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Bitcoin an Kinder verschenken: Steuer, Freibeträge, Haltefrist-Übernahme und Anzeigepflicht
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Bitcoin an Kinder verschenken: Steuer, Freibeträge, Haltefrist-Übernahme und Anzeigepflicht

Wer Bitcoin an Kinder verschenkt, zahlt bis 400.000 Euro je Elternteil und Kind in zehn Jahren keine Schenkungsteuer. Das Kind übernimmt Kaufdatum und Kaufpreis, die Haltefrist läuft also weiter. Anzeigen musst du die Schenkung trotzdem. Hier stehen Rechenbeispiele, Wallet-Fragen und Fallstricke.

Wer Bitcoin an Kinder verschenken will, muss bei der Steuer meistens nichts zahlen, aber einiges beachten. Jedes Kind kann von jedem Elternteil innerhalb von zehn Jahren Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro schenkungsteuerfrei bekommen. Bitcoin werden dabei mit ihrem Kurswert am Tag der Übertragung angesetzt. Für die Einkommensteuer gilt die sogenannte Fußstapfentheorie: Dein Kind übernimmt dein Kaufdatum und deinen Kaufpreis. Hältst du die Coins schon länger als ein Jahr, kann dein Kind sie sofort steuerfrei verkaufen, nach der Rechtslage 2026. Hast du sie erst vor ein paar Monaten gekauft, läuft die Haltefrist beim Kind einfach weiter. Und auch wenn keine Steuer anfällt, musst du die Schenkung in vielen Fällen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen.

Hier steht, wie die Schenkungsteuer bei Bitcoin funktioniert, warum die Haltefrist auf das Kind übergeht, wann du die Schenkung anzeigen musst, wer bei Minderjährigen die Schlüssel hält und was der Verkauf durch das Kind für Kindergeld, Familienversicherung und die eigene Steuererklärung des Kindes bedeutet. Dazu kommen vier Rechenbeispiele mit fiktiven Kursen. Stand aller Angaben ist Ende Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; bei größeren Beträgen lohnt ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Bitcoin an Kinder verschenken in Kürze (Stand: 31. Oktober 2026)

Freibetrag Kind je Elternteil
400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG)
Freibetrag Enkelkind je Großelternteil
200.000 Euro innerhalb von zehn Jahren
Zehnjahresregel
Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG)
Wert der Bitcoin
Gemeiner Wert, also Kurswert am Tag der Ausführung der Schenkung
Steuersatz über dem Freibetrag
Steuerklasse I: 7 Prozent bis 75.000 Euro, 11 Prozent bis 300.000 Euro, 15 Prozent bis 600.000 Euro
Haltefrist
Geht auf das Kind über (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG)
Anzeigepflicht
Binnen drei Monaten, für Kind und schenkenden Elternteil (§ 30 ErbStG)
Freigrenze private Veräußerungsgeschäfte
1.000 Euro pro Jahr und Person, auch für Kinder
Grundfreibetrag 2026
12.348 Euro, gilt auch für Kinder
Kindergeld
Hängt nicht vom Einkommen oder Vermögen des Kindes ab
Krypto-Börsen unter 18
Große Börsen nehmen in der Regel keine Minderjährigen als Kunden an

Schenkungsteuer: Wann sie bei Bitcoin anfällt

Eine Schenkung von Bitcoin ist für das Finanzamt eine Schenkung wie jede andere. Es kommt nicht darauf an, ob du Geld, Aktien oder Kryptowerte überträgst. Steuerpflichtig ist der Wert, um den dein Kind bereichert wird, soweit er die persönlichen Freibeträge übersteigt. Kinder gehören zur Steuerklasse I und haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Vater und Mutter können einem Kind also zusammen 800.000 Euro steuerfrei schenken, und zwar alle zehn Jahre aufs Neue. Großeltern haben gegenüber ihren Enkeln einen Freibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil.

Die Zehnjahresregel sorgt dafür, dass du den Freibetrag nicht durch Stückelung vervielfachen kannst. Alle Schenkungen derselben Person an dasselbe Kind innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Schenkst du deiner Tochter 2020 ein Wertpapierdepot im Wert von 150.000 Euro und 2026 Bitcoin im Wert von 300.000 Euro, liegen beide Schenkungen im Zehnjahreszeitraum. Zusammen sind das 450.000 Euro, also 50.000 Euro über dem Freibetrag. Erst ab dem Jahr 2030 wäre die Schenkung von 2020 aus dem Zeitraum heraus und der Freibetrag wieder voll verfügbar.

Für den Wert kommt es auf den Tag an, an dem die Schenkung ausgeführt wird. Die Schenkungsteuer entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit der Ausführung der Zuwendung, und bewertet wird mit dem gemeinen Wert, bei Bitcoin also mit dem Marktkurs zu diesem Zeitpunkt. Ausgeführt ist die Schenkung, wenn dein Kind die Verfügungsmacht über die Coins erlangt, typischerweise wenn sie auf einer Wallet oder in einem Depot landen, die dem Kind zugeordnet sind. Notiere dir Datum, Uhrzeit, Transaktions-ID und den Kurs einer großen Börse oder eines Kursportals zu diesem Zeitpunkt. Fachbeiträge weisen darauf hin, dass gerade bei volatilen Kursen die Dokumentation des Stichtagskurses wichtig ist.

Der Stichtag hat eine unangenehme Seite. Fällt der Bitcoin-Kurs nach der Schenkung stark, bleibt es beim höheren Wert vom Schenkungstag. Bei Beträgen weit unter dem Freibetrag spielt das keine Rolle. Wer aber nahe an die Grenze kommt, sollte wissen, dass ein späterer Kursrückgang die Steuer nicht nachträglich senkt. Umgekehrt verbraucht eine Schenkung in einer Schwächephase weniger vom Freibetrag. Steigt der Kurs danach, gehört der Zuwachs schon dem Kind und ist schenkungsteuerlich nicht mehr erfasst.

Schenkungsteuer-Freibeträge für Bitcoin-Schenkungen in der Familie (alle zehn Jahre neu)
FreibetragSteuerklasseSteuersatz auf die ersten 75.000 Euro darüber
Elternteil an Kind400.000 EuroI7 Prozent
Großelternteil an Enkel200.000 EuroI7 Prozent
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner500.000 EuroI7 Prozent
Eltern an Stiefkind400.000 EuroI7 Prozent
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 EuroII15 Prozent

Die Haltefrist geht auf dein Kind über

Für die Einkommensteuer ist die Schenkung selbst kein Verkauf. Du zahlst also keine Steuer, wenn du Bitcoin an dein Kind überträgst, auch wenn die Coins seit dem Kauf stark gestiegen sind und die Haltefrist noch nicht abgelaufen ist. Die Steuer verschwindet aber nicht, sie wandert mit. Das regelt § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG: Bei einem unentgeltlichen Erwerb wird dem Beschenkten die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger zugerechnet. Im Steuerrecht heißt das Fußstapfentheorie. Dein Kind tritt in deine Fußstapfen und übernimmt dein Anschaffungsdatum und deine Anschaffungskosten.

Daraus folgen zwei praktische Regeln. Erstens: Hast du die Bitcoin vor mehr als einem Jahr gekauft, ist die Haltefrist auch für dein Kind erfüllt. Es kann die Coins sofort verkaufen, und der Gewinn ist steuerfrei, nach der Rechtslage 2026. Zweitens: Hast du die Bitcoin vor weniger als einem Jahr gekauft, läuft die Frist beim Kind weiter, und zwar ab deinem Kaufdatum. Verkauft das Kind vor Ablauf, ist der Gewinn steuerpflichtig. Gewinn ist dabei der Verkaufserlös abzüglich deiner ursprünglichen Anschaffungskosten, nicht abzüglich des Werts am Schenkungstag. Der Kursanstieg zwischen deinem Kauf und der Schenkung wird also beim Kind besteuert.

Damit das funktioniert, braucht dein Kind deine Kaufbelege. Gib ihm eine Aufstellung mit Kaufdatum, Menge und Kaufpreis jeder verschenkten Tranche mit, am besten als Ausdruck der Börsenabrechnungen und als Datei. Hast du über Jahre in Tranchen gekauft, solltest du dokumentieren, welche Tranche du verschenkst. Die Finanzverwaltung wendet bei Kryptowerten für die Frage, welche Einheiten zuerst veräußert gelten, grundsätzlich das FIFO-Verfahren an. Wie sie eine Schenkung aus einer gemischten Wallet zuordnet, ist weniger klar. Am saubersten ist es, die zu verschenkenden Coins vorher auf eine eigene Adresse zu legen, deren Herkunft du belegen kannst.

Vorsicht bei einer Schenkung, die keine reine Schenkung ist. Muss dein Kind dir für die Bitcoin etwas zahlen, etwa einen Teil des Werts zurückgeben oder eine Schuld übernehmen, liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor. Für den entgeltlichen Teil gilt das als Verkauf durch dich, mit allen Folgen für deine eigene Haltefrist. Bei einer vollen Schenkung ohne Gegenleistung stellt sich diese Frage nicht.

Die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG

Steuerfrei heißt nicht anzeigefrei. Nach § 30 Abs. 1 ErbStG muss jeder Erwerb, der der Schenkungsteuer unterliegt, innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Bei Schenkungen unter Lebenden ist zusätzlich derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt. Es trifft also beide: das Kind, vertreten durch die Eltern, und den schenkenden Elternteil. Zuständig ist das für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt; welches das ist, hängt vom Bundesland ab, denn viele Länder haben diese Aufgabe auf wenige Finanzämter konzentriert.

Die Anzeige ist formlos möglich. Sie sollte die Namen und Anschriften von Schenker und Beschenktem, das Verwandtschaftsverhältnis, den Gegenstand und seinen Wert, den Tag der Schenkung und frühere Schenkungen derselben Person in den letzten zehn Jahren enthalten. Viele Finanzämter bieten dafür ein Formular an. Eine Ausnahme von der Anzeigepflicht gibt es, wenn die Schenkung notariell beurkundet wurde, weil dann der Notar meldet. Bei Bitcoin ist das selten der Fall. Häufig fordert das Finanzamt nach der Anzeige keine Steuererklärung an, weil der Wert klar unter dem Freibetrag liegt. Die Anzeige hat aber einen wichtigen Nutzen: Sie dokumentiert die Schenkung amtlich, zeigt, wann sie stattfand, und startet die Zehnjahresfrist für die Zusammenrechnung auf einer klaren Grundlage.

Wer die Anzeige vergisst, riskiert vor allem zwei Dinge. Bei Schenkungen, die unter dem Freibetrag liegen, droht in der Regel keine Steuer, aber die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer beginnt bei fehlender Anzeige nicht zu laufen. Bei späteren Schenkungen oder im Erbfall kann das Finanzamt die alte Schenkung also noch Jahre später aufgreifen. Liegt die Schenkung über dem Freibetrag und wird sie nicht angezeigt, steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Bei Kindern, die Kryptowerte halten oder handeln, warnen Fachleute außerdem vor Steuerstraftaten, wenn steuerpflichtige Gewinne nicht erklärt werden.

Wer bei Minderjährigen die Schlüssel hält

Die große praktische Frage ist, wo die Bitcoin deines Kindes liegen sollen. Große Krypto-Börsen in Deutschland nehmen in der Regel keine Minderjährigen als Kunden an. Ein eigenes Börsenkonto für dein zehnjähriges Kind fällt also aus. Es bleiben drei Wege: eine eigene Wallet, die du für dein Kind verwaltest, ein Kinderdepot mit Bitcoin-ETPs oder das Abwarten bis zur Volljährigkeit, während die Coins zwar dem Kind geschenkt, aber nicht übertragen sind. Der dritte Weg ist steuerlich heikel, denn ohne Übertragung ist die Schenkung nicht ausgeführt, und das Finanzamt kann die Coins weiter dir zurechnen.

Die Wallet-Lösung ist am direktesten. Du richtest für dein Kind eine eigene Wallet ein, zum Beispiel auf einer neuen Hardware-Wallet, und überträgst die Coins dorthin. Als Inhaber der elterlichen Sorge verwaltest du das Vermögen deines Kindes und hältst damit auch die Seed-Phrase. Entscheidend ist, dass diese Wallet ausschließlich dem Kind gehört. Mischst du sie mit deinen eigenen Coins oder nutzt du sie für eigene Zwecke, kann das Finanzamt bezweifeln, dass die Schenkung überhaupt stattgefunden hat, und die Coins weiter dir zurechnen. Halte schriftlich fest, wem die Wallet gehört, welche Adressen dazu gehören und wann welche Coins übertragen wurden. Lege die Seed-Phrase so ab, dass im Notfall auch der andere Elternteil oder eine Vertrauensperson darauf zugreifen kann.

Das Kinderdepot ist der bequemere Weg. Inhaber ist das Kind, verwaltet wird es von den Eltern. Hier überträgst du keine Coins, sondern kaufst Bitcoin-ETPs, die den Kurs abbilden, oder überträgst ETP-Anteile aus deinem Depot. Ob eine Bank Krypto-ETPs im Depot eines Minderjährigen zulässt, regeln ihre Bedingungen, nicht das Gesetz; viele Banken schränken die handelbaren Wertpapierarten für Kinderdepots ein. Steuerlich gilt bei ETPs mit Lieferanspruch dasselbe wie bei Coins: Haltefrist nach § 23 EStG, Fußstapfentheorie bei der Schenkung. Wie ETPs funktionieren und wann sie einen Lieferanspruch haben, erklären wir in unserem Ratgeber zu Bitcoin-ETP und ETF.

Mit dem 18. Geburtstag endet die elterliche Vermögenssorge, und dein Kind kann die Herausgabe seines Vermögens verlangen. Bei Bitcoin heißt das: Es bekommt die Seed-Phrase oder die Kontrolle über das Depot und kann damit machen, was es will. Wer das verhindern oder steuern will, muss das vor der Schenkung regeln, etwa mit einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag mit Auflagen oder einem Rückforderungsrecht. Solche Gestaltungen haben eigene steuerliche Folgen und gehören in die Hand einer Fachperson. Für normale Beträge ist die einfachste Lösung, das Kind schrittweise an das Thema heranzuführen, damit es mit 18 weiß, was eine Seed-Phrase ist und warum man sie niemandem zeigt.

Wenn dein Kind verkauft: Freigrenze, Grundfreibetrag und Steuererklärung

Dein Kind ist steuerlich eine eigenständige Person. Verkauft es Bitcoin mit Gewinn innerhalb der Haltefrist, hat es eigene Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Dafür gilt die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Liegt der Gesamtgewinn darunter, bleibt er steuerfrei. Liegt er darüber, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, denn eine Freigrenze ist kein Freibetrag. Auch dann muss das Kind aber nicht zwingend Steuern zahlen. Hat es außer diesem Gewinn keine Einkünfte, greift sein eigener Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt. Bis zu dieser Höhe fällt keine Einkommensteuer an.

Das klingt nach einem Steuersparmodell, und das ist es in Grenzen auch. Gewinne, die du selbst mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern müsstest, kann dein Kind unter Umständen steuerfrei realisieren. Das Finanzamt erkennt das aber nur an, wenn die Schenkung echt ist. Fließt der Verkaufserlös an dich zurück oder nutzt du ihn für eigene Ausgaben, kann das Finanzamt einen Gestaltungsmissbrauch annehmen und den Gewinn dir zurechnen. Das Geld muss also beim Kind bleiben, auf seinem Konto, für seine Zwecke. Ob dein Kind eine Steuererklärung abgeben muss, hängt von seinen Einkünften ab; liegen sie unter dem Grundfreibetrag, besteht in der Regel keine Pflicht. Die Erklärung geben bei Minderjährigen die Eltern als gesetzliche Vertreter ab.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind davon nicht betroffen. Für minderjährige Kinder gibt es keine Einkommensgrenze, und auch bei volljährigen Kindern in der ersten Ausbildung oder im Erststudium kommt es nicht auf Einkünfte oder Vermögen an. Anders ist es bei der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie setzt voraus, dass das Gesamteinkommen des Kindes 2026 regelmäßig nicht über 565 Euro im Monat liegt. Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne zählen zum Gesamteinkommen. Ein einmaliger großer Gewinn kann die Familienversicherung deshalb gefährden; wie die Krankenkasse einmalige Gewinne auf den Monat umrechnet, solltest du vorher bei ihr erfragen. Gewinne nach Ablauf der Haltefrist sind steuerfrei und zählen nach allgemeiner Auffassung nicht mit. Später kann das Vermögen deines Kindes außerdem beim BAföG angerechnet werden, das eigene Vermögensfreibeträge kennt.

Vier Rechenbeispiele

Alle Kurse in diesen Beispielen sind fiktiv und dienen nur der Veranschaulichung. Beispiel 1, die klassische Schenkung: Eine Mutter hat 2021 Bitcoin gekauft und schenkt ihrer achtjährigen Tochter 0,1 BTC. Am Schenkungstag sind die Coins 8.000 Euro wert. Schenkungsteuer fällt nicht an, der Freibetrag von 400.000 Euro ist kaum berührt. Die Mutter zeigt die Schenkung innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt an. Weil sie die Coins seit Jahren hält, ist die Haltefrist für die Tochter schon erfüllt. Verkauft die Tochter mit 18 für 20.000 Euro, ist der gesamte Gewinn gegenüber dem damaligen Kaufpreis der Mutter steuerfrei, sofern die Rechtslage bis dahin unverändert ist.

Beispiel 2, die laufende Haltefrist: Ein Vater kauft im Mai 2026 Bitcoin für 3.000 Euro und schenkt sie im Oktober 2026 seinem 16-jährigen Sohn, als sie 7.000 Euro wert sind. Der Sohn verkauft im Dezember 2026 für 7.500 Euro. Die Haltefrist ist nicht abgelaufen, denn sie läuft ab dem Kauf durch den Vater im Mai. Der Gewinn beträgt 4.500 Euro, also Verkaufserlös minus Kaufpreis des Vaters. Er liegt über der Freigrenze von 1.000 Euro und ist damit steuerpflichtig. Hat der Sohn keine weiteren Einkünfte, liegt sein Einkommen mit 4.500 Euro unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, und es fällt keine Einkommensteuer an. Hätte der Vater selbst verkauft, hätte er die 4.500 Euro mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert. Das funktioniert aber nur, wenn das Geld beim Sohn bleibt, und für die Familienversicherung muss geprüft werden, ob der Gewinn die Einkommensgrenze überschreitet.

Beispiel 3, beide Eltern schenken: Mutter und Vater schenken ihrer Tochter jeweils 1 BTC, die am Schenkungstag je 90.000 Euro wert sind. Die Mutter hat der Tochter fünf Jahre zuvor bereits 50.000 Euro geschenkt. Für die Mutter werden 140.000 Euro zusammengerechnet, für den Vater 90.000 Euro. Beide bleiben unter ihrem Freibetrag von je 400.000 Euro. Es fällt keine Schenkungsteuer an, aber beide Schenkungen müssen angezeigt werden, und bei der Anzeige der Mutter gehört die frühere Schenkung dazu.

Beispiel 4, über dem Freibetrag: Ein Vater schenkt seinem Sohn 5 BTC zu einem Kurs von 90.000 Euro, insgesamt 450.000 Euro. Innerhalb der letzten zehn Jahre gab es keine anderen Schenkungen. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 50.000 Euro steuerpflichtig. In Steuerklasse I liegt der Satz für Erwerbe bis 75.000 Euro bei 7 Prozent, die Schenkungsteuer beträgt also 3.500 Euro. Hier lohnt sich die Überlegung, die Schenkung auf zwei Zeitpunkte mit mehr als zehn Jahren Abstand zu verteilen oder einen Teil von der Mutter schenken zu lassen, sofern die Coins ihr gehören oder sie sie zuvor ohne Gegenleistung bekommen hat. Solche Kettenschenkungen prüft das Finanzamt genau, deshalb gehört eine Fachberatung dazu.

Was die geplante Reform ab 2027 bedeutet

Das Bundesfinanzministerium hat 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem für Kryptowerte, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, die einjährige Haltefrist entfallen soll. Gewinne würden dann pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer besteuert. Für Bitcoin, die bis Ende 2026 gekauft wurden, soll die alte Regel weiter gelten. Der Entwurf ist nach den vorliegenden Berichten nicht beschlossen. Für Schenkungen ist entscheidend, dass nach der Fußstapfentheorie dein Anschaffungsdatum zählt, nicht der Tag der Schenkung. Kaufst du bis Ende 2026 und verschenkst die Coins später, spricht viel dafür, dass auch dein Kind vom Bestandsschutz profitiert. Wie der endgültige Gesetzestext unentgeltliche Erwerbe behandelt, bleibt abzuwarten. Wer für seine Kinder Bitcoin aufbauen möchte, sollte die Kaufbelege deshalb besonders sorgfältig aufbewahren.

So verschenkst du Bitcoin an dein Kind sauber

Schritt für Schritt zur Bitcoin-Schenkung an ein Kind

  1. Entscheide, wo die Coins liegen sollen: eigene Wallet für das Kind, die du als Elternteil verwaltest, oder ein Kinderdepot mit Bitcoin-ETPs, sofern deine Bank sie für Minderjährige zulässt.
  2. Suche die Tranchen aus, die du verschenken willst, und dokumentiere Kaufdatum, Menge und Kaufpreis. Am besten verschenkst du Coins, deren Haltefrist schon abgelaufen ist.
  3. Halte die Schenkung schriftlich fest: wer schenkt, wer beschenkt wird, wie viele Bitcoin, an welchem Tag, ohne Gegenleistung. Eine einfache unterschriebene Erklärung genügt bei einer sofort vollzogenen Schenkung.
  4. Übertrage die Coins auf die Wallet oder ins Depot des Kindes. Notiere Datum, Uhrzeit, Transaktions-ID und den Kurs zum Zeitpunkt der Übertragung.
  5. Prüfe, ob innerhalb der letzten zehn Jahre weitere Schenkungen von dir an dieses Kind stattgefunden haben, und rechne sie zusammen.
  6. Zeige die Schenkung innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt für Schenkungsteuer an, für dich und für dein Kind.
  7. Bewahre alle Unterlagen auf und gib sie dem Kind spätestens mit 18 weiter: Kaufbelege, Schenkungserklärung, Übertragungsnachweis und die Anzeige ans Finanzamt.
  8. Lass einen Verkaufserlös beim Kind. Fließt das Geld an dich zurück, kann das Finanzamt die Schenkung und die Gewinne dir zurechnen.

Häufige Fehler bei Bitcoin-Schenkungen an Kinder

Der häufigste Fehler ist die fehlende Anzeige, weil Eltern denken, unter dem Freibetrag sei nichts zu tun. Der zweite ist die fehlende Trennung: Coins, die angeblich dem Kind gehören, liegen weiter auf der Wallet der Eltern oder werden zusammen mit deren Coins bewegt. Dann ist kaum nachweisbar, dass überhaupt eine Schenkung stattgefunden hat. Der dritte Fehler ist, die Kaufbelege nicht weiterzugeben. Ohne Anschaffungsdatum und Kaufpreis kann das Kind später weder die Haltefrist noch den Gewinn belegen. Der vierte Fehler betrifft den Erlös: Wer Gewinne über das Kind steuerfrei realisieren will und das Geld danach selbst ausgibt, riskiert, dass das Finanzamt die Gestaltung nicht anerkennt. Und schließlich unterschätzen viele den 18. Geburtstag. Ab dann entscheidet das Kind allein über seine Bitcoin.

Häufige Fragen

Wie viel Bitcoin kann ich meinem Kind steuerfrei schenken?

Jeder Elternteil kann jedem Kind innerhalb von zehn Jahren Vermögen im Wert von 400.000 Euro schenkungsteuerfrei übertragen. Maßgeblich ist der Kurswert der Bitcoin am Tag der Schenkung. Beide Eltern zusammen kommen auf 800.000 Euro pro Kind und Zehnjahreszeitraum.

Übernimmt mein Kind meine Haltefrist?

Ja. Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG wird dem Beschenkten die Anschaffung durch den Schenker zugerechnet. Dein Kind übernimmt dein Kaufdatum und deinen Kaufpreis. Ist deine Haltefrist abgelaufen, kann es nach der Rechtslage 2026 steuerfrei verkaufen; sonst läuft die Frist ab deinem Kauf weiter.

Muss ich eine Bitcoin-Schenkung unter dem Freibetrag melden?

Ja. Nach § 30 ErbStG müssen Schenkungen innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt angezeigt werden, auch wenn keine Steuer anfällt. Verpflichtet sind das beschenkte Kind, vertreten durch die Eltern, und der Schenker. Ausnahmen gelten etwa bei notariell beurkundeten Schenkungen.

Ist die Schenkung für mich ein steuerpflichtiger Verkauf?

Nein. Eine Schenkung ohne Gegenleistung ist keine Veräußerung. Du zahlst keine Einkommensteuer, auch wenn deine Haltefrist noch läuft. Ein möglicher Gewinn wird später beim Kind besteuert, wenn es innerhalb der Frist verkauft.

Kann mein minderjähriges Kind ein eigenes Konto bei einer Krypto-Börse haben?

In der Regel nicht. Große Krypto-Börsen in Deutschland nehmen keine Minderjährigen als Kunden an. Möglich sind eine eigene Wallet, die die Eltern verwalten, oder ein Kinderdepot mit Bitcoin-ETPs, sofern die Bank diese für Minderjährige zulässt.

Wer hält bei einem Kind die Seed-Phrase?

Bis zur Volljährigkeit verwalten die Eltern das Vermögen des Kindes und halten damit auch die Seed-Phrase. Wichtig ist, dass die Wallet ausschließlich dem Kind gehört und nicht mit eigenen Coins vermischt wird. Mit 18 kann das Kind die Herausgabe verlangen.

Hat ein Bitcoin-Verkauf meines Kindes Einfluss auf das Kindergeld?

Nein. Kindergeld hängt weder bei Minderjährigen noch bei Volljährigen in der Erstausbildung vom Einkommen oder Vermögen des Kindes ab. Achten musst du aber auf die Familienversicherung: Steuerpflichtige Gewinne zählen zum Gesamteinkommen, und die Grenze liegt 2026 bei 565 Euro im Monat.

Muss mein Kind Steuern zahlen, wenn es Bitcoin mit Gewinn verkauft?

Nur wenn die Haltefrist noch läuft, der Gewinn des Jahres über der Freigrenze von 1.000 Euro liegt und das Einkommen des Kindes insgesamt den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) übersteigt. Nach Ablauf der Haltefrist ist der Gewinn nach der Rechtslage 2026 steuerfrei.

Welcher Kurs gilt für die Schenkungsteuer?

Der gemeine Wert am Tag der Ausführung der Schenkung, bei Bitcoin also der Marktkurs zum Zeitpunkt der Übertragung. Dokumentiere Datum, Uhrzeit, Transaktions-ID und den Kurs einer großen Börse oder eines Kursportals.

Gilt das auch für Großeltern, die Bitcoin an Enkel verschenken?

Ja, mit einem Freibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil und Enkel innerhalb von zehn Jahren. Haltefrist-Übernahme und Anzeigepflicht gelten genauso.

Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 23 EStG
  2. Gesetze im Internet: § 16 ErbStG, Freibeträge
  3. Gesetze im Internet: § 30 ErbStG, Anzeige des Erwerbs
  4. Blockpit: Krypto verschenken und vererben, Steuern in Deutschland 2026
  5. NWB Experten-Blog: Kryptowährungen, Zusammentreffen von ertrag- und schenkungsteuerlichen Aspekten
  6. Rödl & Partner: Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen
  7. Der Betrieb: Volatilität von Kryptowerten, steuerliche Chancen und Fallstricke in der Vermögensnachfolge
  8. Cryptoticker: Bitcoin an Kinder schenken, Steuer
  9. Cryptoticker: Bitcoin kaufen unter 18
  10. Capitalo: Kinderdepot, wem gehört das Geld
  11. boerse-online: Krypto-Investments von Teenagern, diese Gefahr droht bei der Steuer
  12. vdek: Familienversicherung, Gesamteinkommen und Einkommensgrenzen

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