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Trade Republic Krypto-Steuer: Warum nichts automatisch abgeführt wird und wie du die Gewinne meldest
Ratgeber

Trade Republic Krypto-Steuer: Warum nichts automatisch abgeführt wird und wie du die Gewinne meldest

Auf Gewinne aus Bitcoin und anderen Coins führt Trade Republic keine Steuer ab, weil Krypto nicht unter die Abgeltungsteuer fällt. Der Ratgeber erklärt Haltefrist, Freigrenze und FIFO, den Transaktionsexport aus der App, den Weg in die Anlage SO, Sonderfälle wie Staking und Kartenzahlungen sowie DAC8.

Bei der Krypto-Steuer nimmt dir Trade Republic nichts ab: Anders als bei Aktien, ETFs und Zinsen führt die Bank auf Gewinne aus Bitcoin und anderen Coins keine Steuer automatisch ab. Der Grund liegt im Gesetz. Kryptowerte sind in Deutschland keine Kapitalanlage im Sinne der Abgeltungsteuer, sondern ein sonstiges Wirtschaftsgut. Gewinne aus ihrem Verkauf sind private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Sie sind steuerfrei, wenn du die Coins länger als ein Jahr gehalten hast, und sonst steuerpflichtig, sobald alle solchen Gewinne eines Jahres die Freigrenze von 1.000 Euro erreichen. Melden musst du sie selbst, in der Anlage SO deiner Steuererklärung.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Regeln gelten, wie du mit FIFO die Haltedauer bei einem Sparplan richtig zuordnest, wo du in der Trade-Republic-App die nötigen Daten findest und wie du daraus die Angaben für die Anlage SO machst. Außerdem geht es um Sonderfälle wie Staking und das Bezahlen mit Krypto über die Karte, um die neue Meldepflicht nach DAC8 und den Stand der geplanten Reform der Haltefrist. Stand: Oktober 2026. Dieser Text ist keine Steuerberatung; bei größeren Beträgen oder Unklarheiten frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Kurz und knapp

Automatischer Steuerabzug bei Krypto
Nein, Trade Republic führt auf Kryptogewinne keine Steuer ab
Rechtsgrundlage
Private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 EStG, nicht Abgeltungsteuer
Haltefrist
Verkauf nach mehr als einem Jahr steuerfrei (Rechtslage Oktober 2026)
Freigrenze
1.000 Euro Gewinn pro Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften; darüber ist alles steuerpflichtig
Reihenfolge
FIFO: zuerst gekaufte Coins gelten als zuerst verkauft
Formular
Anlage SO, nicht Anlage KAP
Daten aus der App
Jahressteuerbescheinigung deckt Kapitalerträge ab; für Krypto Transaktionsexport nutzen
DAC8
Seit 2026 melden Anbieter Krypto-Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern
Staking-Erträge
Sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 EStG, eigene Freigrenze von 256 Euro

Warum Trade Republic bei Krypto keine Steuer abführt

Bei Aktien, ETFs, Anleihen und Zinsen ist Trade Republic gesetzlich verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzubehalten: 25 Prozent auf Kapitalerträge plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, nach Abzug des Sparerpauschbetrags, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Diese Erträge stehen in der Jahressteuerbescheinigung, die du laut Hilfeseite von Trade Republic als PDF in der App unter Profil und dann Steuern findest. Die Bescheinigung fasst die Kapitalerträge eines Kalenderjahres und die darauf einbehaltenen Steuern zusammen.

Kryptowährungen fallen nicht darunter. Sie sind steuerlich keine Kapitalforderung und kein Wertpapier, sondern ein anderes Wirtschaftsgut. Gewinne aus dem Verkauf sind private Veräußerungsgeschäfte, für die das Gesetz keinen Steuerabzug an der Quelle vorsieht. Deshalb gibt es für Krypto keinen Freistellungsauftrag, keinen automatischen Verlustverrechnungstopf und keine einbehaltene Steuer. Das hat auch einen Vorteil: Die Bank kann die Haltefrist nicht berücksichtigen, du aber schon, und nach einem Jahr ist der Gewinn nach heutiger Rechtslage komplett steuerfrei.

Anders ist es bei Krypto-ETPs, also Wertpapieren, die den Kurs eines Coins abbilden und an der Börse gehandelt werden. Sie liegen im normalen Depot, Gewinne sind Kapitalerträge, und die Bank führt die Abgeltungsteuer ab, ohne Haltefrist. Bei Trade Republic kaufst du Krypto aber direkt als Coin. Wer zusätzlich ETPs im Depot hat, muss beide Welten getrennt betrachten: ETP-Gewinne stehen in der Jahressteuerbescheinigung und gehören in die Anlage KAP, Coin-Gewinne nicht.

Die Regeln: Haltefrist, Freigrenze und FIFO

Die einjährige Haltefrist ist die wichtigste Regel. Verkaufst, tauschst oder bezahlst du mit Coins, die du länger als ein Jahr gehalten hast, ist der Gewinn steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Die Frist läuft taggenau ab dem Tag nach dem Kauf. Hast du am 15. März 2026 gekauft, ist ein Verkauf ab dem 16. März 2027 steuerfrei. Innerhalb der Frist ist der Gewinn steuerpflichtig, und zwar mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit pauschal 25 Prozent. Der Gewinn ist der Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten wie Handelsgebühren.

Die Freigrenze von 1.000 Euro gilt für die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres, also auch für andere Wirtschaftsgüter, nicht nur für Krypto. Wichtig ist das Wort Freigrenze, nicht Freibetrag. Liegt die Summe unter 1.000 Euro, bleibt alles steuerfrei. Erreichst du 1.000 Euro oder mehr, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. Bei 999 Euro Gewinn zahlst du nichts, bei 1.000 Euro auf den vollen Betrag. Wer knapp an der Grenze liegt, kann einen Verkauf ins nächste Jahr verschieben oder warten, bis die Haltefrist abgelaufen ist. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren gilt die Freigrenze für jeden Partner getrennt.

Bei einem Sparplan kaufst du viele kleine Mengen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Verkaufst du später einen Teil, stellt sich die Frage, welche Coins du eigentlich verkauft hast, die alten oder die neuen. Die Finanzverwaltung akzeptiert dafür die FIFO-Methode, First in, first out: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Für Sparer ist das meist günstig, weil die ältesten Coins am ehesten schon über ein Jahr alt und damit steuerfrei sind. Wichtig ist, dass du die Methode einheitlich anwendest und für jede Teilmenge Kaufdatum und Kaufpreis belegen kannst.

Typische Fälle bei Trade Republic und ihre steuerliche Folge
Steuerlich relevant?Wann steuerpflichtigWohin in der Erklärung
Bitcoin kaufenNein, nur DokumentationNieNicht eintragen, aber Kaufbeleg aufbewahren
Bitcoin gegen Euro verkaufenJaBei Haltedauer bis ein Jahr und Gewinnen ab 1.000 Euro im JahrAnlage SO
Coin gegen anderen Coin tauschenJa, gilt als VerkaufWie beim VerkaufAnlage SO
Mit Krypto über die Karte bezahlenJa, gilt als VeräußerungWie beim VerkaufAnlage SO
Auf eigene Wallet auszahlenNeinNie, Haltefrist läuft weiterNicht eintragen, Transaktions-ID aufbewahren
Staking-Belohnung erhaltenJaWenn alle Einkünfte dieser Art ab 256 Euro im Jahr liegenAnlage SO, sonstige Leistungen
Verlust innerhalb eines JahresJa, verrechenbarMindert Gewinne aus privaten VeräußerungsgeschäftenAnlage SO, auch wenn kein Gewinn
Krypto-ETP verkaufenJa, KapitalertragImmer, Bank führt Abgeltungsteuer abAnlage KAP, nur bei Bedarf

Rechenbeispiel: Sparplan, Teilverkauf und FIFO

Ein vereinfachtes Beispiel mit erfundenen, runden Kursen zeigt, wie FIFO wirkt. Du hast bei Trade Republic zweimal Bitcoin gekauft: am 15. Januar 2025 0,01 BTC für 900 Euro und am 15. März 2026 noch einmal 0,01 BTC für 700 Euro. Am 20. Oktober 2026 verkaufst du 0,015 BTC zu einem Kurs von 100.000 Euro pro Bitcoin und erhältst 1.500 Euro. Gebühren lassen wir der Übersicht halber weg.

Nach FIFO stammen die ersten 0,01 BTC aus dem Kauf vom Januar 2025. Sie hast du länger als ein Jahr gehalten. Der Erlös für diesen Teil beträgt 1.000 Euro, die Anschaffungskosten 900 Euro, der Gewinn von 100 Euro ist steuerfrei und gehört nicht in die Steuererklärung. Die restlichen 0,005 BTC stammen aus dem Kauf vom März 2026, Haltedauer unter einem Jahr. Erlös 500 Euro, Anschaffungskosten die Hälfte von 700 Euro, also 350 Euro, Gewinn 150 Euro. Dieser Gewinn ist steuerpflichtig, bleibt aber steuerfrei, solange deine gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr 2026 unter 1.000 Euro liegen. Du trägst ihn trotzdem in die Anlage SO ein, damit das Finanzamt die Freigrenze prüfen kann.

Bei einem echten Sparplan mit wöchentlichen oder monatlichen Ausführungen sind es nicht zwei, sondern Dutzende Teilmengen. Von Hand wird das schnell unübersichtlich. Genau dafür gibt es Krypto-Steuerprogramme, die einen Transaktionsexport einlesen und FIFO automatisch anwenden. Wer nur ein- oder zweimal im Jahr verkauft und wenige Positionen hat, kommt aber auch mit einer Tabellenkalkulation aus: eine Zeile pro Kauf mit Datum, Menge und Preis, und beim Verkauf von oben nach unten abhaken.

Sonderfälle: Staking, Karte, Saveback und Transfers

Staking-Belohnungen sind laut Finanzverwaltung Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach Paragraf 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz. Steuerpflichtig ist der Wert der Coins in Euro zum Zeitpunkt, an dem sie dir gutgeschrieben werden. Dafür gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro im Jahr für alle Einkünfte dieser Art zusammen. Die erhaltenen Coins haben einen eigenen Anschaffungszeitpunkt, nämlich den Tag der Gutschrift, und ab dann eine eigene einjährige Haltefrist. Das Staking selbst verlängert die Haltefrist der gestakten Coins nicht. Trade Republic bietet Staking seit dem Start der Crypto Wallet im November 2025 an; jede Gutschrift ist ein eigener Posten in deiner Aufstellung.

Ein Punkt, den viele übersehen: Wer über die Trade-Republic-Karte mit Krypto bezahlt, verkauft dabei steuerlich Coins. Die Zahlung ist eine Veräußerung, als würdest du die Coins gegen Euro verkaufen und dann mit Euro bezahlen. Liegt der Kauf der verwendeten Coins weniger als ein Jahr zurück, ist ein Kursgewinn seit dem Kauf steuerpflichtig, im Rahmen der Freigrenze. Bei vielen kleinen Kartenzahlungen entstehen so viele kleine Veräußerungen, die du alle erfassen musst. Wie das von Trade Republic beworbene Crypto Saveback von 2 Prozent auf berechtigte Kartenumsätze steuerlich zu behandeln ist, ist nicht abschließend geklärt. Halte die Gutschriften mit Datum und Wert fest und kläre die Einordnung im Zweifel mit einem Steuerberater.

Übertragungen auf eine eigene Wallet oder zu einer anderen Börse sind keine Veräußerung. Die Coins behalten ihr ursprüngliches Kaufdatum, und die Haltefrist läuft weiter. Schwierig wird es erst, wenn du Coins von außen zu Trade Republic sendest und dort verkaufst. Trade Republic kennt Kaufdatum und Kaufpreis dieser Coins nicht. Im Export stehen dann nur Eingang und Verkauf. Anschaffungskosten und Haltedauer musst du mit den Belegen der ursprünglichen Börse nachweisen. Wie die Auszahlung selbst abläuft, beschreibt unser Ratgeber zur Trade Republic Krypto-Wallet.

Die Daten aus der Trade-Republic-App holen

Für die Krypto-Steuer brauchst du eine Liste aller Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Kartenzahlungen mit Krypto, Staking-Gutschriften und Transfers mit Datum, Menge und Eurowert. Die Jahressteuerbescheinigung reicht dafür nicht, weil sie Kapitalerträge abbildet. Laut CoinTracking hat Trade Republic im April 2026 einen eigenen Transaktionsexport als CSV-Datei eingeführt. Der Weg in der App lautet nach dieser Beschreibung: Profil, dann Kontoauszüge, dann Transaktionsexport. Ältere Berichte nennen außerdem einen eigenen Krypto-Bericht, den Trade Republic nach Ablauf des Kalenderjahres bereitstellt. Die Bezeichnungen können sich mit Updates ändern; laut Hilfeseite und Anbieterberichten, Stand Oktober 2026.

Transaktionen für die Steuer exportieren

  1. Öffne die Trade-Republic-App und tippe auf Profil.
  2. Öffne den Bereich mit den Kontoauszügen beziehungsweise Dokumenten und wähle den Transaktionsexport.
  3. Wähle den Zeitraum. Für die Steuer 2026 brauchst du mindestens das ganze Jahr 2026, für FIFO aber alle Käufe seit deinem ersten Krypto-Kauf, auch aus früheren Jahren.
  4. Erstelle den Export und speichere die CSV-Datei auf deinem Rechner oder in deinem Steuerordner.
  5. Lade zusätzlich die Jahressteuerbescheinigung unter Profil und Steuern herunter, falls du auch Aktien, ETFs oder Zinsen hast. Sie gehört zur Anlage KAP.
  6. Prüfe die Datei auf Vollständigkeit: Sind alle Sparplan-Ausführungen, Verkäufe, Kartenzahlungen mit Krypto, Staking-Gutschriften und Transfers enthalten?
  7. Ergänze Coins, die du von außen eingezahlt hast, um Kaufdatum und Kaufpreis aus den Belegen der ursprünglichen Börse.

Viele Krypto-Steuerprogramme bieten inzwischen einen Import für Trade-Republic-Dateien an. Lies dort nach, welches Format das Programm erwartet, denn manche haben eigene Vorlagen für ältere Exporte. Kontrolliere nach dem Import Stichproben: Stimmen Menge und Datum eines Sparplan-Kaufs mit der App überein? Wird eine Auszahlung auf deine Wallet als Transfer erkannt und nicht als Verkauf? Ein falsch erkannter Transfer erzeugt sonst einen Scheingewinn, der dich Steuern kostet, die du nicht schuldest.

Von der Liste zur Anlage SO

In der Anlage SO gibst du private Veräußerungsgeschäfte im Abschnitt für andere Wirtschaftsgüter an. Das Formular fragt nach der Bezeichnung des Wirtschaftsguts, dem Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerung, dem Veräußerungspreis, den Anschaffungskosten und den Werbungskosten. Bei vielen Transaktionen darfst du die Einzelgeschäfte zusammenfassen und eine Aufstellung beilegen, etwa den Bericht einer Steuersoftware. Welche Zeile wofür gedacht ist, erklärt unser eigener Ratgeber zum Ausfüllen der Anlage SO mit Beispielen; hier geht es um den Weg dorthin.

Von der Trade-Republic-Liste zur Steuererklärung

  1. Sortiere alle Käufe nach Datum, je Coin getrennt. Jede Sparplan-Ausführung ist eine eigene Teilmenge mit Datum, Menge und Preis.
  2. Ordne jeden Verkauf, Tausch und jede Kartenzahlung mit Krypto nach FIFO den ältesten noch nicht verbrauchten Teilmengen zu.
  3. Prüfe für jede zugeordnete Teilmenge, ob seit dem Kauf mehr als ein Jahr vergangen ist. Diese Teile sind steuerfrei und fallen aus der Rechnung.
  4. Berechne für die übrigen Teile Gewinn oder Verlust: Erlös minus Anschaffungskosten minus Gebühren.
  5. Addiere Gewinne und Verluste des Jahres und rechne Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften hinzu, etwa aus anderen Börsen.
  6. Liegt die Summe bei 1.000 Euro oder darüber, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Trage ihn in der Anlage SO ein, auch wenn du darunter liegst.
  7. Trage Staking-Erträge getrennt als sonstige Leistungen ein; hier gilt die Freigrenze von 256 Euro.
  8. Lege eine Aufstellung bei oder halte sie bereit, aus der jede Position nachvollziehbar ist, und bewahre die CSV-Datei auf.

Verluste solltest du ebenfalls eintragen. Verluste aus Coins, die du innerhalb eines Jahres mit Verlust verkauft hast, darfst du mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnen. Bleibt ein Verlust übrig, kann er in das Vorjahr zurückgetragen oder in Folgejahre vorgetragen werden, aber nur gegen Gewinne derselben Art, nicht gegen dein Gehalt oder Aktiengewinne. Damit das Finanzamt den Verlust feststellt, musst du ihn erklären. Verluste aus Coins, die du länger als ein Jahr gehalten hast, sind steuerlich ohne Wirkung, genau wie die Gewinne.

Wie viel Steuer tatsächlich anfällt

Weil Kryptogewinne innerhalb der Haltefrist mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden, hängt die Steuer davon ab, wie viel du sonst verdienst. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Abgeltungsteuer mit ihrem festen Satz von 25 Prozent. Ein vereinfachtes Beispiel: Du hast im Jahr 2026 innerhalb eines Jahres gekaufte Coins mit 1.500 Euro Gewinn verkauft und keine weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte. Weil die Freigrenze überschritten ist, sind die vollen 1.500 Euro steuerpflichtig. Liegt dein Grenzsteuersatz bei 30 Prozent, zahlst du darauf rund 450 Euro Einkommensteuer plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent wären es rund 630 Euro. Die Zahlen dienen nur der Veranschaulichung, die genaue Steuer ergibt sich erst aus deiner gesamten Erklärung.

Das Beispiel zeigt zwei Hebel. Erstens die Haltefrist: Hättest du dieselben Coins wenige Wochen später verkauft, nachdem sie ein Jahr alt waren, wäre der Gewinn steuerfrei gewesen. Wer kurz vor Ablauf der Frist steht, sollte vor einem Verkauf das Kaufdatum der betroffenen Teilmengen prüfen. Zweitens die Freigrenze: Hättest du nur Coins mit 900 Euro Gewinn verkauft und den Rest ins nächste Jahr verschoben, wäre in beiden Jahren nichts angefallen, sofern du in keinem Jahr die Grenze erreichst. Beides sind legale Gestaltungen, die nur funktionieren, wenn deine Aufstellung zeigt, welche Coins wann gekauft wurden.

Bewahre die Unterlagen deshalb lange auf. Für die Haltefrist brauchst du Kaufbelege, solange du die Coins hältst, auch wenn das zehn Jahre sind, und danach noch so lange, wie das Finanzamt die Steuererklärung des Verkaufsjahres prüfen kann. Lade den Transaktionsexport mindestens einmal im Jahr herunter und speichere ihn außerhalb der App. Falls du den Anbieter wechselst oder dein Konto kündigst, hast du sonst keinen Zugriff mehr auf die Historie.

Mehrere Anbieter und Wallets

Viele Anleger haben nicht nur Trade Republic, sondern auch eine Börse und eine eigene Wallet. Für die Steuer zählen alle zusammen. Die Freigrenze gilt für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte, nicht pro Anbieter. Verluste bei einer Börse kannst du mit Gewinnen bei Trade Republic verrechnen. Für FIFO ist entscheidend, die Bestände sauber zu führen: Verschiebst du Coins von Trade Republic auf deine Wallet, nehmen sie ihr Kaufdatum mit. Ein Krypto-Steuerprogramm, in das du alle Exporte und Wallet-Adressen einliest, kann das zusammenführen, sofern es die Transfers richtig erkennt.

Eine Detailfrage ist, ob FIFO über alle Anbieter hinweg oder getrennt pro Wallet angewendet wird. Die Finanzverwaltung hat sich dazu in ihren Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten geäußert. Für die meisten Privatanleger mit Sparplan ist der Unterschied klein, weil die ältesten Coins in beiden Fällen meist zuerst verbraucht werden. Hast du große Bestände bei mehreren Anbietern und verkaufst unter einem Jahr Haltedauer, lohnt eine Beratung, welche Methode bei dir gilt.

DAC8: Was Trade Republic an das Finanzamt meldet

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, mit dem die EU-Richtlinie DAC8 umgesetzt wurde. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen wie Trade Republic müssen danach Angaben zu ihren Kunden und deren Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das sie an die Finanzämter weitergibt. Erster Meldezeitraum ist das Kalenderjahr 2026, die erste Meldung ist nach übereinstimmenden Fachquellen bis zum 31. Juli 2027 fällig. Die Anbieter erheben dafür unter anderem deine Steuer-Identifikationsnummer, deshalb fragen viele Apps aktuell danach.

Für dich ändert DAC8 nichts an der Steuerpflicht, aber viel an der Kontrolle. Bisher musste das Finanzamt Krypto-Gewinne erst entdecken, künftig kennt es die Transaktionen. Abweichungen zwischen Meldung und Steuererklärung fallen dann eher auf. Wer in früheren Jahren steuerpflichtige Gewinne nicht erklärt hat, sollte das mit einem Steuerberater besprechen, bevor das Finanzamt fragt. Welche Daten genau gemeldet werden, erklärt unser eigener Ratgeber zur DAC8-Meldung.

Die geplante Reform der Haltefrist

Im Jahr 2026 wurde intensiv über die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte diskutiert. Nach Berichten von Fachportalen sieht ein Referentenentwurf aus dem Finanzministerium vom 30. September 2026 vor, Kryptowerte künftig wie Kapitalerträge zu besteuern, für Coins, die ab einem Stichtag angeschafft werden. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 14. Oktober 2026 nach diesen Berichten nicht beschlossen. Einen Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist hat der Bundestag am 8. Oktober 2026 abgelehnt.

Für deine Steuererklärung 2026 ändert das nichts. Es gilt die bisherige Rechtslage: Haltefrist ein Jahr, Freigrenze 1.000 Euro, Erklärung in der Anlage SO. Ob und ab wann eine Neuregelung gilt, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Die bisher diskutierten Varianten betreffen nach den Berichten nur Coins, die nach einem Stichtag gekauft werden. Bestehende Bestände sollen nach diesen Berichten unter die alte Regel fallen. Bewahre deshalb gerade jetzt deine Kaufbelege mit Datum auf, damit du später zeigen kannst, wann du welche Coins angeschafft hast.

Typische Fehler bei der Krypto-Steuer mit Trade Republic

Erstens: Man glaubt, Trade Republic habe die Steuer schon erledigt, weil das bei Aktien so ist, und trägt nichts ein. Zweitens: Man trägt Kryptogewinne in die Anlage KAP ein statt in die Anlage SO. Drittens: Man verwechselt Freigrenze und Freibetrag und meint, nur der Teil über 1.000 Euro sei steuerpflichtig. Viertens: Man vergisst Kartenzahlungen mit Krypto, die steuerlich Verkäufe sind. Fünftens: Man exportiert nur das laufende Jahr und kann FIFO deshalb nicht korrekt anwenden, weil die alten Käufe fehlen.

Sechstens: Ein Steuerprogramm erkennt eine Auszahlung auf die eigene Wallet als Verkauf, und man übernimmt den Scheingewinn ungeprüft. Siebtens: Man trägt Verluste nicht ein und verliert die Möglichkeit, sie mit künftigen Gewinnen zu verrechnen. Achtens: Man rechnet Staking-Erträge in die Freigrenze von 1.000 Euro, obwohl für sie die eigene Grenze von 256 Euro gilt. Neuntens: Man löscht nach einem Anbieterwechsel die alten Belege und kann die Haltedauer nicht mehr nachweisen.

Häufige Fragen zur Krypto-Steuer bei Trade Republic

Führt Trade Republic Steuern auf Kryptogewinne ab?

Nein. Kryptogewinne sind private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 EStG und fallen nicht unter die Abgeltungsteuer. Trade Republic behält darauf keine Steuer ein. Du musst die Gewinne selbst in der Anlage SO erklären.

Sind meine Bitcoin bei Trade Republic nach einem Jahr steuerfrei?

Nach der Rechtslage im Oktober 2026 ja. Verkaufst du Coins, die du länger als ein Jahr gehalten hast, ist der Gewinn steuerfrei. Bei einem Sparplan gilt das für jede Ausführung einzeln, ab ihrem jeweiligen Kaufdatum.

Muss ich Gewinne unter 1.000 Euro angeben?

Steuerpflichtig sind sie unter der Freigrenze nicht. Es ist trotzdem sinnvoll, sie in der Anlage SO anzugeben, weil das Finanzamt die Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen prüft. Im Zweifel frag einen Steuerberater.

Steht Krypto in der Jahressteuerbescheinigung von Trade Republic?

Die Jahressteuerbescheinigung fasst laut Hilfeseite die Kapitalerträge und die darauf einbehaltenen Steuern zusammen. Für Krypto-Coins nutzt du den Transaktionsexport aus der App, der laut CoinTracking seit April 2026 als CSV-Datei verfügbar ist.

Wie funktioniert FIFO bei einem Sparplan?

Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Verkaufst du einen Teil deines Bestands, ordnest du ihn den ältesten Sparplan-Ausführungen zu. Liegt deren Kauf mehr als ein Jahr zurück, ist dieser Teil steuerfrei.

Ist Bezahlen mit Krypto über die Trade-Republic-Karte steuerpflichtig?

Steuerlich ist es eine Veräußerung der Coins. Liegt der Kauf der verwendeten Coins weniger als ein Jahr zurück, zählt ein Kursgewinn zu deinen privaten Veräußerungsgeschäften. Wie das Crypto Saveback einzuordnen ist, ist nicht abschließend geklärt.

Wie werden Staking-Erträge bei Trade Republic besteuert?

Als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 EStG mit dem Eurowert bei Gutschrift. Dafür gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Die erhaltenen Coins haben ab der Gutschrift eine eigene Haltefrist.

Meldet Trade Republic meine Krypto-Transaktionen an das Finanzamt?

Ja, nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, der deutschen Umsetzung von DAC8. Erster Meldezeitraum ist 2026, die erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern ist bis zum 31. Juli 2027 fällig.

Wird die Haltefrist abgeschafft?

Ende Oktober 2026 war das nicht beschlossen. Ein Referentenentwurf sah die Abschaffung für künftig angeschaffte Kryptowerte vor, das Kabinett hatte ihn nach Berichten noch nicht verabschiedet. Für die Steuererklärung 2026 gilt die bisherige Regel.

Unterm Strich ist die Krypto-Steuer bei Trade Republic Handarbeit, aber keine Hexerei: Transaktionsexport ziehen, Käufe nach FIFO den Verkäufen zuordnen, die Haltefrist prüfen und das Ergebnis in die Anlage SO übertragen. Wer seine Belege vollständig aufbewahrt, ist auch für die DAC8-Meldungen und eine mögliche Reform gut gerüstet. Dieser Ratgeber ist keine Steuer- oder Anlageberatung und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls.

Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte
  2. Trade Republic Helpcenter: Was ist die Jahressteuerbescheinigung?
  3. CoinTracking: Trade Republic Steuern und CSV-Import
  4. Rankia: Trade Republic Steuern 2026
  5. Financer: Trade Republic Krypto Steuern
  6. Forvis Mazars: DAC8, automatische Meldepflichten über Kryptotransaktionen ab 2026
  7. CryptoTicker: Krypto-Haltefrist, Stand der Reform
  8. CryptoTicker: Bundestag lehnt Abschaffung der Krypto-Haltefrist ab
  9. Blockpit: Krypto-Haltefrist 2026
  10. Trade Republic: Pressemitteilung zur Crypto Wallet vom 14. November 2025

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