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title: "Trade Republic Krypto in Österreich: Wird die KESt abgezogen? Steuerreport, E1kv und Praxis 2026"
description: "Trade Republic ist in Österreich seit April 2025 steuereinfach für Wertpapiere, bei Krypto ist der KESt-Abzug aber widersprüchlich dokumentiert. Der Ratgeber zeigt, wie du in der Abrechnung prüfst, ob KESt einbehalten wurde, wie du 27,5 Prozent mit Durchschnittspreis rechnest und welche E1kv-Kennzahlen gelten."
author: "Blockblatt Redaktion"
published: "2026-11-06T10:09:18.223Z"
updated: "2026-11-06T10:09:18.278Z"
category: "Steuern"
language: "de"
content_type: "editorial"
canonical: "https://blockblatt.com/ratgeber/trade-republic-krypto-steuer-oesterreich"
tags: ["Trade Republic", "Österreich", "KESt", "Krypto-Steuer", "E1kv", "Steuerreport", "27,5 Prozent"]
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# Trade Republic Krypto in Österreich: Wird die KESt abgezogen? Steuerreport, E1kv und Praxis 2026

> Redaktioneller Inhalt von Blockblatt.

Trade Republic ist in Österreich seit April 2025 steuereinfach für Wertpapiere, bei Krypto ist der KESt-Abzug aber widersprüchlich dokumentiert. Der Ratgeber zeigt, wie du in der Abrechnung prüfst, ob KESt einbehalten wurde, wie du 27,5 Prozent mit Durchschnittspreis rechnest und welche E1kv-Kennzahlen gelten.

Bei der Trade Republic Krypto-Steuer in Österreich gilt Stand November 2026: Für Aktien, ETFs, Zinsen und Dividenden zieht Trade Republic seit dem 24. April 2025 die Kapitalertragsteuer automatisch ab, für Kryptowährungen ist das nicht gesichert. Die Pressemitteilung zur Umstellung kündigte den Abzug auch für Krypto an, das österreichische Hilfe-Center verneint ihn, und laut Capitalo erbringt die österreichische Zweigniederlassung nach dem Kundenvertrag gar keine Krypto-Dienstleistungen. Für dich heißt das: Schau in jede Verkaufsabrechnung, ob dort KESt ausgewiesen ist. Steht dort keine, musst du Kryptogewinne mit 27,5 Prozent selbst in der Beilage E1kv erklären, und zwar in den Kennzahlen für Einkünfte ohne inländischen KESt-Abzug.

Dieser Ratgeber ordnet die widersprüchlichen Angaben ein, zeigt, wie du deinen Status in der App erkennst, erklärt die österreichischen Regeln für Kryptowährungen mit Neu- und Altvermögen, Durchschnittspreis und steuerneutralem Tausch, rechnet ein Beispiel vor und führt Schritt für Schritt durch die Eintragung in FinanzOnline. Stand: November 2026. Das ist keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen, Altvermögen oder vielen Transaktionen hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater, die im Zweifel über die Einordnung entscheiden.

**Trade Republic, Krypto und KESt in Österreich**

- **Steuereinfach für Wertpapiere:** Seit 24. April 2025, nach Umstellung auf österreichische IBAN
- **KESt-Abzug auf Krypto:** Widersprüchlich dokumentiert, in der Abrechnung prüfen
- **Steuersatz Krypto:** 27,5 % Sondersteuersatz, § 27b EStG
- **Neuvermögen:** Angeschafft ab 1. März 2021, steuerpflichtig unabhängig von der Haltedauer
- **Altvermögen:** Angeschafft bis 28. Februar 2021, nach einem Jahr steuerfrei
- **Krypto gegen Krypto:** Steuerneutral
- **Anschaffungskosten:** Gleitender Durchschnittspreis bei Neuvermögen
- **Ohne KESt-Abzug eintragen:** E1kv, Kennzahlen 172, 174 und 176
- **Mit KESt-Abzug:** Grundsätzlich endbesteuert, Eintragung nur bei Optionen

## Warum die Angaben sich widersprechen

Trade Republic ist eine deutsche Bank. Damit sie in Österreich die KESt einbehalten kann, hat sie eine österreichische Zweigniederlassung eingerichtet und die Konten österreichischer Kunden schrittweise auf ein österreichisches Produktangebot mit österreichischer IBAN umgestellt. Neukunden landen seit April 2025 direkt dort, Bestandskunden wurden nach und nach migriert. Erst ab der Umstellung zieht Trade Republic die KESt ab. Gewinne aus der Zeit davor musst du selbst erklären. Das gilt für Wertpapiere und ist gut dokumentiert.

Bei Krypto ist die Lage unklar. Österreich verpflichtet seit 2024 inländische Kryptowährungsdienstleister, also Anbieter mit Sitz oder Zweigstelle in Österreich, die Krypto-Dienstleistungen erbringen, zum KESt-Abzug. Ob Trade Republic für Krypto darunter fällt, hängt davon ab, ob die Krypto-Dienstleistung über die österreichische Zweigniederlassung erbracht wird. Laut Capitalo, Stand 8. Oktober 2026, steht im Kundenvertrag, dass die österreichische Zweigniederlassung keine Krypto-Dienstleistungen erbringt, und das Hilfe-Center verneint den Abzug für Krypto. Gleichzeitig führen manche Vergleichsseiten Trade Republic als steuereinfachen Krypto-Broker. Capitalo selbst fasst zusammen: widersprüchliche Angaben des Anbieters, Abrechnung prüfen.

Das ist kein akademisches Problem. Wenn du annimmst, die Steuer sei erledigt, obwohl sie es nicht ist, fehlen Einkünfte in deiner Erklärung. Wenn du umgekehrt Gewinne erklärst, auf die schon KESt einbehalten wurde, zahlst du doppelt, sofern du die einbehaltene Steuer nicht anrechnest. Die einzige verlässliche Quelle für deinen Fall sind deine eigenen Abrechnungen und Steuerdokumente.

## So prüfst du, ob KESt auf deine Krypto-Verkäufe einbehalten wurde

**Status in der App prüfen**

1. Öffne die Trade-Republic-App und prüfe unter Profil die IBAN deines Verrechnungskontos. Beginnt sie mit AT, ist dein Konto auf das österreichische Angebot umgestellt; beginnt sie mit DE, noch nicht.
2. Notiere das Datum der Umstellung. Es steht meist in einer Mitteilung im Postfach der App.
3. Öffne einen Krypto-Verkauf mit Gewinn nach der Umstellung und lade die Abrechnung als PDF herunter.
4. Suche in der Abrechnung nach einer Zeile Kapitalertragsteuer, KESt oder einbehaltene Steuer. Steht dort ein Betrag, wurde die Steuer abgezogen; steht dort nichts oder null, nicht.
5. Vergleiche den gutgeschriebenen Betrag mit Menge mal Verkaufskurs abzüglich Gebühr. Fehlen etwa 27,5 Prozent des Gewinns, wurde KESt einbehalten.
6. Prüfe nach Jahresende die Jahressteuerbescheinigung: Sind dort Einkünfte aus Kryptowährungen und einbehaltene KESt ausgewiesen?
7. Bewahre Abrechnungen und Bescheinigung auf. Sie sind deine Grundlage für die Entscheidung, wo und ob du in der E1kv einträgst.

Steuerdokumente stellt Trade Republic für Österreich laut broker-test.at in der Regel im Frühjahr des Folgejahres bereit; für 2025 erwartete das Portal den Steuerreport für Mitte bis Ende Mai 2026, der Krypto-Teil kommt nach dessen Beobachtung oft zeitversetzt und separat. Für die Zeit vor der Umstellung gibt es einen Steuerreport als Hilfe für die eigene Erklärung, für die Zeit danach eine Jahressteuerbescheinigung mit den einbehaltenen Beträgen. Wer 2025 umgestellt wurde, hat also zwei Dokumente für dasselbe Jahr.

## Die österreichischen Regeln für Kryptowährungen

Seit dem 1. März 2022 gehören Kryptowährungen in Österreich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Paragraf 27b Einkommensteuergesetz. Es gilt der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent, wie bei Aktien und Fonds. Entscheidend ist der Anschaffungszeitpunkt. Coins, die du ab dem 1. März 2021 gekauft hast, sind Neuvermögen. Ihr Verkauf gegen Euro ist immer steuerpflichtig, egal wie lange du sie gehalten hast. Coins, die du bis zum 28. Februar 2021 gekauft hast, sind Altvermögen. Für sie gilt weiter die alte Spekulationsfrist: Nach mehr als einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei, davor wird der Gewinn mit dem progressiven Tarif besteuert.

Da Trade Republic Krypto in Österreich erst seit wenigen Jahren anbietet, hast du dort praktisch nur Neuvermögen. Steuerpflichtig wird es erst bei einer Realisierung: beim Verkauf gegen Euro, beim Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto und beim Tausch in eine Fiatwährung. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist dagegen steuerneutral; die Anschaffungskosten der alten Coins gehen auf die neuen über. Auch Stablecoins gelten dabei als Kryptowährungen, ein Tausch von Bitcoin in USDC ist also ebenfalls steuerneutral. Eine Freigrenze wie die 1.000 Euro in Deutschland gibt es in Österreich nicht.

**Krypto-Vorgänge bei Trade Republic in Österreich**

|  | Steuerpflichtig? | Wie |
|---|---|---|
| Kauf mit Euro | Nein | Anschaffungskosten notieren |
| Verkauf gegen Euro | Ja, 27,5 % | Erlös minus Durchschnittspreis |
| Krypto gegen Krypto | Nein | Anschaffungskosten gehen über |
| Mit Krypto bezahlen | Ja | Wie ein Verkauf zum Marktwert |
| Auszahlung auf eigene Wallet | Nein | Nachweis aufbewahren |
| Einzahlung von außen | Nein | Anschaffungskosten der Quelle belegen |
| Staking-Erträge | Bei Zufluss meist nicht, Anschaffungskosten null | Steuer erst beim späteren Verkauf |
| Verlust beim Verkauf | Verrechenbar | Mit anderen Kapitalerträgen zu 27,5 %, über E1kv |

Staking-Belohnungen werden in Österreich nach der Kryptowährungsverordnung bei Proof-of-Stake-Netzwerken grundsätzlich nicht bei Zufluss besteuert, sondern mit Anschaffungskosten von null angesetzt. Steuer fällt erst an, wenn du die erhaltenen Coins verkaufst, und dann auf den vollen Erlös. Anders ist es bei Zinsen aus dem Verleihen von Krypto, also Lending: Sie sind laufende Einkünfte und bei Zufluss steuerpflichtig. Wie Trade Republic die eigenen Staking-Produkte einordnet, steht in den Produktinformationen; im Zweifel klärt eine Steuerberatung, ob es sich um Staking im Sinne der Verordnung handelt.

## Anschaffungskosten: der gleitende Durchschnittspreis

Anders als in Deutschland, wo meist FIFO gilt, sieht die österreichische Kryptowährungsverordnung für Neuvermögen den gleitenden Durchschnittspreis vor. Kaufst du dieselbe Kryptowährung mehrmals, etwa über einen Sparplan, werden die Anschaffungskosten aller Käufe zu einem Durchschnittspreis zusammengefasst. Bei jedem neuen Kauf wird der Durchschnitt neu berechnet. Verkaufst du einen Teil, setzt du für die verkaufte Menge den aktuellen Durchschnittspreis an. Der Durchschnitt wird grundsätzlich je Wallet oder Konto gebildet. Für Trade Republic heißt das: Du rechnest die Trade-Republic-Bestände für sich.

Ein Beispiel mit runden Werten: Du kaufst im Jänner 2026 0,01 BTC für 900 Euro und im April 2026 0,01 BTC für 700 Euro. Dein Bestand beträgt 0,02 BTC mit Anschaffungskosten von 1.600 Euro, der Durchschnittspreis liegt bei 80.000 Euro je Bitcoin. Im Oktober 2026 verkaufst du 0,015 BTC für 1.425 Euro, also zu 95.000 Euro je Bitcoin. Die Anschaffungskosten der verkauften Menge betragen 0,015 mal 80.000, also 1.200 Euro. Gewinn 225 Euro, darauf 27,5 Prozent KESt, rund 61,88 Euro. Der Restbestand von 0,005 BTC behält den Durchschnittspreis von 80.000 Euro, Anschaffungskosten 400 Euro.

Ordergebühren und Spreads sind beim Sondersteuersatz grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Der Spread steckt allerdings ohnehin im Kurs, zu dem du kaufst und verkaufst, und wirkt sich damit auf Anschaffungskosten und Erlös aus. Ob die Pauschale von 1 Euro pro Order in die Anschaffungskosten einbezogen werden darf, ist eine Detailfrage, die bei kleinen Beständen kaum ins Gewicht fällt; bei vielen Orders solltest du sie mit deiner Steuerberatung oder deiner Steuersoftware klären.

## Eintragung in die E1kv, wenn keine KESt abgezogen wurde

Wurde auf deine Trade-Republic-Kryptogewinne keine KESt einbehalten, trägst du sie in der Beilage E1kv ein. Für Kryptowährungen gibt es eigene Kennzahlen, jeweils getrennt nach Einkünften mit und ohne inländischen KESt-Abzug: 171 und 172 für laufende Einkünfte wie Lending-Zinsen, 173 und 174 für Gewinne aus realisierten Wertsteigerungen, 175 und 176 für Verluste. Einkünfte ohne inländischen KESt-Abzug gehören nach unserer Einordnung in die Kennzahlen 172, 174 und 176. Die Inlandsspalte ist für Einkünfte gedacht, bei denen ein inländischer Abzugsverpflichteter grundsätzlich KESt einbehalten hat. Mehr Details mit Beispielen enthält unser Ratgeber zur E1kv-Kennzahl für Krypto.

**Trade-Republic-Krypto in FinanzOnline erklären**

1. Alle Krypto-Verkäufe und Zahlungen mit Krypto des Jahres aus der App exportieren beziehungsweise aus den Abrechnungen zusammentragen.
2. Für jede Kryptowährung den gleitenden Durchschnittspreis führen und für jeden Verkauf den Gewinn oder Verlust berechnen.
3. Gewinne und Verluste getrennt summieren. Krypto-gegen-Krypto-Tausch weglassen, er ist steuerneutral.
4. In FinanzOnline die Einkommensteuererklärung E1 öffnen und die Beilage E1kv hinzufügen.
5. Summe der Gewinne in Kennzahl 174 eintragen, Summe der Verluste in Kennzahl 176, laufende Einkünfte wie Lending-Zinsen in Kennzahl 172.
6. Falls für einen Teil des Jahres doch KESt einbehalten wurde, diese Beträge getrennt in den Inlandskennzahlen erfassen und die einbehaltene KESt im Feld für die anzurechnende KESt eintragen, aber nur wenn du eine Option nutzt.
7. Einkünfte von anderen ausländischen Börsen zu denselben Kennzahlen addieren.
8. Aufstellung und Abrechnungen sieben Jahre aufbewahren, bei längeren Beständen bis zum Ablauf der Frist für das Verkaufsjahr.

## Wenn KESt abgezogen wurde: Verlustausgleich und Regelbesteuerung

Zeigt deine Abrechnung, dass Trade Republic KESt auf Krypto einbehalten hat, ist die Steuer auf diese Einkünfte grundsätzlich abgegolten. Du musst sie nicht mehr erklären. Zwei Situationen sind trotzdem ein Grund für die E1kv. Erstens der Verlustausgleich: Hast du bei einem anderen Anbieter Verluste aus Kryptowährungen, Aktien oder Fonds, kannst du sie mit den KESt-pflichtigen Gewinnen bei Trade Republic verrechnen und bekommst einbehaltene KESt zurück. Zweitens die Regelbesteuerungsoption: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 27,5 Prozent, etwa weil du wenig sonstiges Einkommen hast, kannst du die Besteuerung mit dem Tarif beantragen.

Ein Beispiel: Trade Republic hat auf 1.000 Euro Kryptogewinn 275 Euro KESt einbehalten. Bei einer ausländischen Börse hast du 600 Euro Verlust aus Kryptowährungen erzielt. Über die E1kv trägst du die Trade-Republic-Gewinne in den Inlandskennzahlen ein, den Verlust bei den Auslandskennzahlen und die einbehaltene KESt als anzurechnende Steuer. Saldo 400 Euro, Steuer darauf 110 Euro, Gutschrift 165 Euro. Verluste aus Kryptowährungen sind mit Gewinnen aus Aktien und Fonds verrechenbar, nicht aber mit Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten.

## Das Umstellungsjahr und Bestandskunden

Wer schon vor April 2025 Kunde war, hat ein gemischtes Jahr 2025: Bis zur Umstellung auf die österreichische IBAN hat Trade Republic keine KESt abgezogen, danach je nach Produkt schon. Für Wertpapiere bekommst du zwei Dokumente, für Krypto im Zweifel gar keinen Abzug. Rechne deshalb für 2025 und 2026 sauber getrennt: welche Krypto-Verkäufe vor und welche nach der Umstellung stattfanden, und bei welchen tatsächlich KESt in der Abrechnung steht. Achtung beim Durchschnittspreis: Er läuft über die Umstellung hinweg weiter, denn es ist dieselbe Wallet.

Ein Sonderfall sind Auszahlungen auf eine eigene Wallet. Laut Capitalo bleiben ausgehende Krypto-Überträge in deiner Verantwortung. Überträgst du Coins von Trade Republic auf eine Hardware-Wallet und verkaufst sie dort oder bei einer anderen Börse, ist Trade Republic außen vor, und du erklärst den Gewinn selbst. Die Anschaffungskosten nimmst du aus deiner Trade-Republic-Historie mit. Halte dazu Datum, Menge, Transaktions-ID und den Durchschnittspreis zum Zeitpunkt der Auszahlung fest.

## Mehrere Anbieter und Steuersoftware

Viele Anleger in Österreich nutzen Trade Republic neben Bitpanda und einer ausländischen Börse. Bitpanda zieht als inländischer Anbieter KESt auf Krypto ab, ausländische Börsen nicht, Trade Republic ist der unklare Fall in der Mitte. Ein Krypto-Steuerprogramm wie Blockpit oder CoinTracking kann die Exporte aller Anbieter einlesen, den Durchschnittspreis je Wallet berechnen und einen Report nach österreichischem Recht erstellen. Achte darauf, Trade Republic im Programm richtig einzuordnen: als Anbieter mit oder ohne KESt-Abzug, je nachdem, was deine Abrechnungen zeigen. Sonst landen die Beträge in den falschen Kennzahlen.

## Typische Fehler

Erstens: Davon ausgehen, Trade Republic sei steuereinfach und damit sei auch Krypto erledigt. Zweitens: Kryptogewinne ohne KESt-Abzug in der Inlandsspalte eintragen. Drittens: FIFO wie in Deutschland rechnen statt des gleitenden Durchschnittspreises. Viertens: Krypto-gegen-Krypto-Tausch versteuern, obwohl er in Österreich steuerneutral ist. Fünftens: Verluste nicht eintragen und damit den Ausgleich mit anderen Kapitalerträgen verschenken. Sechstens: Die Umstellung auf die österreichische IBAN nicht dokumentieren und die Zeiträume vor und nach dem Wechsel vermischen. Siebtens: Auszahlungen auf eine eigene Wallet für steuerpflichtig halten.

## Rechenbeispiel: ein ganzes Jahr mit Sparplan, Tausch und Verkauf

Ein durchgerechnetes Jahr zeigt, wie die Regeln zusammenspielen. Annahmen mit runden, erfundenen Werten: Du hast bei Trade Republic Ende 2025 0,02 BTC mit Anschaffungskosten von 1.500 Euro, Durchschnittspreis 75.000 Euro. 2026 kaufst du per Sparplan weitere 0,01 BTC für insgesamt 900 Euro. Dein Bestand beträgt nun 0,03 BTC mit Anschaffungskosten von 2.400 Euro, der neue Durchschnittspreis liegt bei 80.000 Euro. Im Juni tauschst du 0,005 BTC in Ether. Dieser Tausch ist steuerneutral; die Ether übernehmen anteilige Anschaffungskosten von 400 Euro, der Bitcoin-Bestand sinkt auf 0,025 BTC mit 2.000 Euro Anschaffungskosten.

Im Oktober verkaufst du 0,01 BTC für 950 Euro. Anschaffungskosten 0,01 mal 80.000, also 800 Euro, Gewinn 150 Euro. Im November verkaufst du den gesamten Ether für 350 Euro. Anschaffungskosten 400 Euro, Verlust 50 Euro. Saldo des Jahres aus Trade Republic: plus 100 Euro. Zeigt keine der beiden Abrechnungen einbehaltene KESt, trägst du 150 Euro in Kennzahl 174 und 50 Euro in Kennzahl 176 ein. Die Steuer beträgt 27,5 Prozent auf 100 Euro, also 27,50 Euro. Hat Trade Republic dagegen auf den Bitcoin-Verkauf KESt einbehalten, wäre der Verlust aus dem Ether-Verkauf beim selben Anbieter idealerweise schon verrechnet; prüfe das in der Jahressteuerbescheinigung.

Das Beispiel zeigt zwei österreichische Besonderheiten. Der Tausch in Ether hat keine Steuer ausgelöst, anders als in Deutschland. Und es gibt keinen Freibetrag: Auch 100 Euro Gewinn sind steuerpflichtig. Eine Erklärungspflicht besteht für Kapitaleinkünfte, die dem Sondersteuersatz unterliegen und bei denen keine KESt abgezogen wurde, nach den Regeln zur Pflichtveranlagung bereits ab mehr als 22 Euro im Jahr. Wer als Angestellter sonst keine Erklärung abgibt, muss also schon bei kleinen Krypto-Gewinnen ohne KESt-Abzug eine Einkommensteuererklärung mit E1kv einreichen. Bei Beträgen bis 22 Euro besteht keine Pflicht, eine freiwillige Erklärung ist aber möglich, etwa um Verluste geltend zu machen.

## Coins von außen einzahlen: Alt- und Neuvermögen

Seit Trade Republic Ein- und Auszahlungen von Kryptowährungen unterstützt, können auch Coins in deine Trade-Republic-Wallet gelangen, die du woanders gekauft hast. Steuerlich ist dabei der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt entscheidend. Hast du Bitcoin vor dem 1. März 2021 gekauft und schon länger als ein Jahr gehalten, ist es Altvermögen, und ein Verkauf ist steuerfrei. Trade Republic kennt dieses Kaufdatum aber nicht. Würde Trade Republic auf einen Verkauf solcher Coins KESt einbehalten, weil es keine Anschaffungsdaten hat, müsstest du dir die Steuer über die Veranlagung zurückholen. Einfacher ist es, Altvermögen dort zu belassen und zu verkaufen, wo die Historie vorliegt, oder vor dem Übertrag die Anschaffungsnachweise sorgfältig zu sichern.

Bei Neuvermögen, das du von außen einzahlst, gehen die ursprünglichen Anschaffungskosten mit. Für den gleitenden Durchschnittspreis in der Trade-Republic-Wallet fließen sie mit ein. Weil Trade Republic sie nicht kennt, musst du die Rechnung selbst führen oder deine Steuersoftware mit allen Exporten füttern. Bewahre Kaufbelege der ursprünglichen Börse, die Transaktions-ID des Übertrags und einen Screenshot des Eingangs bei Trade Republic auf.

## Meldungen an die Steuerbehörden

Seit dem 1. Jänner 2026 gilt in der EU die Richtlinie DAC8. Krypto-Dienstleister müssen Kundendaten und Transaktionen an ihre Steuerbehörde melden, die sie an den Wohnsitzstaat weitergibt. Für österreichische Trade-Republic-Kunden landen die Krypto-Daten damit beim österreichischen Finanzamt, auch wenn Trade Republic auf Krypto keine KESt abzieht. Erster Meldezeitraum ist 2026, gemeldet wird 2027. Die Meldung enthält keine fertige Gewinnberechnung, aber das Finanzamt sieht, dass du Krypto-Geschäfte hattest. Fehlen dazu Angaben in deiner E1kv, sind Rückfragen wahrscheinlicher als früher.

Ein letzter praktischer Hinweis: Lege dir für jedes Jahr einen eigenen Ordner an, mit den Abrechnungen aller Krypto-Verkäufe, der Jahressteuerbescheinigung, dem Steuerreport, einem Screenshot deiner IBAN mit Umstellungsdatum und deiner Durchschnittspreis-Tabelle. Wenn Trade Republic die Frage des KESt-Abzugs auf Krypto später klarstellt, kannst du mit diesen Unterlagen schnell prüfen, ob für frühere Jahre etwas zu korrigieren ist, und eine Berichtigung oder Anrechnung beantragen.

## Häufige Fragen zur Trade Republic Krypto-Steuer in Österreich

### Zieht Trade Republic in Österreich KESt auf Krypto ab?

Das ist nicht gesichert. Für Wertpapiere ja, seit April 2025. Für Krypto verneint das österreichische Hilfe-Center den Abzug, andere Angaben widersprechen. Prüfe die Verkaufsabrechnung: Steht dort KESt, wurde abgezogen.

### Wie erkenne ich, ob mein Konto umgestellt ist?

An der IBAN deines Verrechnungskontos. Eine österreichische IBAN mit AT zeigt, dass du im österreichischen Produktangebot bist. Erst ab dann ist ein KESt-Abzug überhaupt möglich.

### In welche Kennzahlen trage ich Trade-Republic-Krypto ein?

Ohne KESt-Abzug nach unserer Einordnung in 172 für laufende Einkünfte, 174 für Gewinne und 176 für Verluste. Mit KESt-Abzug nur, wenn du eine Option nutzt, dann in 171, 173 und 175 mit Anrechnung der KESt.

### Gibt es eine Haltefrist für Krypto in Österreich?

Nur für Altvermögen, das bis zum 28. Februar 2021 gekauft wurde. Neuvermögen ist unabhängig von der Haltedauer mit 27,5 Prozent steuerpflichtig.

### Ist der Tausch von Bitcoin in Ether steuerpflichtig?

Nein. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist in Österreich steuerneutral. Die Anschaffungskosten gehen auf die neue Kryptowährung über.

### Wie berechne ich die Anschaffungskosten bei einem Sparplan?

Mit dem gleitenden Durchschnittspreis: Alle Käufe einer Kryptowährung werden je Wallet zu einem Durchschnitt zusammengefasst, der bei jedem Kauf neu berechnet wird. Verkaufte Mengen werden mit diesem Durchschnitt angesetzt.

### Wann kommt der Steuerreport von Trade Republic?

Laut broker-test.at meist im Frühjahr des Folgejahres, für 2025 rund Mitte bis Ende Mai 2026. Der Krypto-Teil kam nach Beobachtung des Portals oft zeitversetzt.

### Sind Staking-Erträge bei Trade Republic sofort steuerpflichtig?

Bei Staking im Sinne der Kryptowährungsverordnung grundsätzlich nicht. Die Coins haben Anschaffungskosten von null, Steuer fällt beim späteren Verkauf an. Lending-Zinsen sind dagegen bei Zufluss steuerpflichtig.

### Kann ich Krypto-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen?

Ja, Verluste aus Kryptowährungen sind mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen zum Sondersteuersatz verrechenbar, etwa Aktien und Fonds, nicht aber mit Sparbuch- und Girokontozinsen. Das geht über die E1kv.

### Muss ich Trade-Republic-Krypto erklären, wenn ich nur gekauft habe?

Nein. Ein Kauf ist nicht steuerpflichtig. Erst ein Verkauf gegen Euro oder eine Zahlung mit Krypto löst Steuer aus.

Unterm Strich: Bei Trade Republic in Österreich ist für Krypto nichts automatisch sicher. Prüfe IBAN und Abrechnungen, rechne mit dem gleitenden Durchschnittspreis und trage Gewinne ohne einbehaltene KESt in die Kennzahlen 172, 174 und 176 der E1kv ein. Wer das Umstellungsjahr sauber trennt und alle Belege aufbewahrt, ist auch für eine spätere Klarstellung durch den Anbieter gerüstet. Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung.

## Quellen

- [Capitalo: Steuereinfache Krypto-Broker Österreich](https://www.capitalo.at/krypto/steuereinfach)
- [Capitalo: Trade Republic Krypto Österreich](https://www.capitalo.at/anbieter/traderepublic/produkte/krypto)
- [broker-test.at: Wann kommt der Trade Republic Steuerreport 2026 für 2025](https://www.broker-test.at/news/wann-kommt-der-trade-republic-steuerreport-2026-fuer-das-jahr-2025/)
- [Expert Zoom: Trade Republic Steuerreport 2026 in Österreich](https://expert-zoom.com/at/nachrichten/trade-republic-steuerreport-2026-oesterreich-kest-kapitalertrag-verm-gensberatung)
- [BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html)
- [RIS: Einkommensteuergesetz § 27b, Einkünfte aus Kryptowährungen](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570&Paragraf=27b)

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Keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.

Veröffentlicht von Blockblatt. Originalfassung: https://blockblatt.com/ratgeber/trade-republic-krypto-steuer-oesterreich
