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title: "Scalable Capital Krypto versteuern: Warum ETPs unter die Abgeltungsteuer fallen und wann die Haltefrist gilt"
description: "Bei Scalable Capital kaufst du Krypto als börsengehandeltes ETP, nicht als Coin. Die Bank behandelt Gewinne meist als Kapitalerträge und zieht Abgeltungsteuer ab. Der Ratgeber erklärt, warum ETPs mit Lieferanspruch nach dem BMF-Schreiben 2025 anders behandelt werden können, und wie du Steuer zurückholst."
author: "Blockblatt Redaktion"
published: "2026-11-06T11:04:39.738Z"
updated: "2026-11-06T11:04:39.769Z"
category: "Steuern"
language: "de"
content_type: "editorial"
canonical: "https://blockblatt.com/ratgeber/scalable-capital-krypto-steuer"
tags: ["Scalable Capital", "Krypto-ETP", "Abgeltungsteuer", "Haltefrist", "Anlage KAP", "Steuerbescheinigung", "BMF-Schreiben"]
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# Scalable Capital Krypto versteuern: Warum ETPs unter die Abgeltungsteuer fallen und wann die Haltefrist gilt

> Redaktioneller Inhalt von Blockblatt.

Bei Scalable Capital kaufst du Krypto als börsengehandeltes ETP, nicht als Coin. Die Bank behandelt Gewinne meist als Kapitalerträge und zieht Abgeltungsteuer ab. Der Ratgeber erklärt, warum ETPs mit Lieferanspruch nach dem BMF-Schreiben 2025 anders behandelt werden können, und wie du Steuer zurückholst.

Bei der Scalable Capital Krypto-Steuer ist der wichtigste Punkt die Produktform: Wer bei Scalable Bitcoin oder Ether kauft, bekommt keinen Coin, sondern ein börsengehandeltes Wertpapier, ein Krypto-ETP. Scalable behandelt Gewinne daraus in der Regel wie andere Wertpapiergewinne und behält Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein, ohne Rücksicht auf die Haltedauer. Steuerlich korrekt ist das nicht in jedem Fall. Nach dem BMF-Schreiben zu Kryptowerten vom 6. März 2025 können Gewinne aus ETPs, die einen Anspruch auf Lieferung der Coins verbriefen, private Veräußerungsgeschäfte sein, die nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Ob das bei deinem Produkt gilt, steht im Prospekt, und zu viel einbehaltene Steuer holst du über die Anlage KAP zurück.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Krypto-Produkte du bei Scalable kaufst, wie ETPs mit und ohne Lieferanspruch steuerlich eingeordnet werden, was in der Steuerbescheinigung steht, wie die Verlustverrechnung funktioniert und wie du Schritt für Schritt vorgehst, wenn die Bank Steuer abgezogen hat, die nach deiner Einschätzung nicht anfällt. Stand: November 2026. Das ist keine Steuerberatung. Die Einordnung einzelner ETPs ist eine Rechtsfrage, bei der im Zweifel eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater und am Ende das Finanzamt entscheiden.

**Scalable Capital und Krypto-Steuer auf einen Blick**

- **Was du kaufst:** Krypto-ETPs, also Schuldverschreibungen eines Emittenten
- **Emittenten:** Unter anderem CoinShares und Scalables Tochter Scalable Securities
- **Steuerabzug durch die Bank:** In der Praxis meist Abgeltungsteuer wie bei Wertpapieren
- **ETP ohne Lieferanspruch:** Kapitalertrag, § 20 EStG, keine Haltefrist
- **ETP mit Lieferanspruch:** Nach BMF-Schreiben 2025 privates Veräußerungsgeschäft, § 23 EStG möglich
- **Sparerpauschbetrag:** 1.000 Euro, Paare 2.000 Euro, bei Kapitalerträgen
- **Freigrenze § 23:** 1.000 Euro pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte
- **Zu viel Steuer gezahlt:** Über die Anlage KAP korrigieren, Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG
- **Dokument:** Jährliche Steuerbescheinigung von Scalable

## Was du bei Scalable eigentlich kaufst

Scalable Capital bietet Krypto ausschließlich über börsengehandelte Produkte an, gehandelt über Xetra und gettex. Mehrere Quellen bestätigen, dass Anleger keine echten Coins erhalten und es keine Krypto-Wallet gibt; eine Auszahlung auf eine private Wallet ist laut Scalable-Hilfeseite über den Broker technisch nicht möglich. Juristisch sind die Produkte Schuldverschreibungen: Der Emittent verspricht dir, den Wert einer bestimmten Menge Bitcoin oder Ether zu zahlen, und hinterlegt dafür in der Regel echte Coins bei einem Verwahrer. Im Angebot sind unter anderem Produkte von CoinShares und seit 2025 auch eigene Produkte der Tochter Scalable Securities, darunter nach Berichten von ETF Stream lieferbare Varianten für Bitcoin und Ether.

Für die Steuer ist diese Produktform entscheidend. Echte Coins sind andere Wirtschaftsgüter, deren Verkauf nach Paragraf 23 EStG nach einem Jahr steuerfrei ist. Ein Wertpapier ist zunächst einmal ein Kapitalanlageprodukt, dessen Gewinne unter Paragraf 20 EStG fallen, mit Abgeltungsteuer und ohne Haltefrist. Welche Regel für ein Krypto-ETP gilt, hängt von seiner Ausgestaltung ab, genauer gesagt davon, ob es dir einen Anspruch auf Lieferung der Coins gibt. Das ist dieselbe Logik, nach der der Bundesfinanzhof bei Xetra-Gold entschieden hat: Ein Wertpapier, das einen Anspruch auf Lieferung von physischem Gold verbrieft, wird wie Gold behandelt.

## ETP mit oder ohne Lieferanspruch: die steuerliche Weiche

Das BMF-Schreiben zu Kryptowerten vom 6. März 2025 hat das Schreiben von 2022 abgelöst und sich nach Fachbeiträgen von CMS und PwC in einer eigenen Randziffer mit Krypto-ETPs befasst. Danach gilt grob: Verbrieft das ETP einen Anspruch auf Lieferung der Kryptowerte, werden Gewinne aus seinem Verkauf als private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 EStG behandelt. Sie sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei, und innerhalb der Frist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, im Rahmen der Freigrenze von 1.000 Euro. Verbrieft das ETP nur einen Geldanspruch, also die Zahlung des Gegenwerts in Euro, sind Gewinne Kapitalerträge nach Paragraf 20, mit Abgeltungsteuer und ohne Haltefrist.

**Zwei Arten von Krypto-ETPs, zwei Steuerregeln**

|  | ETP mit Lieferanspruch | ETP ohne Lieferanspruch |
|---|---|---|
| Was verbrieft ist | Anspruch auf Auslieferung der Coins | Nur Zahlung des Gegenwerts in Euro |
| Einkunftsart | Private Veräußerungsgeschäfte, § 23 EStG | Kapitalerträge, § 20 EStG |
| Haltefrist | Nach mehr als einem Jahr steuerfrei | Keine |
| Steuersatz | Persönlicher Steuersatz innerhalb der Frist | Abgeltungsteuer 25 % plus Zuschläge |
| Freibetrag oder Freigrenze | Freigrenze 1.000 Euro für § 23 | Sparerpauschbetrag 1.000 Euro |
| Verluste verrechenbar mit | Gewinnen aus § 23 | Anderen Kapitalerträgen |
| Steuerabzug durch die Bank | Sollte nicht stattfinden, passiert in der Praxis aber oft | Ja, automatisch |
| Formular | Anlage SO, Korrektur über Anlage KAP | Anlage KAP nur bei Bedarf |

Wie erkennst du, welche Variante du hast? Nicht am Namen. Ein Produkt kann physisch besichert sein, also echte Coins als Sicherheit halten, ohne dir einen Lieferanspruch zu geben. Physische Besicherung allein reicht nach der Logik des BMF nicht. Entscheidend sind die Endgültigen Bedingungen und der Basisprospekt des Emittenten. Suche dort nach Abschnitten wie physische Lieferung, Lieferung des Basiswerts oder Rückgabe gegen Kryptowerte. Manche Emittenten geben auch eigene Steuerinformationen für Deutschland heraus, in denen sie die Einordnung nach ihrer Auffassung beschreiben. Steht dort, dass Anleger die Lieferung der Coins verlangen können, auch wenn an Bedingungen wie Mindestmengen oder Gebühren geknüpft, spricht viel für Paragraf 23.

Ein Sonderfall sind die lieferbaren Produkte von Scalable Securities, die nach Berichten den Zusatz deliverable tragen. Schon der Name zeigt, dass ein Lieferanspruch vorgesehen ist. Ob Scalable als Depotbank bei diesen Produkten den Steuerabzug unterlässt, ließ sich in der Recherche nicht bestätigen. Prüfe deshalb nach einem Verkauf die Abrechnung: Wurde Kapitalertragsteuer abgezogen, obwohl das Produkt nach deiner Einschätzung unter Paragraf 23 fällt, ist eine Korrektur über die Steuererklärung möglich.

## Warum die Bank trotzdem Abgeltungsteuer abzieht

Banken müssen bei Wertpapieren Kapitalertragsteuer einbehalten, wenn sie Kapitalerträge annehmen. Bei Krypto-ETPs ist die Einordnung für die Bank aufwendig: Sie müsste jedes Produkt einzeln prüfen und darauf vertrauen, dass die Finanzverwaltung ihre Einschätzung teilt. Behält sie keine Steuer ein, obwohl sie es müsste, haftet sie. Deshalb ziehen viele Banken bei Krypto-ETPs pauschal Abgeltungsteuer ab, auch bei Produkten mit Lieferanspruch. Schon 2024 schrieb BTC-ECHO, dass nicht alle Depotbanken mit der steuerlich korrekten Behandlung der Krypto-ETPs vertraut seien, und empfahl, vorher bei der Bank nachzufragen.

Für dich bedeutet der Abzug zunächst nur, dass Geld vorläufig beim Finanzamt liegt. Die Kapitalertragsteuer ist eine Vorauszahlung, die über die Steuererklärung korrigiert werden kann. Wurde sie zu Unrecht einbehalten, beantragst du in der Anlage KAP, die Erträge zu korrigieren, und erklärst den Vorgang stattdessen in der Anlage SO. Das Finanzamt prüft dann, ob es deiner Einordnung folgt. Dafür brauchst du Belege: Abrechnungen, Steuerbescheinigung, den relevanten Auszug aus dem Prospekt und eine Aufstellung mit Kauf- und Verkaufsdatum.

## Die Steuerbescheinigung von Scalable lesen

Scalable stellt dir nach Ablauf des Jahres eine Jahressteuerbescheinigung im Postfach zur Verfügung. Darin stehen die Kapitalerträge, die Scalable angenommen hat, die verrechneten Verluste, der genutzte Sparerpauschbetrag und die einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Gewinne aus Krypto-ETPs stehen dort zusammen mit Gewinnen aus Aktien, ETFs und Anleihen in der Summe der Kapitalerträge, häufig ohne eigene Zeile. Die Einzelheiten pro Verkauf findest du in den Abrechnungen und gegebenenfalls in einer Erträgnisaufstellung. Für eine Korrektur musst du die Krypto-ETP-Gewinne aus der Summe herausrechnen.

**Krypto-ETP-Verkäufe in der Steuerbescheinigung nachvollziehen**

1. Jahressteuerbescheinigung aus dem Postfach der Scalable-App oder des Web-Brokers herunterladen.
2. Alle Verkaufsabrechnungen von Krypto-ETPs des Jahres heraussuchen. Jede Abrechnung zeigt Gewinn oder Verlust und die einbehaltene Steuer.
3. Pro Verkauf notieren: ISIN, Kaufdatum, Verkaufsdatum, Anschaffungskosten, Erlös, Gewinn oder Verlust, einbehaltene Steuer.
4. Für jedes ETP im Prospekt prüfen, ob ein Lieferanspruch verbrieft ist, und den Abschnitt als PDF oder Screenshot sichern.
5. Verkäufe von ETPs mit Lieferanspruch nach mehr als einem Jahr Haltedauer markieren: Sie wären nach § 23 steuerfrei.
6. Verkäufe von ETPs mit Lieferanspruch innerhalb eines Jahres markieren: Sie gehören in die Anlage SO, im Rahmen der Freigrenze von 1.000 Euro.
7. Verkäufe von ETPs ohne Lieferanspruch bleiben, wie sie sind: Kapitalerträge, korrekt besteuert.
8. Summen bilden: Welcher Betrag an Kapitalerträgen ist nach deiner Einordnung zu viel angesetzt, und wie viel Steuer wurde darauf einbehalten?

## Rechenbeispiel: ETP mit Lieferanspruch nach 14 Monaten verkauft

Ein vereinfachtes Beispiel mit runden Werten. Du hast am 10. Juli 2025 ein lieferbares Bitcoin-ETP für 5.000 Euro gekauft und verkaufst es am 15. September 2026 für 6.500 Euro. Gewinn 1.500 Euro. Dein Sparerpauschbetrag ist bereits durch Dividenden ausgeschöpft. Scalable behält 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf ein, also 375 Euro plus 20,63 Euro, zusammen 395,63 Euro; Kirchensteuer lassen wir weg.

Folgt das Finanzamt deiner Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft, ist der Gewinn nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Du beantragst in der Anlage KAP die Korrektur der Kapitalerträge um 1.500 Euro und erhältst die 395,63 Euro über den Steuerbescheid zurück. In der Anlage SO musst du den steuerfreien Verkauf nicht eintragen, solltest die Aufstellung aber beilegen, damit das Finanzamt den Vorgang nachvollziehen kann. Hättest du das ETP nach acht Monaten verkauft, gehörte der Gewinn in die Anlage SO und wäre wegen der Freigrenze von 1.000 Euro voll mit deinem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, die einbehaltene Kapitalertragsteuer würde angerechnet.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent wäre die Einkommensteuer auf 1.500 Euro im zweiten Fall höher als die einbehaltene Abgeltungsteuer. Das zeigt: Die Paragraf-23-Einordnung ist nur bei Verkäufen nach Ablauf der Haltefrist ein Vorteil. Innerhalb der Frist kann sie teurer sein als die Abgeltungsteuer. Wer kurzfristig handelt und ein ETP mit Lieferanspruch hält, sollte das in die Überlegung einbeziehen, bevor er eine Korrektur beantragt, denn die Einordnung hängt am Produkt, nicht an deiner Wahl.

## Schritt für Schritt: zu viel gezahlte Steuer zurückholen

**Korrektur in der Steuererklärung**

1. Aufstellung der betroffenen Verkäufe mit ISIN, Kauf- und Verkaufsdatum, Gewinn und einbehaltener Steuer erstellen.
2. Prospektauszug zum Lieferanspruch für jedes betroffene ETP beilegen.
3. In der Anlage KAP die Zeilen aus der Steuerbescheinigung übernehmen, also Kapitalerträge und einbehaltene Steuern.
4. Im Bereich für Korrekturen nach § 32d Absatz 4 EStG beantragen, die Kapitalerträge um die Gewinne aus den ETPs mit Lieferanspruch zu mindern.
5. Gewinne aus ETPs mit Lieferanspruch, die du innerhalb eines Jahres verkauft hast, in der Anlage SO bei den privaten Veräußerungsgeschäften eintragen.
6. Verkäufe nach mehr als einem Jahr nicht in die Anlage SO eintragen, aber in der Aufstellung aufführen.
7. Im Freitextfeld oder einem Anschreiben kurz begründen: BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Krypto-ETPs mit Lieferanspruch, Prospektauszug anbei.
8. Steuerbescheid prüfen. Folgt das Finanzamt nicht, ist ein Einspruch innerhalb eines Monats möglich; spätestens dann lohnt eine Steuerberatung.

Eine Alternative zum Weg über die Steuererklärung ist, die Bank um eine Korrektur zu bitten. Banken korrigieren einen Steuerabzug aber nur, wenn sie ihre eigene Einordnung ändern, und dann für alle Kunden. Für einzelne Kunden lässt sich das selten erreichen. Der Weg über die Erklärung ist daher der übliche. Er hat den Vorteil, dass du ohnehin eine vollständige Übersicht über alle Krypto-Vorgänge des Jahres brauchst, etwa wenn du zusätzlich echte Coins bei einer anderen Plattform hast.

## Verluste, Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Werden Krypto-ETPs als Kapitalanlage behandelt, laufen ihre Verluste in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf bei Scalable und werden automatisch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet, zum Beispiel mit Gewinnen aus ETFs oder Zinsen. Das ist bequem. Gewinne werden mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, bei zusammenveranlagten Paaren 2.000 Euro, verrechnet, wenn du bei Scalable einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Erst darüber hinaus wird Steuer einbehalten.

Bei einer Einordnung nach Paragraf 23 ändert sich das. Verluste aus ETPs mit Lieferanspruch innerhalb der Haltefrist sind dann nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar, etwa mit Gewinnen aus echten Coins, nicht mit Aktiengewinnen. Wer die Korrektur beantragt, muss also konsequent sein: Gewinne und Verluste aus diesen ETPs werden einheitlich nach Paragraf 23 behandelt. Rosinenpicken, also Gewinne nach Paragraf 23 und Verluste nach Paragraf 20, funktioniert nicht. Bei einem Jahr mit Verlusten aus solchen ETPs kann die Bankeinordnung für dich günstiger sein, weil die Verluste dann sofort mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

## Scalable-ETPs und echte Coins im Vergleich

**Steuerliche Folgen im Vergleich**

|  | Scalable-ETP ohne Lieferanspruch | Scalable-ETP mit Lieferanspruch | Echte Coins bei einer Börse |
|---|---|---|---|
| Einkunftsart | § 20 EStG | § 23 EStG laut BMF 2025 | § 23 EStG |
| Nach einem Jahr | Steuerpflichtig | Steuerfrei | Steuerfrei |
| Steuerabzug | Bank zieht ab | Bank zieht oft trotzdem ab | Kein Abzug |
| Aufwand Steuererklärung | Gering | Korrektur über KAP und SO | Anlage SO, FIFO-Rechnung |
| Laufende Kosten | Kostenquote im ETP | Kostenquote im ETP | Keine bei eigener Verwahrung |
| Verlustverrechnung | Mit allen Kapitalerträgen | Nur mit § 23-Gewinnen | Nur mit § 23-Gewinnen |

Die Tabelle zeigt, warum die Produktwahl über die Steuer entscheidet. Wer langfristig halten will und die steuerfreie Haltefrist nutzen möchte, achtet beim Kauf auf ein ETP mit Lieferanspruch oder kauft echte Coins. Wer häufig handelt oder Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen will, kommt mit einem ETP ohne Lieferanspruch einfacher zurecht. Mehr zu den Unterschieden zwischen ETP und ETF findest du in unserem Ratgeber Bitcoin-ETP gegen ETF, und wie sich die Kosten zwischen Sparplan-Anbietern unterscheiden, in unserem Bitcoin-Sparplan-Vergleich.

## Sparplan, Teilverkauf und Haltedauer

Bei einem ETP-Sparplan kaufst du jeden Monat neue Anteile. Für die Haltefrist nach Paragraf 23 zählt jede Ausführung einzeln. Verkaufst du einen Teil, gelten die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft, wenn sich die einzelnen Anteile nicht unterscheiden lassen; das BMF-Schreiben sieht nach den Fachbeiträgen für nicht einzeln identifizierbare Einheiten FIFO vor. Für die Haltedauer zählt grundsätzlich das Datum des schuldrechtlichen Vertrags, also das Handelsdatum, nicht das Datum der Gutschrift im Depot. Notiere dir deshalb das Handelsdatum jeder Sparplanausführung, es steht in der Abrechnung.

Ein Beispiel: Du besparst seit Januar 2025 jeden Monat ein lieferbares Bitcoin-ETP mit 100 Euro und verkaufst im März 2026 die Hälfte deiner Anteile. Nach FIFO stammen die verkauften Anteile aus den Ausführungen ab Januar 2025. Die Ausführungen bis Februar 2025 sind älter als ein Jahr und steuerfrei, die jüngeren nicht. Scalable rechnet für den Steuerabzug ebenfalls nach FIFO, aber ohne Haltefrist, und zieht Steuer auf den gesamten Gewinn ab. In deiner Korrektur trennst du die beiden Teile.

## Typische Fehler

Erstens: Annehmen, Krypto-ETPs seien wie Coins nach einem Jahr steuerfrei, ohne den Lieferanspruch geprüft zu haben. Zweitens: Physische Besicherung mit Lieferanspruch verwechseln. Drittens: Die Steuerbescheinigung ungeprüft übernehmen, obwohl ein Teil der Gewinne aus ETPs mit Lieferanspruch stammt und nach einem Jahr steuerfrei wäre. Viertens: Eine Korrektur beantragen, ohne Prospektauszug und Aufstellung beizulegen. Fünftens: Nur Gewinne umqualifizieren und Verluste in der Bankverrechnung lassen. Sechstens: Gewinne aus echten Coins bei anderen Anbietern vergessen, die mit Verlusten aus Paragraf-23-ETPs verrechenbar wären.

## Was das Finanzamt von Scalable erfährt

Seit 2026 gilt in der EU die Meldepflicht DAC8 für Krypto-Dienstleister. Sie betrifft Kryptowerte im Sinne der Kryptomarktverordnung MiCA, also echte Coins und Token. Krypto-ETPs sind dagegen Finanzinstrumente, also Wertpapiere, und fallen nicht unter die MiCA. Für sie gelten die bekannten Regeln für Wertpapiere: Die Bank behält Kapitalertragsteuer ein, meldet sie an das Finanzamt und stellt dir eine Steuerbescheinigung aus. Dazu kommen Meldungen über Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Finanzamt sieht also die Summe deiner Kapitalerträge, nicht aber, dass ein Teil davon aus lieferbaren Krypto-ETPs stammt. Diese Information lieferst du mit deiner Korrektur selbst.

Wer zusätzlich echte Coins bei einer Börse oder App hat, fällt dort unter DAC8. Die beiden Welten laufen in der Steuererklärung zusammen: echte Coins in der Anlage SO, ETPs ohne Lieferanspruch in der Anlage KAP, ETPs mit Lieferanspruch nach deiner Korrektur ebenfalls in der Anlage SO. Gewinne und Verluste aus echten Coins und aus Paragraf-23-ETPs werden zusammen mit der Freigrenze von 1.000 Euro verglichen. Ein Verlust aus einem lieferbaren ETP innerhalb der Haltefrist kann so einen Gewinn aus Bitcoin bei einer anderen Börse mindern.

## Unterlagen und Aufbewahrung

Für eine Korrektur nach Paragraf 23 trägst du die Beweislast. Hebe deshalb für jedes Krypto-ETP auf: die Kauf- und Verkaufsabrechnungen mit Handelsdatum, die Steuerbescheinigung des Jahres, den Prospektauszug zum Lieferanspruch in der Fassung, die zum Kaufzeitpunkt galt, und deine Aufstellung. Emittenten aktualisieren ihre Prospekte regelmäßig, und ältere Fassungen sind später nicht immer leicht zu finden. Speichere die Fassung deshalb beim Kauf als PDF. Die Unterlagen solltest du mindestens so lange aufbewahren, wie der Steuerbescheid des Verkaufsjahres geändert werden kann, in der Regel vier Jahre nach Ablauf des Jahres der Abgabe, bei Unklarheiten länger.

Hilfreich ist eine einfache Tabelle pro ETP mit den Spalten ISIN, Lieferanspruch ja oder nein mit Fundstelle, Handelsdatum, Menge, Kurs, Gebühr, Verkaufsdatum, Erlös und einbehaltene Steuer. Wer zusätzlich ein Krypto-Steuerprogramm für echte Coins nutzt, kann die lieferbaren ETPs dort als eigene Position anlegen, damit die Freigrenze und die Verlustverrechnung nach Paragraf 23 korrekt über alle Bestände laufen. Einige Programme bieten dafür eine manuelle Eingabe an.

Siebtens: Das Handelsdatum mit dem Valutadatum verwechseln und so eine Haltefrist um zwei Tage verfehlen. Achtens: Beim Wechsel zu einem anderen Broker per Depotübertrag die Anschaffungsdaten nicht prüfen. Die abgebende Bank übermittelt sie normalerweise, Fehler kommen aber vor, und ohne korrekte Daten berechnet die neue Bank beim Verkauf einen falschen Gewinn.

## Häufige Fragen zur Scalable Capital Krypto-Steuer

### Zieht Scalable Capital Steuern auf Krypto ab?

In der Praxis meist ja. Weil du bei Scalable Krypto-ETPs kaufst, also Wertpapiere, behält Scalable in der Regel Abgeltungsteuer auf Gewinne ein, wie bei Aktien und ETFs.

### Gilt bei Scalable die einjährige Haltefrist?

Nur bei ETPs, die einen Anspruch auf Lieferung der Coins verbriefen. Nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 werden sie als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Bei ETPs ohne Lieferanspruch gibt es keine Haltefrist.

### Wie erkenne ich, ob mein ETP einen Lieferanspruch hat?

Im Basisprospekt und den Endgültigen Bedingungen des Emittenten, im Abschnitt zur physischen Lieferung. Physische Besicherung allein reicht nicht. Manche Produkte tragen den Zusatz deliverable im Namen.

### Wie hole ich zu viel gezahlte Steuer zurück?

Über die Steuererklärung: In der Anlage KAP die Korrektur der Kapitalerträge nach § 32d Absatz 4 EStG beantragen, Gewinne innerhalb der Haltefrist in der Anlage SO erklären und Aufstellung sowie Prospektauszug beilegen.

### Kann ich Verluste aus Krypto-ETPs mit Aktiengewinnen verrechnen?

Wenn die ETPs als Kapitalanlage behandelt werden, ja, automatisch im Verlustverrechnungstopf. Bei einer Einordnung nach § 23 nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.

### Gilt der Sparerpauschbetrag für Krypto-ETPs?

Ja, soweit die Gewinne als Kapitalerträge behandelt werden. Erteile Scalable einen Freistellungsauftrag, dann wird bis 1.000 Euro, bei Paaren 2.000 Euro, keine Steuer einbehalten.

### Kann ich bei Scalable echte Coins kaufen?

Nach den vorliegenden Quellen nicht. Scalable bietet Krypto ausschließlich über börsengehandelte ETPs an, und eine Auszahlung auf eine private Wallet ist über den Broker nicht möglich.

### Welches Datum zählt für die Haltefrist?

Nach dem BMF-Schreiben grundsätzlich das Datum des Vertragsabschlusses, also das Handelsdatum in der Abrechnung, nicht die Depotgutschrift.

### Lohnt sich die Korrektur immer?

Nur bei Verkäufen nach mehr als einem Jahr. Innerhalb der Haltefrist wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der höher sein kann als die Abgeltungsteuer. Die Einordnung hängt am Produkt, nicht an deiner Wahl.

Unterm Strich: Bei Scalable Capital ist Krypto steuerlich ein Wertpapierthema mit einer wichtigen Ausnahme. ETPs ohne Lieferanspruch sind Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer. ETPs mit Lieferanspruch können nach dem BMF-Schreiben 2025 nach einem Jahr steuerfrei sein, auch wenn die Bank zunächst Steuer abzieht. Prüfe den Prospekt, dokumentiere die Handelsdaten und hol dir zu viel gezahlte Steuer über die Erklärung zurück. Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung.

## Quellen

- [CMS: Update des BMF-Schreibens zu Kryptowerten](https://cms.law/de/deu/legal-updates/update-des-bmf-schreibens-zu-kryptowerten)
- [PwC: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte](https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht/article/247870/bmf-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-bestimmter-kryptowerte/)
- [BTC-ECHO: Krypto-ETPs, das müssen Investoren für die Steuererklärung wissen](https://www.btc-echo.de/news/krypto-etps-das-muessen-investoren-fuer-die-steuererklaerung-wissen-190463/)
- [Scalable Capital Hilfe: Kann ich Kryptowährungen auf meine private Wallet auszahlen?](https://help.scalable.capital/en/trading-1541d52f/crypto-d0f5ddb9/can-i-withdraw-cryptocurrencies-to-my-private-wallet-d0dbaa11)
- [ETF Stream: Scalable Capital enters crypto ETP market](https://etfstream.com/news/scalable-capital-enters-crypto-etp-market-with-bitcoin-and-ethereum-launch)
- [Gesetze im Internet: § 32d EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html)
- [Gesetze im Internet: § 23 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html)

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Keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.

Veröffentlicht von Blockblatt. Originalfassung: https://blockblatt.com/ratgeber/scalable-capital-krypto-steuer
