
Krypto-Börse verlangt Steuer-ID: Warum die KStTG-Selbstauskunft Pflicht ist und was bei Weigerung droht
Börsen und Krypto-Apps fragen 2026 alle Kunden nach Steuer-ID und steuerlichem Wohnsitz. Die Abfrage ist echt und gesetzlich vorgeschrieben. Hier steht, warum, bis wann du antworten musst, wo du die Nummer findest, wie du gefälschte Anfragen erkennst und was passiert, wenn du nicht antwortest.
Deine Krypto-Börse verlangt plötzlich deine Steuer-ID, obwohl du dort seit Jahren handelst? Das ist in aller Regel kein Trick und keine Laune des Anbieters, sondern eine gesetzliche Pflicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, kurz KStTG, mit dem die EU-Richtlinie DAC8 umgesetzt wird. Es verpflichtet Börsen, Broker und Krypto-Apps, von jedem Kunden eine Selbstauskunft einzuholen: in welchem Staat du steuerlich ansässig bist und wie deine Steuer-Identifikationsnummer lautet. Neukunden müssen die Angaben vor der ersten Transaktion machen, Bestandskunden bis spätestens 1. Januar 2027. Wer nicht antwortet, wird nach mehreren Erinnerungen für Käufe, Verkäufe und Übertragungen gesperrt. Die kurze Empfehlung: Antworte, aber nur in der App oder nach eigenem Login, nie über einen Link aus einer Mail.
Die Steuer-ID-Abfrage auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- § 4 KStTG, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8)
- Gilt seit
- 1. Januar 2026 (Gesetz in Kraft seit 24. Dezember 2025)
- Neukunden
- Selbstauskunft vor der ersten meldepflichtigen Transaktion (§ 7 Abs. 1 KStTG)
- Bestandskunden (Konto vor dem 1.1.2026)
- Selbstauskunft bis 1. Januar 2027 (§ 7 Abs. 2 KStTG)
- Abgefragt werden
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, steuerliche Ansässigkeit, Steuer-ID
- Deutsche Steuer-ID
- 11 Ziffern, lebenslang gültig, nicht identisch mit der Steuernummer
- Bei Weigerung
- Sperre meldepflichtiger Transaktionen, frühestens 60 Tage nach der ersten Aufforderung
- Bußgeld
- Nichterteilen kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 KStTG sein
- Erste Meldung an das BZSt
- bis 31. Juli 2027 für das Jahr 2026
Warum deine Börse die Steuer-ID jetzt braucht
Mit DAC8 hat die EU beschlossen, Kryptowerte bei der Steuertransparenz so zu behandeln wie Bankkonten. Banken melden schon seit 2016 nach dem OECD-Standard CRS Kontodaten ausländischer Kunden an die Steuerbehörden, und deshalb fragt dich jede Bank bei der Kontoeröffnung nach deiner steuerlichen Ansässigkeit. Für Kryptowerte gab es bisher nichts Vergleichbares. Seit 2026 müssen Kryptowerte-Dienstleister in der EU einmal im Jahr melden, welche Kunden welche Umsätze gemacht haben. Die erste Meldung für das Jahr 2026 geht in Deutschland bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an die Finanzämter weiterleitet.
Damit das Finanzamt die Daten der richtigen Person zuordnen kann, braucht es ein eindeutiges Merkmal. Name und Anschrift reichen dafür nicht, weil es viele Menschen mit gleichem Namen gibt und Adressen sich ändern. In Deutschland ist dieses Merkmal die Steuer-Identifikationsnummer, die jede gemeldete Person vom Bundeszentralamt für Steuern bekommt. Deshalb verlangt das KStTG, dass der Anbieter sie zusammen mit dem Staat der steuerlichen Ansässigkeit erhebt. Der Anbieter prüft die Angaben auf Plausibilität, zum Beispiel gegen die Daten, die er bei der Kontoeröffnung für die Geldwäsche-Prüfung erhoben hat. Wer bei der Eröffnung eine Adresse in Berlin angegeben hat und in der Selbstauskunft eine Ansässigkeit in Portugal, wird nach Belegen gefragt.
Wichtig zur Einordnung: Die Börse führt keine Steuer für dich ab und berechnet keinen Gewinn. Sie meldet nur Jahressummen je Kryptowert, etwa wie viel du für Bitcoin gekauft und verkauft hast und wie viel du auf externe Wallets übertragen hast. Ob du darauf Steuern zahlen musst, entscheidet sich weiter nach den bekannten Regeln: Verkäufe und Tausche innerhalb eines Jahres nach Kauf sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn der Gesamtgewinn des Jahres 1.000 Euro erreicht. Nach über einem Jahr Haltedauer sind sie steuerfrei.
Welche Angaben die Selbstauskunft enthält
| Warum | Worauf du achten solltest | |
|---|---|---|
| Vollständiger Name | Zuordnung zur Person | So wie im Ausweis, mit allen Vornamen |
| Wohnanschrift | Zuordnung und Plausibilitätsprüfung | Aktuelle Meldeadresse, keine Postfachadresse |
| Geburtsdatum und Geburtsort | Eindeutige Identifizierung | Geburtsort wie im Ausweis |
| Staat oder Staaten der steuerlichen Ansässigkeit | Bestimmt, an welches Land gemeldet wird | Bei Wohnsitz in Deutschland: Deutschland, bei Doppelwohnsitz beide prüfen |
| Steuer-ID je Ansässigkeitsstaat | Eindeutiges Steuermerkmal | In Deutschland die 11-stellige Steuer-ID, nicht die Steuernummer |
| Bestätigung der Richtigkeit | Selbstauskunft ist eine Erklärung von dir | Falsche Angaben können Folgen haben, Änderungen musst du mitteilen |
Die Steuer-ID ist nicht die Steuernummer. Die Steuernummer bekommst du vom Finanzamt, sie ändert sich bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk und hat ein Format mit Schrägstrichen, je nach Bundesland etwa 21/815/08150. Die Steuer-ID hat elf Ziffern ohne Trennzeichen, wird beim BZSt zentral vergeben und gilt ein Leben lang. Viele Börsen prüfen das Format bei der Eingabe, weil die Steuer-ID eine Prüfziffer hat. Wenn deine Nummer abgelehnt wird, hast du meist die Steuernummer eingegeben oder dich vertippt.
Wo du deine Steuer-ID findest
Die Steuer-ID steht auf mehreren Dokumenten, die die meisten Menschen ohnehin haben. Am schnellsten findest du sie auf deinem letzten Einkommensteuerbescheid, oben neben der Steuernummer. Arbeitnehmer finden sie außerdem auf der Lohnsteuerbescheinigung und meist auch auf der monatlichen Gehaltsabrechnung. Wer ein ELSTER-Konto hat, sieht sie im Benutzerkonto. Auch Schreiben der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Familienkasse zum Kindergeld enthalten sie oft. Und schließlich hat dir das BZSt bei der Vergabe einen Brief geschickt, in der Regel kurz nach der Geburt oder nach dem Zuzug nach Deutschland.
Findest du sie nirgends, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern über ein Online-Formular erneut anfordern. Die Mitteilung kommt aus Datenschutzgründen nur per Post an deine gemeldete Adresse und kann einige Wochen dauern. Am Telefon gibt das BZSt die Nummer nicht heraus. Auch dein Finanzamt kann sie dir mitteilen, wenn du dort bereits geführt wirst. Plane den Postweg ein, wenn die Frist deiner Börse knapp wird, und sag dem Anbieter Bescheid, dass die Nummer unterwegs ist. Seriöse Anbieter geben in solchen Fällen etwas Zeit.
Echt oder Phishing? So prüfst du die Anfrage
Weil inzwischen jeder Krypto-Kunde eine solche Anfrage bekommt, nutzen Betrüger das Thema für Phishing. Typisch sind E-Mails oder SMS, die wie Nachrichten deiner Börse aussehen, mit Betreffzeilen wie Pflichtangabe nach DAC8 oder Konto wird in 48 Stunden gesperrt, und einem Link zu einer nachgebauten Login-Seite. Wer dort Zugangsdaten und Zwei-Faktor-Code eingibt, verliert im schlimmsten Fall sein Guthaben. Die Steuer-ID allein ist für Betrüger weniger wertvoll, aber zusammen mit Name, Geburtsdatum und Ausweisfoto reicht sie für Identitätsdiebstahl.
Eine Steuer-ID-Anfrage sicher beantworten
- Klicke keinen Link in der Mail oder SMS. Öffne stattdessen die App deiner Börse oder tippe die Adresse der Website selbst ein und melde dich an.
- Suche im Konto nach einem Hinweis, meist im Bereich Profil, Einstellungen, Verifizierung oder Steuern. Echte Anfragen erscheinen dort auch, wenn du die Mail ignorierst.
- Prüfe, ob die Anfrage nur die üblichen Angaben enthält: Ansässigkeit, Steuer-ID, Geburtsort. Fragen nach Seed-Phrase, Passwort, privaten Schlüsseln oder einer Überweisung sind immer Betrug.
- Gib die 11-stellige Steuer-ID ein, nicht die Steuernummer. Prüfe die Ziffern zweimal, ein Zahlendreher führt zur Ablehnung oder zu einer Rückfrage.
- Gib alle Staaten an, in denen du steuerlich ansässig bist. Wer nur in Deutschland wohnt, gibt nur Deutschland an.
- Speichere einen Screenshot oder die Bestätigung der abgeschickten Selbstauskunft. Wiederhole das für jede Plattform, auf der du ein Konto hast.
- Wenn sich dein Wohnsitz später ändert, aktualisiere die Selbstauskunft. Der Anbieter muss bei einer Änderung der Umstände neu prüfen.
Ein zusätzliches Warnsignal ist Zeitdruck in Stunden. Das Gesetz sieht für Bestandskunden eine Frist bis zum 1. Januar 2027 vor, und vor einer Sperre stehen mehrere Erinnerungen und mindestens 60 Tage. Eine Nachricht, die mit einer Sperre in 24 oder 48 Stunden droht, ist deshalb verdächtig. Bist du unsicher, schreib dem Support über das Kontaktformular in der App und frag, ob die Anfrage von dort stammt.
Was passiert, wenn du die Steuer-ID nicht angibst
Das KStTG lässt dem Anbieter keinen Spielraum. Nach § 4 KStTG ist der Kunde verpflichtet, die Selbstauskunft innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist zu erteilen. Kommt sie nicht, muss der Anbieter dich erinnern. Bleibt die Auskunft nach zwei Erinnerungen aus, muss er verhindern, dass du meldepflichtige Transaktionen durchführst, frühestens aber 60 Tage nach der ersten Aufforderung. So steht es in DAC8 und in der deutschen Umsetzung. Meldepflichtige Transaktionen sind Tauschgeschäfte, also Käufe und Verkäufe gegen Euro und Tausch gegen andere Kryptowerte, sowie Übertragungen. Praktisch heißt das: Du kannst nicht mehr handeln und je nach Anbieter auch keine Coins mehr auszahlen oder versenden.
| Was passiert | Was du tun kannst | |
|---|---|---|
| Erste Aufforderung | Börse bittet in App oder Mail um Selbstauskunft und setzt eine Frist | Antworten, Steuer-ID bereitlegen |
| Erste Erinnerung | Hinweis, dass die Angaben fehlen | Spätestens jetzt antworten oder Verzögerung mitteilen |
| Zweite Erinnerung | Ankündigung der Sperre | Antworten, um die Sperre zu vermeiden |
| Ab Tag 60 nach erster Aufforderung | Sperre meldepflichtiger Transaktionen zulässig und dann Pflicht | Selbstauskunft nachholen, Sperre wird aufgehoben |
| Danach | Konto bleibt gesperrt, Anbieter kann nach AGB kündigen | Bestand bleibt dein Eigentum, Klärung mit dem Support |
Die Sperre endet, sobald du die Selbstauskunft nachholst. Dein Guthaben verfällt nicht, es gehört weiter dir. Kündigt der Anbieter das Konto, muss er dir einen Weg zur Auszahlung anbieten, wie das konkret aussieht, regelt er in seinen Geschäftsbedingungen. Wie weit die Sperre bei Auszahlungen in Euro geht, unterscheidet sich zwischen den Anbietern. Gesetzlich gesperrt werden müssen meldepflichtige Transaktionen, zu denen Übertragungen von Kryptowerten gehören. Die Auszahlung von Euro-Guthaben auf dein Bankkonto ist dagegen keine Kryptotransaktion.
Hinzu kommt das Bußgeldrisiko. § 18 KStTG zählt Verstöße gegen die Pflichten aus dem Gesetz als Ordnungswidrigkeiten auf, darunter die Beschaffung der Selbstauskunft durch den Anbieter und die Erteilung der Selbstauskunft durch den Kunden. Für die schwersten Verstöße sind Geldbußen bis 50.000 Euro vorgesehen, für andere bis 10.000 Euro. Diese Rahmen richten sich in erster Linie an die Anbieter. Dass ein Privatkunde wegen einer verspäteten Selbstauskunft ein Bußgeld bekommt, ist bisher nicht bekannt geworden. Verlass dich darauf aber nicht: Wer bewusst falsche Angaben macht, etwa eine ausländische Ansässigkeit erfindet, damit die Daten nicht in Deutschland ankommen, riskiert mehr als ein Bußgeld, weil das auf eine Steuerhinterziehung hindeuten kann.
Was mit deiner Steuer-ID danach passiert
Die Börse speichert die Selbstauskunft und verwendet die Steuer-ID für die jährliche Meldung. Nach § 9 Abs. 1 KStTG meldet ein deutscher Anbieter bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern. Sitzt die Börse in einem anderen EU-Staat, meldet sie an ihre dortige Behörde, und die Daten kommen über den automatischen Austausch nach Deutschland, für 2026 bis spätestens Ende September 2027. Das BZSt ordnet die Meldung über die Steuer-ID deiner Person zu und stellt sie dem Finanzamt zur Verfügung, das deine Einkommensteuer bearbeitet.
Ein Beispiel, wie das aussieht: Tim handelt 2026 auf zwei Plattformen. Die deutsche Börse meldet für Bitcoin Käufe von 5.000 Euro und Verkäufe von 6.200 Euro. Die Börse mit Sitz in einem anderen EU-Staat meldet für Ether Tauschgeschäfte im Wert von 3.000 Euro und eine Übertragung von 1,2 ETH im Wert von 2.900 Euro auf eine externe Adresse. Beide Meldungen tragen Tims Steuer-ID und landen deshalb in seiner Akte. In seiner Steuererklärung 2026 erwartet das Finanzamt nun eine Anlage SO, die diese Umsätze erklärt: welche Verkäufe in die Haltefrist fallen, welcher Gewinn daraus entsteht und dass die 1,2 ETH auf Tims eigene Hardware-Wallet gegangen sind. Hat Tim mit Bitcoin innerhalb eines Jahres 1.200 Euro Gewinn gemacht, sind diese steuerpflichtig. Waren es 800 Euro und gab es sonst keine privaten Veräußerungsgeschäfte, bleibt er unter der Freigrenze von 1.000 Euro.
Andere Zwecke sind für die Steuer-ID tabu. Die Abgabenordnung erlaubt Stellen außerhalb der Finanzverwaltung die Verwendung nur, soweit ein Gesetz es vorsieht, hier also für die Meldung nach dem KStTG. Werbung, Bonitätsprüfungen oder die Weitergabe an Dritte sind damit nicht gedeckt. Hast du Zweifel, was mit deinen Daten geschieht, kannst du beim Anbieter nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangen.
Häufige Fehler bei der Selbstauskunft
| Folge | So machst du es richtig | |
|---|---|---|
| Steuernummer statt Steuer-ID | Eingabe wird abgelehnt oder später beanstandet | Die elfstellige Steuer-ID ohne Schrägstriche eingeben |
| Zahlendreher | Prüfziffer passt nicht, Rückfrage des Anbieters | Nummer vom Bescheid abschreiben und zweimal prüfen |
| Alte Adresse | Abweichung zu den Ausweisdaten, Plausibilitätsprüfung schlägt an | Adresse vorher im Profil aktualisieren |
| Zweitwohnsitz vergessen | Ansässigkeit unvollständig | Alle Staaten angeben, in denen du steuerlich ansässig bist |
| Nur ein Konto beantwortet | Andere Plattformen sperren nach der Frist | Jede Börse und App einzeln beantworten |
| Antwort über Mail-Link | Gefahr von Phishing und Kontoverlust | Immer über App oder selbst eingetippte Adresse |
Nicht verwechseln solltest du die Steuer-ID-Abfrage mit der sogenannten Travel Rule. Nach der europäischen Geldtransferverordnung müssen Anbieter bei Übertragungen von Kryptowerten Angaben zu Absender und Empfänger übermitteln und bei Auszahlungen auf eigene Wallets teils nachweisen lassen, dass die Adresse dir gehört. Dafür fragt dich die Börse nach dem Empfänger oder lässt dich eine Wallet verifizieren. Das hat mit der Steuer nichts zu tun und ersetzt die Selbstauskunft nicht. Viele Kunden bekommen 2026 beide Abfragen kurz hintereinander.
Und wenn du einfach die Börse wechselst?
Das bringt nichts. Jeder Kryptowerte-Dienstleister in der EU unterliegt denselben Pflichten, auch Anbieter mit Sitz in Malta, Irland, Litauen oder Luxemburg. Anbieter außerhalb der EU, die EU-Kunden bedienen, müssen sich nach DAC8 in einem Mitgliedstaat registrieren. Dazu setzen viele Drittstaaten den gleichwertigen OECD-Standard CARF um. Ein Wechsel verschiebt die Frage also nur zur nächsten Plattform. Wer gezielt Anbieter ohne Zulassung sucht, um der Abfrage zu entgehen, verliert den Schutz, den MiCA-lizenzierte Börsen bieten, und landet bei genau den Plattformen, die bei Insolvenz oder Betrug am meisten Probleme machen.
Auch die Flucht in eine eigene Wallet ist keine Lösung für das, worum es eigentlich geht. Coins in einer Hardware-Wallet werden zwar nicht gemeldet, aber die Übertragung dorthin schon, und beim späteren Verkauf über eine Börse sind sie wieder sichtbar. Die Steuerpflicht hängt ohnehin nicht an der Meldung. Gewinne innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, egal ob ein Finanzamt davon erfährt.
Sonderfälle: Ausland, Minderjährige, Firmenkonten
Wohnst du im Ausland und hast ein Konto bei einer deutschen Börse, gibst du deinen tatsächlichen Ansässigkeitsstaat und die dortige Steuernummer an. Die Daten gehen dann über das BZSt an dein Wohnsitzland, sofern es an DAC8 oder am OECD-Austausch teilnimmt. Hast du Wohnsitze in zwei Staaten, gibst du beide an. Für die Frage, wo du nach einem Doppelbesteuerungsabkommen ansässig bist, ist die Selbstauskunft nicht der Ort, sie dient nur der Meldung. Vergibt ein Staat keine Steuernummer, darfst du das Feld nach § 6 KStTG mit diesem Hinweis leer lassen.
Bist du neu nach Deutschland gezogen und hast noch keine Steuer-ID, bekommst du sie nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch per Post, in der Regel innerhalb einiger Wochen. Bis dahin solltest du die Börse informieren. Für Konten von Minderjährigen, die einige Anbieter mit Zustimmung der Eltern erlauben, gilt die Steuer-ID des Kindes. Jedes Kind in Deutschland bekommt sie nach der Geburt. Für Konten einer GmbH oder UG gelten andere Regeln: Dort holt der Anbieter eine Selbstauskunft für den Rechtsträger ein und muss gegebenenfalls auch die beherrschenden Personen identifizieren, also die Gesellschafter mit maßgeblichem Einfluss. Dann werden zusätzlich deren Steuer-IDs abgefragt.
Ein Sonderfall sind Erben. Wer das Konto eines Verstorbenen übernimmt, muss den Erbfall dem Anbieter mitteilen, der das Konto dann nach seinen Regeln umschreibt oder auflöst. Eine Selbstauskunft für den Verstorbenen gibt es nicht mehr, wohl aber für die Erben, wenn sie das Konto weiterführen. Die Haltefrist der geerbten Coins läuft nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG weiter, weil der Erbe in die Anschaffung des Erblassers eintritt.
Was du über die Abfrage hinaus jetzt prüfen solltest
Die Steuer-ID-Abfrage ist ein guter Anlass, die eigene Steuerlage zu prüfen. Die Meldungen betreffen nur Transaktionen ab dem 1. Januar 2026. Wer aber 2026 Coins auf eine Börse einzahlt und verkauft, wird früher oder später gefragt, wann er sie gekauft hat. Sichere deshalb Kaufbelege aus allen früheren Jahren, exportiere die Historien aller Konten und notiere die Adressen deiner Wallets. Für jeden Verkauf nach über einem Jahr Haltedauer brauchst du den Nachweis des Kaufdatums, sonst kann das Finanzamt den Gewinn schätzen.
Hast du in früheren Jahren steuerpflichtige Kryptogewinne nicht erklärt, ist jetzt der richtige Moment für eine Korrektur, bevor die Daten der Börsen beim Finanzamt vorliegen. Bei einem Versehen genügt die Berichtigung nach § 153 AO. Wer bewusst nicht erklärt hat, kann über eine vollständige Selbstanzeige nach § 371 AO straffrei werden, solange die Tat nicht entdeckt ist. Lass dich dafür von einem Steuerberater begleiten. Ein Beispiel, um die Größenordnung zu zeigen: Wer 2024 innerhalb der Haltefrist 4.000 Euro Gewinn gemacht und nicht erklärt hat, zahlt bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent rund 1.400 Euro Einkommensteuer nach, dazu Nachzahlungszinsen von 0,15 Prozent pro Monat nach § 233a AO ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres.
Österreich und Schweiz
Österreichische Kunden bekommen dieselbe Abfrage, weil Österreich als EU-Mitglied DAC8 ebenfalls ab 2026 anwendet. Sie geben dort Österreich als Ansässigkeitsstaat und ihre österreichische Steuernummer an. In der Schweiz fragen Anbieter auf Grundlage des OECD-Standards CARF nach dem steuerlichen Wohnsitz. Schweizer Steuerpflichtige geben in der Regel ihre AHV-Nummer als Steueridentifikationsnummer an. Für Deutsche mit Konto bei einem Schweizer Anbieter gilt: Die Daten kommen nach Deutschland, sobald der Austausch zwischen beiden Staaten läuft.
Häufige Fragen: Krypto-Börse verlangt Steuer-ID
Ist es legal, dass meine Krypto-Börse meine Steuer-ID verlangt?
Ja. Seit 2026 verpflichtet das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8, alle Kryptowerte-Dienstleister, von ihren Kunden eine Selbstauskunft mit steuerlicher Ansässigkeit und Steuer-ID einzuholen. Die Datenverarbeitung beruht auf dieser gesetzlichen Pflicht.
Bis wann muss ich die Steuer-ID angeben?
Neukunden vor der ersten Transaktion. Hattest du das Konto schon vor dem 1. Januar 2026, muss der Anbieter die Selbstauskunft bis zum 1. Januar 2027 einholen. Der Anbieter setzt dir eine eigene, angemessene Frist, an die du dich halten solltest.
Was passiert, wenn ich die Steuer-ID nicht angebe?
Nach der ersten Aufforderung und zwei Erinnerungen muss die Börse dich für meldepflichtige Transaktionen sperren, frühestens 60 Tage nach der ersten Aufforderung. Du kannst dann nicht mehr handeln und je nach Anbieter keine Coins versenden. Die Sperre endet, wenn du die Auskunft nachholst.
Ist eine E-Mail mit Aufforderung zur Steuer-ID Phishing?
Nicht unbedingt, aber klicke keinen Link darin. Öffne die App oder tippe die Website selbst ein. Echte Anfragen findest du nach dem Login im Konto. Fragen nach Seed-Phrase, Passwort oder einer Zahlung sind immer Betrug, ebenso Drohungen mit einer Sperre innerhalb von Stunden.
Steuer-ID oder Steuernummer, was muss ich eingeben?
Die Steuer-Identifikationsnummer: elf Ziffern ohne Trennzeichen, lebenslang gültig. Die Steuernummer des Finanzamts mit Schrägstrichen ist etwas anderes und wird abgelehnt.
Wo finde ich meine Steuer-ID?
Auf dem Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung, oft auf der Gehaltsabrechnung und im ELSTER-Konto. Findest du sie nicht, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern online anfordern. Sie kommt dann per Post an deine gemeldete Adresse.
Erfährt das Finanzamt jetzt alles über meine Krypto-Geschäfte?
Ab 2026 erfährt es die Jahressummen deiner Käufe, Verkäufe, Tausche und Übertragungen je Kryptowert bei jeder Börse in der EU, nicht aber deine Gewinne und nicht deine Bestände in eigenen Wallets. Die erste Meldung für 2026 geht bis zum 31. Juli 2027 an das BZSt.
Muss ich jetzt Steuern zahlen, weil die Börse meldet?
Nein, durch die Meldung entsteht keine neue Steuer. Steuerpflichtig sind wie bisher Gewinne aus Verkäufen und Tausch innerhalb eines Jahres nach Kauf, wenn der Gesamtgewinn 1.000 Euro im Jahr erreicht, und Staking-Erträge ab 256 Euro. Verkäufe nach über einem Jahr bleiben steuerfrei.
Bringt es etwas, zu einer Börse außerhalb der EU zu wechseln?
Nein. Nicht-EU-Anbieter, die EU-Kunden bedienen, müssen sich nach DAC8 in der EU registrieren, und viele Drittstaaten setzen den OECD-Standard CARF um. Außerdem ändert der Ort der Börse nichts an deiner Steuerpflicht in Deutschland.
Kann ich ein Bußgeld bekommen, wenn ich die Selbstauskunft nicht erteile?
Möglich ist es. § 18 KStTG führt auch das Nichterteilen der Selbstauskunft als Ordnungswidrigkeit auf. Die Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro zielen vor allem auf Anbieter. Fälle gegen Privatkunden sind bisher nicht bekannt, bewusst falsche Angaben können aber zusätzlich steuerstrafrechtlich relevant werden.
Unterm Strich: Die Abfrage ist echt, sie ist Pflicht, und sie betrifft jede Krypto-Börse in der EU. Antworte über die App, nutze die elfstellige Steuer-ID und bring bei der Gelegenheit deine Unterlagen in Ordnung. Dieser Text erklärt die Rechtslage und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.
Quellen
- § 4 KStTG: Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (gesetze-im-internet.de)
- § 6 KStTG: Anforderungen an die Gültigkeit der Selbstauskunft (gesetze-im-internet.de)
- § 7 KStTG: Fristen, Bestandskunden bis 1. Januar 2027 (gesetze-im-internet.de)
- § 18 KStTG: Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de)
- § 9 KStTG: Meldepflicht und Frist (buzer.de)
- Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 (DAC8), EUR-Lex
- KPMG Law: DAC8-Umsetzung erhöht das Risiko steuerstrafrechtlicher Verfolgung im Krypto-Handel


