
BISON Steuerreport: So erstellst du den Krypto-Steuerbericht der Börse-Stuttgart-App für die Anlage SO
Die BISON App erstellt mit dem Info-Report kostenlos einen Steuerbericht nach FIFO, getrennt nach Haltedauer. Wir zeigen, wo du ihn findest, was drinsteht, wie du ihn für die Anlage SO nutzt und wo er bei externen Wallets und mehreren Börsen an Grenzen stößt.
Den Steuer-Report der BISON App bekommst du kostenlos, ohne zusätzliches Tool: Laut BISON-Hilfeseite öffnest du in der App oder in der Web-Version den Bereich Konto und dann Berichte und forderst dort den Info-Report für das gewünschte Steuerjahr an. Der Bericht landet als PDF im BISON-Postfach. Er fasst deine Käufe, Verkäufe und Staking-Erträge eines Kalenderjahres zusammen, rechnet nach dem FIFO-Prinzip und trennt die realisierten Gewinne und Verluste danach, ob du die Coins bis zu einem Jahr oder länger gehalten hast. Für die Anlage SO ist das die wichtigste Vorarbeit. Zwei Grenzen solltest du kennen, bevor du die Zahlen übernimmst: BISON nennt den Bericht ausdrücklich nicht rechtsverbindlich, und Coins, die du von einer externen Wallet eingezahlt oder an eine solche ausgezahlt hast, rechnet der Report nicht automatisch ein, sondern markiert sie grau.
Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, wie du den Report erstellst, was genau darin steht, wie du die Werte in die Anlage SO überträgst und was du zusätzlich brauchst, wenn du neben BISON noch andere Börsen oder eine eigene Wallet nutzt. Er ist bewusst unabhängig von Steuer-Tools geschrieben; wo ein Tool tatsächlich hilft, sagen wir das, ohne eines zu empfehlen. Stand der Angaben: Oktober 2026. Menüpunkte in Apps ändern sich, die Bezeichnungen folgen der BISON-Hilfeseite zu diesem Zeitpunkt.
Der BISON-Steuer-Report auf einen Blick
- Name in der App
- Info-Report (Gewinne und Verluste); daneben Custody Report (Bestände)
- Wo
- Konto, dann Berichte, in der App oder Web-Version laut BISON-Hilfeseite
- Format und Zustellung
- PDF im BISON-Postfach
- Kosten
- Kostenlos laut BISON
- Berechnungsmethode
- FIFO, getrennt nach Haltedauer bis ein Jahr und über ein Jahr
- Enthalten
- Käufe, Verkäufe, realisierte Gewinne und Verluste, Staking-Erträge
- Nicht automatisch eingerechnet
- Coins mit externer Ein- oder Auszahlung, im Report grau markiert
- Rechtsstatus
- Nicht rechtsverbindlich; die Erklärung verantwortest du selbst
- Steuerabzug durch BISON
- Nein, Gewinne erklärst du selbst in der Anlage SO
- Wohnsitz außerhalb DE, AT, CH
- Report fehlt eventuell im Menü, Anforderung über den Support
Welche Berichte BISON anbietet
BISON, die Krypto-App der Börse Stuttgart, stellt zwei Berichte bereit, die oft verwechselt werden. Der Info-Report ist der Steuerbericht. Er beantwortet die Frage, welche Gewinne und Verluste du in einem Kalenderjahr durch Verkäufe realisiert hast und welche Staking-Erträge du erhalten hast. Der Custody Report ist dagegen ein Bestandsnachweis. Er listet, welche Kryptowerte die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH zu einem Stichtag für dich verwahrt. Nach der BISON-Hilfeseite wird er automatisch einmal pro Quartal in dein Postfach gestellt, und du kannst ihn für einen zurückliegenden Stichtag anfordern, frühestens für den 1. Januar 2025.
Für die Steuererklärung brauchst du in erster Linie den Info-Report. Der Custody Report ist trotzdem nützlich: Er belegt, wie viele Coins du zu Jahresbeginn und Jahresende hattest, und hilft dir, den Info-Report zu plausibilisieren. Wenn du am 1. Januar 0,1 Bitcoin hattest, im Jahr 0,05 Bitcoin gekauft und 0,03 verkauft hast, sollten am 31. Dezember 0,12 Bitcoin im Bestand stehen. Weicht das ab, fehlt irgendwo ein Vorgang, meist eine Ein- oder Auszahlung von außen. Außerdem zeigt BISON in der App an, welche deiner Coins bereits länger als ein Jahr im Bestand sind. BISON betont, dass diese Anzeige nur eine Orientierung ist und nicht die steuerlich maßgebliche Haltedauer festlegt. Nach Berichten ist sie an das Kundenprogramm BISON Select gekoppelt; ob du sie siehst, hängt also von deinem Status ab.
Was BISON nach Angaben von Drittanbietern nicht bietet, ist eine Programmschnittstelle, über die Steuer-Software deine Daten direkt abrufen kann. Steuer-Tools lesen BISON-Daten deshalb meist über einen Export aus dem Konto ein. BISON selbst arbeitet mit einem Steuersoftware-Anbieter zusammen und gewährt Kunden dort einen Rabatt; das ist ein Angebot, keine Voraussetzung. Für viele Nutzer, die ausschließlich bei BISON handeln, reicht der kostenlose Info-Report.
So erstellst du den Info-Report in der BISON App
Info-Report anfordern, laut BISON-Hilfeseite, Stand Oktober 2026
- Öffne die BISON App oder melde dich in der Web-Version von BISON an.
- Wechsle in den Bereich Konto.
- Öffne den Menüpunkt Berichte.
- Wähle den Info-Report und das Steuerjahr, für das du den Bericht brauchst.
- Warte, bis der Bericht als PDF in deinem BISON-Postfach erscheint, und lade ihn herunter.
- Speichere die PDF-Datei außerhalb der App, zum Beispiel zusammen mit deinen übrigen Steuerunterlagen. Du musst sie dem Finanzamt nicht unaufgefordert schicken, aber auf Nachfrage vorlegen können.
Wohnst du außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz, kann der Menüpunkt laut Hilfeseite fehlen. In diesem Fall forderst du den Report über das Kontaktformular des Supports an. Eine ältere Pressemitteilung der Börse Stuttgart beschrieb noch eine Zustellung per E-Mail; heute nennt die Hilfeseite das BISON-Postfach in der App. Falls du einen älteren Ratgeber liest, der von einer E-Mail spricht, ist das der Grund.
Ein praktischer Hinweis zum Zeitpunkt: Den Report für ein Steuerjahr erstellst du sinnvollerweise erst, wenn das Jahr abgeschlossen ist. Für das Steuerjahr 2025 lief die Abgabefrist ohne Steuerberater am 31. Juli 2026 ab. Für das laufende Jahr 2026 kannst du den Report Anfang 2027 abrufen. Wer schon im Laufe des Jahres wissen will, ob er die Freigrenze überschreitet, kann den aktuellen Stand anhand der Transaktionsliste in der App überschlagen.
Was im Info-Report steht
Der Info-Report listet alle steuerlich relevanten Vorgänge des Jahres, die bei BISON stattgefunden haben. Dazu gehören Käufe, Verkäufe und, falls du Staking nutzt, die Staking-Erträge. Für jeden Verkauf ordnet BISON nach dem FIFO-Prinzip zu, welche Coins als verkauft gelten: zuerst die zuerst gekauften. Daraus ergeben sich Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Haltedauer für jeden verkauften Teil. Die realisierten Gewinne und Verluste weist der Report getrennt aus, je nachdem ob die verkauften Coins bis zu einem Jahr oder länger gehalten wurden. Nur die erste Gruppe ist für die Steuer relevant, die zweite bleibt nach heutiger Rechtslage steuerfrei.
Weil BISON keine separate Ordergebühr verlangt, sondern einen Spread im Kurs, stecken die Handelskosten bereits in den Kauf- und Verkaufspreisen des Reports. Du musst sie nicht zusätzlich abziehen; ziehst du sie trotzdem ab, setzt du die Kosten doppelt an. Die Staking-Erträge sind getrennt aufgeführt, weil sie steuerlich in eine andere Kategorie fallen als Verkäufe. Nicht im Report stehen Vorgänge außerhalb von BISON. Bei Coins, die du von einer externen Wallet eingezahlt oder dorthin ausgezahlt hast, stellt der Report die Bewegung grau markiert dar und rechnet sie nicht in den automatischen Gewinn oder Verlust ein. Mehr dazu im Abschnitt über Transfers.
Die Regeln, nach denen du die Zahlen liest
Kryptowerte, die du privat hältst, unterliegen in Deutschland den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Ein Verkauf oder Tausch innerhalb eines Jahres nach dem Kauf ist steuerpflichtig, ein Verkauf nach mehr als einem Jahr nach heutiger Rechtslage steuerfrei. Seit dem Steuerjahr 2024 liegt die Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen bei 1.000 Euro im Jahr. Eine Freigrenze ist kein Freibetrag: Liegt dein Gesamtgewinn darunter, bleibt alles steuerfrei; erreicht er 1.000 Euro oder mehr, ist der volle Gewinn steuerpflichtig. Die Freigrenze gilt für alle Anbieter zusammen, nicht pro Börse, und für Ehepaare bei Zusammenveranlagung für jeden Partner einzeln.
Staking-Erträge sind für Privatanleger nach der Sicht der Finanzverwaltung sonstige Einkünfte aus Leistungen nach Paragraf 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz. Sie werden mit ihrem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses besteuert, wenn alle Einkünfte dieser Art im Jahr zusammen 256 Euro oder mehr betragen; auch das ist eine Freigrenze. Die BISON-Hilfeseite zu Staking weist außerdem darauf hin, dass Staking die einjährige Haltefrist der eingesetzten Coins nicht verlängert. Für die erhaltenen Belohnungen beginnt mit dem Zufluss eine eigene Haltefrist. Welche Zeilen der Anlage SO für Verkäufe und welche für Leistungen gelten, erklärt unser eigener Ratgeber zum Ausfüllen der Anlage SO ausführlich; die Zeilennummern wiederholen wir hier nicht.
Vom Info-Report zur Anlage SO
Der Info-Report ist keine ausgefüllte Steuererklärung, sondern eine Zusammenstellung, aus der du die Werte ableitest. Für die Anlage SO brauchst du im Abschnitt zu privaten Veräußerungsgeschäften im Kern drei Angaben: die Bezeichnung des Wirtschaftsguts, zum Beispiel Bitcoin, die Veräußerungserlöse und die Anschaffungskosten, jeweils für die Verkäufe innerhalb der Haltefrist. Daraus ergibt sich der Gewinn oder Verlust. Bei vielen Einzelverkäufen darfst du in der Praxis die Summen je Kryptowert eintragen und die Einzelaufstellung als Anlage beifügen oder auf Nachfrage vorlegen. Der Info-Report eignet sich genau als diese Einzelaufstellung.
Übernimm für die Anlage SO ausschließlich die Werte der steuerpflichtigen Gruppe, also der Verkäufe mit einer Haltedauer bis zu einem Jahr. Die steuerfreien Verkäufe über ein Jahr trägst du nicht als Gewinn ein. Verluste aus der steuerpflichtigen Gruppe trägst du dagegen ein, auch wenn du insgesamt keinen Gewinn hast, denn nur ein erklärter Verlust kann mit späteren Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Die Staking-Erträge aus dem Report gehören in den Abschnitt der Anlage SO für Leistungen, nicht zu den Veräußerungsgeschäften.
Vom Report zur Erklärung in sechs Schritten
- Lade den Info-Report für das Steuerjahr herunter und prüfe, ob graue Positionen enthalten sind, also Coins mit externer Ein- oder Auszahlung.
- Ergänze für graue Positionen das ursprüngliche Anschaffungsdatum und die Anschaffungskosten aus deinen eigenen Unterlagen oder dem Export der Plattform, auf der du die Coins gekauft hast.
- Addiere je Kryptowert die Veräußerungserlöse und Anschaffungskosten der Verkäufe mit Haltedauer bis zu einem Jahr.
- Addiere die Ergebnisse aller Anbieter, bei denen du im Jahr verkauft hast, und prüfe, ob der Gesamtgewinn die Freigrenze von 1.000 Euro erreicht.
- Addiere die Staking-Erträge aller Anbieter und prüfe, ob zusammen mit anderen Leistungseinkünften die Freigrenze von 256 Euro erreicht ist.
- Trage die Werte in ELSTER in die Anlage SO ein, bewahre den Report und deine Ergänzungen auf und lege sie nur vor, wenn das Finanzamt danach fragt.
Ein Rechenbeispiel mit erfundenen Zahlen
Angenommen, du hast bei BISON im Januar 2025 für 1.800 Euro eine Menge Bitcoin gekauft und im Juli 2025 dieselbe Menge noch einmal für 2.000 Euro. Im November 2025 verkaufst du eine dieser Mengen für 2.300 Euro. Nach FIFO gilt der Kauf aus dem Januar als verkauft. Die Haltedauer liegt unter einem Jahr, der Gewinn beträgt 500 Euro und landet im Info-Report in der steuerpflichtigen Gruppe. Allein läge er unter der Freigrenze und wäre steuerfrei. Hast du aber zusätzlich bei einer anderen Börse einen Gewinn von 700 Euro aus einem Verkauf innerhalb eines Jahres gemacht, liegt dein Gesamtgewinn bei 1.200 Euro. Damit ist die Freigrenze überschritten, und die vollen 1.200 Euro sind steuerpflichtig. Alle Zahlen sind frei gewählt.
Dazu kommen Staking-Erträge, sagen wir aus Ethereum-Staking bei BISON im Wert von 300 Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses. Weil der Betrag über 256 Euro liegt, sind die gesamten 300 Euro als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Die Steuer richtet sich in beiden Fällen nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht nach der Abgeltungsteuer. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent wären das in diesem Beispiel rund 450 Euro Steuer auf die 1.500 Euro, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, soweit diese bei dir anfallen. Das Beispiel zeigt, warum der BISON-Report allein nicht reicht, wenn du noch woanders handelst: Er weiß nichts von den 700 Euro an der anderen Börse.
Die größte Grenze: externe Wallets und Transfers
BISON erlaubt Ein- und Auszahlungen von Coins an externe Wallets. Für die Steuer ist eine solche Übertragung zwischen deinen eigenen Wallets kein Verkauf, und die Haltefrist läuft weiter. Der Info-Report kann das aber nicht wissen. BISON sieht nur, dass Coins das Konto verlassen oder dort ankommen. Nach der Hilfeseite behandelt BISON eine Auszahlung an eine externe Wallet als Abgang und eine spätere Rückübertragung als neuen Zugang. Kryptowerte mit externer Ein- oder Auszahlung sind im Report grau hervorgehoben und nicht in der automatischen Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Auch die Haltefrist-Anzeige in der App beginnt für zurückübertragene Coins wieder bei null. BISON stellt klar, dass dadurch deine tatsächliche steuerliche Haltefrist nicht verloren geht.
Praktisch heißt das: Verkaufst du bei BISON Coins, die du ursprünglich woanders gekauft und dann eingezahlt hast, fehlen BISON das echte Anschaffungsdatum und die echten Anschaffungskosten. Diese Daten musst du selbst ergänzen, aus dem Export der ursprünglichen Börse oder aus deinen eigenen Aufzeichnungen. Bewahre dafür bei jeder Übertragung die Transaktions-ID, das Datum, die Menge und die Wallet-Adressen auf. Ohne diese Belege kann das Finanzamt im Zweifel annehmen, dass die Coins zum Zeitpunkt der Einzahlung angeschafft wurden, was eine abgelaufene Haltefrist wieder öffnen würde.
Umgekehrt gilt: Zahlst du Coins von BISON auf eine eigene Wallet aus und verkaufst sie dort oder an einer anderen Börse, taucht der Verkauf im BISON-Report gar nicht auf. Die Anschaffung bei BISON steht im Report, der Verkauf nicht. Hier ist der Report nur die Hälfte der Wahrheit. Steuer-Tools lösen das, indem sie die Auszahlung bei BISON und die Einzahlung auf der anderen Seite als sogenannten Custody Transfer verknüpfen, also als steuerneutrale Übertragung zwischen eigenen Wallets. BISON selbst nennt diese Möglichkeit auf seiner Hilfeseite. Wer nur wenige Transfers hat, kann die Zuordnung auch in einer eigenen Tabelle vornehmen.
Mehrere Börsen: Wann ein Steuer-Tool sinnvoll ist
Handelst du ausschließlich bei BISON und zahlst keine Coins ein oder aus, ist der Info-Report die einfachste Lösung, und ein kostenpflichtiges Tool brauchst du in der Regel nicht. Nutzt du mehrere Börsen, Wallets oder DeFi-Anwendungen, wird es schwieriger: FIFO lässt sich nach dem BMF-Schreiben zu Kryptowerten zwar je Wallet oder Konto anwenden, aber jede Übertragung zwischen deinen Konten muss zugeordnet werden, damit Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten mitwandern. Dann rechnet ein Tool, das alle Konten zusammenführt, meist zuverlässiger als eine Handtabelle.
Die Seiten, die bei Google für dieses Thema oben stehen, gehören fast alle Steuer-Tools, die ihr eigenes Produkt beschreiben. Das macht ihre Anleitungen nicht falsch, aber es erklärt, warum sie vor allem den Import in ihr Tool zeigen und den kostenlosen Info-Report kaum erwähnen. BISON gewährt Kunden einen Rabatt von 15 Prozent bei einem Anbieter, mit dem die Börse Stuttgart kooperiert; andere Tools lesen BISON-Exporte ebenfalls ein. Achte bei der Wahl darauf, dass das Tool die deutschen Regeln abbildet, also FIFO, die Freigrenzen und die getrennte Behandlung von Staking, und dass es Transfers zwischen eigenen Wallets erkennt. Ein Tool ist ein Rechenwerkzeug; die Verantwortung für die Erklärung bleibt bei dir.
Staking bei BISON steuerlich richtig erfassen
BISON bietet Staking für einige Coins an, nach Angaben auf der Produktseite für Ethereum und Solana mit kleinen Mindestbeträgen. Die Belohnungen werden deinem Bestand gutgeschrieben, und der Info-Report führt sie als Erträge auf. Für die Steuer zählt der Euro-Wert jeder Gutschrift zum Zeitpunkt des Zuflusses. Diese Werte sind gleichzeitig die Anschaffungskosten der erhaltenen Coins. Verkaufst du die Staking-Belohnungen später innerhalb eines Jahres, ist der Unterschied zwischen Verkaufserlös und diesem Zuflusswert ein Gewinn oder Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft.
Ein Missverständnis hält sich hartnäckig: Früher wurde diskutiert, ob Staking die Haltefrist der eingesetzten Coins auf zehn Jahre verlängert. Die Finanzverwaltung hat das verneint, und BISON schreibt auf seiner Hilfeseite ebenfalls, dass Staking die einjährige Haltefrist nicht verlängert. Prüfe trotzdem, ob die Staking-Erträge im Report vollständig sind, vor allem wenn du Staking im Laufe des Jahres begonnen oder beendet hast.
Custody Report, DAC8 und was das Finanzamt ohnehin erfährt
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der EU die Richtlinie DAC8. Krypto-Anbieter wie BISON erfassen seitdem Transaktionsdaten ihrer Kunden und melden sie an die Steuerbehörden, in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern. Die erste Meldung betrifft das Jahr 2026 und erfolgt im Jahr 2027. Für deine Erklärung des Steuerjahres 2025 spielt DAC8 deshalb noch keine Rolle, für 2026 schon: Das Finanzamt kann dann abgleichen, ob die gemeldeten Verkäufe zu deiner Erklärung passen. Ein sauber geführter Info-Report und die Custody Reports sind genau die Unterlagen, mit denen du Rückfragen beantwortest.
Der Custody Report hat dabei eine eigene Funktion. Er belegt Bestände zu Stichtagen, was bei Fragen nach der Herkunft von Mitteln, bei Erbschaften oder Schenkungen und bei Unstimmigkeiten zwischen Report und eigenen Aufzeichnungen hilft. Weil BISON ihn quartalsweise automatisch erstellt, lohnt es sich, ihn jeweils herunterzuladen und abzulegen. Rückwirkend lässt er sich laut Hilfeseite nur bis zum 1. Januar 2025 anfordern.
Typische Fehler mit dem BISON-Steuer-Report
Erstens: Man trägt die Gewinne beider Gruppen ein, auch die steuerfreien über ein Jahr. Damit zahlst du Steuer, die du nicht schuldest. Zweitens: Man ignoriert die grauen Positionen. Ein Verkauf eingezahlter Coins ohne ergänzte Anschaffungsdaten ist entweder falsch berechnet oder fehlt ganz. Drittens: Man behandelt die Freigrenze wie einen Freibetrag und zieht 1.000 Euro vom Gewinn ab. Ab 1.000 Euro ist der volle Betrag steuerpflichtig. Viertens: Man prüft die Freigrenze nur für BISON. Sie gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, also auch für Verkäufe bei anderen Börsen und sogar für andere Gegenstände wie Gold innerhalb der Haltefrist.
Fünftens: Man zieht Gebühren doppelt ab. Bei BISON steckt der Spread bereits in den Preisen des Reports. Sechstens: Man vergisst die Verluste. Wer einen Verlust aus der steuerpflichtigen Gruppe nicht erklärt, kann ihn nicht vortragen. Siebtens: Man verlässt sich auf die Haltefrist-Anzeige in der App, obwohl sie nach Transfers wieder bei null beginnt und nur eine Orientierung ist. Und achtens: Man löscht die App oder das Konto, ohne vorher alle Reports gesichert zu haben. Steuerunterlagen solltest du mehrere Jahre aufbewahren; ein PDF auf dem eigenen Rechner ist dafür die sicherste Lösung.
Ausblick: Was sich durch eine Steuerreform ändern könnte
Die einjährige Haltefrist für Kryptowerte steht politisch zur Debatte. Diskutiert wird, Gewinne aus neu angeschafften Kryptowerten künftig ähnlich wie Kapitalerträge zu besteuern. Stand Oktober 2026 ist dazu nichts beschlossen, und bestehende Bestände wären nach den bisher bekannten Vorschlägen ohnehin anders zu behandeln als Neukäufe. Für deinen Report für 2025 und 2026 gelten die beschriebenen Regeln. Sollte sich die Rechtslage ändern, wird sich vermutlich auch der Aufbau des Info-Reports ändern; prüfe deshalb bei jedem neuen Steuerjahr, ob BISON die Hilfeseite aktualisiert hat. Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Anlageberatung; bei komplexen Fällen, etwa vielen Transfers oder DeFi, hilft eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Häufige Fragen zum BISON-Steuer-Report
Kostet der Steuer-Report bei BISON etwas?
Nein. Der Info-Report ist nach BISONs eigenen Angaben kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn du zusätzlich ein Steuer-Tool nutzt, für das BISON-Kunden bei einem Partner einen Rabatt erhalten.
Wo finde ich den Info-Report in der App?
Laut BISON-Hilfeseite im Bereich Konto unter Berichte, in der App und in der Web-Version. Der Report wird als PDF in dein BISON-Postfach gestellt. Wohnst du außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz, kann der Punkt fehlen; dann hilft der Support.
Kann ich den Info-Report direkt beim Finanzamt einreichen?
Du musst ihn nicht unaufgefordert einreichen. Du überträgst die Summen in die Anlage SO und legst den Report vor, wenn das Finanzamt Belege anfordert. BISON nennt den Report nicht rechtsverbindlich, die Verantwortung für die Zahlen liegt bei dir.
Welche Methode nutzt BISON für die Berechnung?
FIFO: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Der Report trennt die Ergebnisse nach Haltedauer bis zu einem Jahr und über einem Jahr.
Was bedeuten die grau markierten Positionen?
Das sind Kryptowerte mit einer Ein- oder Auszahlung von oder zu einer externen Wallet. BISON rechnet sie nicht automatisch in den Gewinn oder Verlust ein, weil die Anschaffungsdaten außerhalb von BISON liegen. Du musst sie selbst ergänzen.
Verliere ich die Haltefrist, wenn ich Coins auf meine Wallet und zurück übertrage?
Steuerlich nicht, wenn du die Übertragung belegen kannst. Die Haltefrist-Anzeige in der App beginnt zwar wieder bei null, BISON stellt aber klar, dass das deine tatsächliche Haltefrist nicht berührt. Bewahre Transaktions-IDs und Daten auf.
Stehen Staking-Erträge im Report?
Ja, der Info-Report führt Staking-Erträge auf. Sie gehören in der Anlage SO in den Abschnitt für Leistungen und sind steuerpflichtig, wenn alle Einkünfte dieser Art im Jahr zusammen 256 Euro oder mehr betragen.
Brauche ich ein Steuer-Tool, wenn ich nur BISON nutze?
Meist nicht. Ohne externe Ein- und Auszahlungen reicht der Info-Report in der Regel aus. Ein Tool lohnt sich, wenn du mehrere Börsen, eigene Wallets oder DeFi nutzt.
Führt BISON Steuern für mich ab?
Nein. Bei Kryptowerten behält BISON für deutsche Kunden keine Steuer ein. Du erklärst Gewinne und Staking-Erträge selbst in der Anlage SO.
Wofür brauche ich den Custody Report?
Als Nachweis deiner Bestände zu einem Stichtag. Er wird quartalsweise automatisch erstellt und lässt sich laut Hilfeseite rückwirkend bis zum 1. Januar 2025 anfordern. Für die Gewinnberechnung brauchst du ihn nicht, aber er hilft beim Abgleich.
Unterm Strich ist der Info-Report der BISON App ein solides, kostenloses Werkzeug für alle, die ihre Kryptowerte bei BISON kaufen und verkaufen. Er nimmt dir die FIFO-Rechnung ab und trennt steuerpflichtige von steuerfreien Verkäufen. Seine Grenze liegt dort, wo deine Coins BISON verlassen oder von außen kommen. Wer Transfers sauber dokumentiert und die Ergebnisse aller Anbieter zusammenzählt, kommt mit dem Report und einer kurzen eigenen Aufstellung durch die Anlage SO.
Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.
Quellen
- BISON Hilfe: Info Report & Custody Report – Your Gains and Holdings at a Glance
- BISON Hilfe: Taxes at BISON – Overview & Important Notes
- BISON Hilfe: Taxes and Security in Staking
- BISON Hilfe: Holding Period Tracker – How It Works
- BISON Blog: BISON und Blockpit – Steuer-Report mit Rabatt
- BISON Basisinformation 04.2025 (PDF)
- BISON: Staking-Funktionen
- Gesetze im Internet: § 23 EStG
- Gesetze im Internet: § 22 EStG


