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Regulierung

Griechenland verabschiedet Krypto-Steuer: 10 Prozent auf Gewinne, Token-Tausch steuerfrei

Das griechische Parlament hat das erste eigenständige Krypto-Steuergesetz des Landes verabschiedet. Vorgesehen sind eine Pauschalsteuer von 10 % auf Nettogewinne, die Steuerbefreiung für Krypto-zu-Krypto-Transaktionen und eine einjährige Frist zur straffreien Selbstanzeige.

Griechenland verabschiedet Krypto-Steuer: 10 Prozent auf Gewinne, Token-Tausch steuerfrei

Das griechische Parlament hat am 5. November 2026 das erste eigenständige Krypto-Steuergesetz des Landes verabschiedet. Für Privatpersonen gilt künftig eine pauschale Kapitalertragsteuer von 10 % auf erzielte Nettogewinne.

Krypto-zu-Krypto-Handel bleibt steuerfrei

Wer eine Kryptowährung in eine andere umschichtet – etwa Bitcoin gegen einen anderen Token tauscht –, löst nach den neuen Regeln kein steuerpflichtiges Ereignis aus. Für kleinere Marktteilnehmer sieht das Regelwerk zudem einen Puffer vor: Nach Verrechnung etwaiger Verluste bleiben die ersten 500 € an jährlichen Nettogewinnen komplett steuerfrei.

Die Abgabe von 10 % fällt bei der Übertragung von Krypto-Assets an. Der Gesetzgeber fasst diesen Begriff weit: Erfasst werden der Verkauf von Token gegen Fiatwährungen, die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto-Werten sowie das Einbringen digitaler Vermögenswerte in das Gesellschaftskapital von Unternehmen.

Klare Regeln für Staking und Verlustvortrag

Auch passive Erträge und Renditeaktivitäten deckt das Rahmenwerk ab: Einnahmen aus Staking, Lending und der Bereitstellung von Liquidität werden künftig als Zinsen eingestuft und mit 10 % besteuert. Wer Nettoverluste von mehr als 500 € verbucht, kann diese bis zu fünf Jahre lang vortragen, um sie mit künftigen steuerpflichtigen Gewinnen zu verrechnen.

Der endgültige Steuersatz von 10 % fällt geringer aus als ursprünglich von der Regierung geplant. Ein früherer Entwurf sah noch 15 % vor. Nach öffentlichen Konsultationsrunden zwischen dem 7. Oktober und dem 22. Oktober 2026 korrigierten die Verantwortlichen die Abgabe jedoch nach unten.

Einjährige Frist zur Selbstanzeige

Für Steuerzahler mit bislang nicht gemeldeten Krypto-Aktivitäten eröffnet das Gesetz ein zwölfmonatiges Zeitfenster zur Selbstanzeige. Wer bisher unversteuerte Gewinne innerhalb dieses Jahres offenlegt und die Steuerschuld fristgerecht begleicht, bleibt straffrei. Nach Ablauf dieser Einjahresfrist erlischt die Möglichkeit der straffreien Nachdeklaration.

Vor dem Votum fehlte in Griechenland ein eigener Krypto-Steuerrahmen; Anleger mussten auf ältere Steuergesetze zurückgreifen, die digitale Vermögenswerte gar nicht berücksichtigten. Im Vergleich zu den stark variierenden Steuersätzen innerhalb der Europäischen Union etabliert Griechenland mit der Pauschale von 10 % ein vergleichsweise niedriges Niveau, während die Freigrenze von 500 € die Finanzverwaltung von Kleinstfällen entlastet.

Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.

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