Krypto-Steuerrechner für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Gib Kauf, Verkauf und Land ein, und der Rechner schätzt, wie viel Steuer auf deinen Krypto-Gewinn fällt. Das Ergebnis ist eine Schätzung nach den Regeln von 2026, keine Steuerberatung.
Auf 5.000 € Gewinn: 1.500 € Steuer, effektiv 30,0 %. Dir bleiben 3.500 €.
| Teil | Betrag | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 5.000 € | 30,0 % | 1.500 € |
5.000 × 30,0 %
= 1.500 €
§ 23 EStG: nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Darunter gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr – kein Freibetrag: Wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, zum persönlichen Steuersatz plus ggf. Soli und Kirchensteuer. Eine Schätzung, keine Steuerberatung. Sie betrachtet nur diesen einen Verkauf nach den Regeln für 2026 und ignoriert Verlustvorträge, Werbungskosten und Sonderfälle. Vor der Steuererklärung mit einer Steuerberatung abklären.
So funktioniert es
Mit dem Krypto-Steuerrechner siehst du in einer Minute, ob ein Verkauf von Bitcoin, Ether oder einem anderen Coin Steuer kostet und in welcher Höhe. Er rechnet nach drei Rechtsordnungen: Deutschland mit der einjährigen Haltefrist und der Freigrenze von 1.000 Euro, Österreich mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent auf Neuvermögen und die Schweiz, wo private Kursgewinne grundsätzlich steuerfrei sind. Unten steht, was die Felder bedeuten und an welchen Stellen eine Schätzung von der späteren Veranlagung abweichen kann.
Wichtig vorab: Der Rechner liefert eine Schätzung. Er kennt weder dein übriges Einkommen noch andere Veräußerungsgeschäfte im selben Jahr, Verlustvorträge oder Besonderheiten wie gewerblichen Handel. Für die Steuererklärung brauchst du eine vollständige Aufstellung aller Transaktionen, und bei größeren Beträgen lohnt sich ein Steuerberater.
Krypto-Steuer 2026 auf einen Blick
- Deutschland, Haltefrist
- Verkauf nach mehr als einem Jahr steuerfrei (§ 23 EStG)
- Deutschland, Freigrenze
- Gesamtgewinn unter 1.000 Euro im Jahr steuerfrei, darüber alles steuerpflichtig
- Deutschland, Steuersatz
- Persönlicher Satz 14 bis 45 Prozent, ggf. plus Soli und Kirchensteuer
- Deutschland, Staking und Lending
- Sonstige Einkünfte, eigene Freigrenze unter 256 Euro
- Österreich, Neuvermögen
- Angeschafft nach dem 28. Februar 2021, 27,5 Prozent
- Österreich, Altvermögen
- Angeschafft bis 28. Februar 2021, nach einem Jahr steuerfrei
- Schweiz, Privatvermögen
- Kapitalgewinne steuerfrei, Vermögenssteuer auf den Bestand
- Reformentwurf Deutschland
- 25 Prozent Abgeltungsteuer für Käufe ab 2027 geplant, nicht beschlossen
So benutzt du den Krypto-Steuerrechner
Schritt für Schritt
- Wähle das Land, in dem du steuerpflichtig bist: Deutschland, Österreich oder Schweiz. Maßgeblich ist dein Wohnsitz, nicht der Sitz der Börse.
- Trage Kaufdatum und Kaufpreis ein. Der Kaufpreis ist das, was du inklusive Gebühren in Euro bezahlt hast. Bei mehreren Käufen rechnest du jeden Kauf einzeln, weil jeder seine eigene Haltefrist hat.
- Trage Verkaufsdatum und Verkaufserlös ein, ebenfalls nach Abzug der Gebühren. In Deutschland zählt auch der Tausch in einen anderen Coin als Verkauf; dann setzt du den Euro-Wert des erhaltenen Coins zum Tauschzeitpunkt ein.
- Für Deutschland: Gib deinen persönlichen Grenzsteuersatz an, also den Satz, mit dem der letzte verdiente Euro besteuert wird. Er liegt zwischen 14 und 45 Prozent. Wähle, ob Solidaritätszuschlag anfällt und ob du Kirchensteuer zahlst (8 oder 9 Prozent).
- Für Österreich: Gib an, ob die Coins vor oder nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden. Der Rechner setzt für Neuvermögen 27,5 Prozent an.
- Lies das Ergebnis: Gewinn, ob die Haltefrist erfüllt ist, ob die Freigrenze greift, und die geschätzte Steuer aufgeteilt nach Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer.
Die Regeln in Deutschland: § 23 EStG
Bitcoin und andere Kryptowerte im Privatvermögen sind für das deutsche Steuerrecht andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus ihrem Verkauf gehören zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG. Steuerpflichtig ist ein Verkauf nur dann, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Hast du einen Coin am 10. März 2025 gekauft, ist ein Verkauf ab dem 11. März 2026 nicht mehr steuerbar. Der Gewinn zählt dann auch nicht zur Freigrenze.
Innerhalb der Frist gilt: Gewinn ist Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten, also vor allem Handelsgebühren. Hast du denselben Coin mehrfach zu verschiedenen Preisen gekauft, musst du bestimmen, welche Einheiten du verkaufst. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Kryptowerten lässt dafür das FIFO-Verfahren zu, bei dem die zuerst gekauften Einheiten als zuerst verkauft gelten. Der Rechner nimmt einen einzelnen Kauf an, deshalb musst du bei Teilverkäufen aus mehreren Käufen die Posten selbst trennen.
Freigrenze 1.000 Euro: kein Freibetrag
Seit dem Steuerjahr 2024 bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag, und der Unterschied ist teuer. Bei 999 Euro Gewinn zahlst du nichts. Bei 1.000 Euro ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. Ein Euro mehr Gewinn kann bei einem Steuersatz von 30 Prozent also rund 300 Euro Steuer auslösen.
Die Grenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen, nicht pro Coin. Gewinne aus Gold oder anderen Wirtschaftsgütern zählen mit, Verluste aus solchen Geschäften mindern die Summe. Ehepartner haben bei Zusammenveranlagung jeder eine eigene Grenze; übertragen lässt sie sich nicht. Der Rechner prüft die Grenze nur für den einen Verkauf, den du eingibst. Hast du im selben Jahr weitere Gewinne, kann die Summe über 1.000 Euro liegen, obwohl der Rechner Steuerfreiheit anzeigt.
Steuersatz, Soli und Kirchensteuer
Ein steuerpflichtiger Krypto-Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent, die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 laut Steuertarif 12.348 Euro. Der Rechner multipliziert den Gewinn mit dem Grenzsteuersatz, den du eingibst. Das ist eine Näherung: Ein großer Gewinn kann dich in eine höhere Progressionsstufe schieben.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer, fällt aber nur an, wenn deine gesamte Einkommensteuer über einer Freigrenze liegt. Für 2026 nennt der Bund der Steuerzahler 20.350 Euro Einkommensteuer bei Einzelveranlagung und 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung, darüber beginnt eine Milderungszone. Die meisten Angestellten zahlen deshalb keinen Soli. Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern. Dass sie als Sonderausgabe die Einkommensteuer etwas senkt, berücksichtigt der Rechner nicht.
Rechenbeispiel in Euro
Du kaufst am 1. Februar 2026 Bitcoin für 5.000 Euro inklusive Gebühren und verkaufst am 15. September 2026 für 8.000 Euro nach Gebühren. Der Gewinn beträgt 3.000 Euro, die Haltefrist ist nicht erfüllt, und 3.000 Euro liegen über der Freigrenze. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent ergibt das 900 Euro Einkommensteuer. Zahlst du Soli, kommen 5,5 Prozent darauf, also 49,50 Euro. Mit 9 Prozent Kirchensteuer kommen 81 Euro hinzu. Die Schätzung liegt damit zwischen 900 und 1.030,50 Euro. Hättest du bis zum 2. Februar 2027 gewartet, wäre der Verkauf steuerfrei gewesen.
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| Verkauf nach 7 Monaten | Steuerpflichtig, Beispiel 900 Euro bei 30 Prozent | 825 Euro (27,5 Prozent) bei Neuvermögen | Steuerfrei bei privater Vermögensverwaltung |
| Verkauf nach 13 Monaten | Steuerfrei | Weiter 825 Euro bei Neuvermögen | Steuerfrei bei privater Vermögensverwaltung |
| Krypto gegen Krypto | Gilt als Verkauf, steuerpflichtig in der Frist | Steuerneutral, Anschaffungskosten gehen über | Steuerfrei im Privatvermögen |
| Kleine Gewinne | Unter 1.000 Euro im Jahr steuerfrei (Freigrenze) | Keine Freigrenze für Krypto-Gewinne | Nicht relevant |
| Verluste | Nur mit Gewinnen aus § 23 verrechenbar | Mit anderen Kapitaleinkünften verrechenbar | Nicht abziehbar |
| Staking-Belohnungen | Bei Zufluss steuerpflichtig, Freigrenze unter 256 Euro | Bei Zufluss nicht besteuert, Anschaffungskosten null | Einkommen aus beweglichem Vermögen |
Österreich: 27,5 Prozent auf Neuvermögen
In Österreich gelten Kryptowährungen seit der ökosozialen Steuerreform als Kapitalvermögen. Laut Bundesministerium für Finanzen werden laufende Einkünfte und realisierte Kursgewinne mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent besteuert, unabhängig von der Haltedauer. Das betrifft Neuvermögen, also Coins, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Altvermögen, das bis zu diesem Tag gekauft wurde, fällt unter die alte Spekulationsfrist von einem Jahr und ist heute steuerfrei, solange du es nicht nach Inkrafttreten der neuen Regeln für Lending oder Staking einsetzt.
Zwei Unterschiede zu Deutschland sind für die Rechnung wichtig. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist steuerneutral; die Anschaffungskosten gehen auf den neuen Coin über, und erst der Verkauf gegen Euro löst Steuer aus. Und Staking-Belohnungen aus der Validierung von Transaktionen werden bei Zufluss nicht besteuert, sondern mit Anschaffungskosten von null angesetzt, sodass beim Verkauf der volle Erlös steuerpflichtig ist. Inländische Anbieter ziehen seit 2024 die Kapitalertragsteuer direkt ab. Bei ausländischen Börsen erklärst du die Gewinne selbst.
Schweiz: privat steuerfrei, aber Vermögenssteuer
Für Privatpersonen in der Schweiz behandelt die Eidgenössische Steuerverwaltung Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Zahlungs-Token grundsätzlich als steuerfreie Kapitalgewinne. Verluste sind entsprechend nicht abziehbar. Der Rechner zeigt deshalb für die Schweiz in der Regel 0 Franken Einkommensteuer auf den Kursgewinn. Das gilt nicht, wenn die Steuerbehörde deinen Handel als gewerbsmäßig einstuft; entscheidend sind laut ESTV Art, Umfang und Finanzierung der Transaktionen. Dann wird der Gewinn als Einkommen besteuert.
Dafür unterliegt dein Bestand der kantonalen Vermögenssteuer. Du deklarierst die Coins zum Verkehrswert am 31. Dezember; die ESTV veröffentlicht für verbreitete Kryptowährungen Steuerwerte in ihrer Kursliste. Der Satz hängt von Kanton und Gemeinde ab, deshalb rechnet der Rechner sie nicht aus, sondern weist nur darauf hin. Staking-Belohnungen aus einem Pool gelten in der Schweiz als Ertrag aus beweglichem Vermögen und sind als Einkommen steuerbar, ebenso Mining-Erträge.
Typische Fehler bei der Krypto-Steuer
Der häufigste Fehler ist, die Freigrenze wie einen Freibetrag zu behandeln und 1.000 Euro vom Gewinn abzuziehen. Der zweite: Coin-gegen-Coin-Tausche zu vergessen. In Deutschland ist jeder Tausch innerhalb der Haltefrist ein steuerpflichtiger Vorgang, auch wenn nie Euro auf dem Konto landen. Der dritte betrifft die Haltefrist bei mehreren Käufen: Sie läuft für jeden Kauf getrennt, ein Sparplan hat also für jede Rate ein eigenes Datum. Viertens werden Gebühren oft doppelt oder gar nicht abgezogen. Trage sie entweder im Kaufpreis und im Erlös ein oder gar nicht.
Ein weiterer Fehler betrifft Derivate. Gewinne aus Futures und Perpetuals fallen in Deutschland nicht unter § 23, sondern als Termingeschäfte unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25 Prozent Abgeltungsteuer und ohne Haltefrist. Dafür ist dieser Rechner nicht gebaut. Mehr dazu steht im Ratgeber /ratgeber/krypto-futures-steuer.
Das Ergebnis richtig lesen
Der Rechner zeigt dir drei Dinge: den Gewinn vor Steuer, ob die Ausnahmen greifen (Haltefrist, Freigrenze, Altvermögen, Schweizer Privatvermögen), und die geschätzte Steuer. Steht dort, dass die Freigrenze greift, gilt das nur, wenn du im Jahr keine weiteren privaten Veräußerungsgewinne hast. Steht dort ein Datum für die Steuerfreiheit, ist das der Tag, ab dem ein Verkauf dieses einen Kaufs nicht mehr steuerbar wäre. Die Steuer selbst ist eine Größenordnung für deine Planung, etwa um Geld für die Nachzahlung zurückzulegen. Die verbindliche Zahl steht erst im Steuerbescheid.
Ausblick: BMF-Referentenentwurf für Käufe ab 2027
Ende September 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen vorgelegt. Danach sollen Gewinne aus Tauschkryptowerten wie Bitcoin und Ether, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert werden, ohne steuerfreie Haltefrist. Für ältere Bestände ist ein Bestandsschutz vorgesehen, ein Steuerabzug durch Anbieter ab 2028. Das ist ein Entwurf, kein Gesetz: Die für den 14. Oktober 2026 geplante Kabinettsbefassung wurde laut Börsen-Zeitung verschoben. Der Rechner rechnet nach geltendem Recht.
Verwandte Rechner und Ratgeber
Wie hoch dein Gewinn vor Steuer ist, rechnest du mit dem Bitcoin-Gewinnrechner unter /rechner/bitcoin-gewinn-rechner aus, inklusive Gebühren. Für einzelne Trades mit Break-even-Kurs eignet sich /rechner/krypto-trading-rechner, für Sparpläne /rechner/bitcoin-sparplan-rechner. Staking-Erträge schätzt du mit /rechner/staking-rechner. Vertiefend erklären die Ratgeber /ratgeber/krypto-freigrenze-1000-euro-ueberschritten, /ratgeber/anlage-so-krypto-ausfuellen, /ratgeber/krypto-tausch-steuer-oesterreich und /ratgeber/krypto-gebuehren-steuerlich-absetzen die Einzelheiten. Aktuelle Kurse findest du unter /marktdaten/maerkte.
Häufige Fragen
Wie viel Steuer zahle ich auf Krypto-Gewinne in Deutschland?
Verkaufst du innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, zahlst du deinen persönlichen Einkommensteuersatz zwischen 14 und 45 Prozent, gegebenenfalls plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Liegt dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf nach § 23 EStG gar nicht steuerbar, egal wie hoch der Gewinn ist.
Ist die 1.000-Euro-Grenze ein Freibetrag?
Nein, es ist eine Freigrenze. Liegt dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro, zahlst du nichts. Erreichst du 1.000 Euro oder mehr, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der Teil über der Grenze. Wer knapp darüber liegt, kann einen Verkauf ins nächste Jahr verschieben oder Verluste innerhalb der Haltefrist realisieren, um unter die Grenze zu kommen.
Wann ist Bitcoin steuerfrei?
In Deutschland ist ein Verkauf steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Für einen Kauf am 10. März 2025 gilt das ab dem 11. März 2026. Jeder Kauf hat dabei seine eigene Frist. Innerhalb der Frist bleibt ein Gewinn nur steuerfrei, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen unter 1.000 Euro liegen. Ein Reformentwurf will die Haltefrist für Käufe ab 2027 abschaffen, beschlossen ist er nicht.
Ist der Tausch von Krypto gegen Krypto steuerpflichtig?
In Deutschland ja: Der Tausch eines Coins gegen einen anderen gilt als Verkauf des alten und Kauf des neuen Coins. Innerhalb der Haltefrist entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe des Euro-Werts des erhaltenen Coins minus Anschaffungskosten. In Österreich ist der Tausch dagegen steuerneutral, die Anschaffungskosten gehen über. In der Schweiz ist er im Privatvermögen steuerfrei, solange kein gewerbsmäßiger Handel vorliegt.
Wie werden Krypto-Gewinne in Österreich besteuert?
Gewinne aus Neuvermögen, also Coins, die nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, werden mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent besteuert, unabhängig von der Haltedauer. Altvermögen bis zu diesem Stichtag ist nach einem Jahr steuerfrei. Inländische Anbieter behalten die Kapitalertragsteuer seit 2024 direkt ein. Bei ausländischen Börsen musst du die Gewinne in der Einkommensteuererklärung selbst angeben.
Muss ich in der Schweiz Krypto-Gewinne versteuern?
Als Privatperson in der Regel nicht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung behandelt Kursgewinne aus Zahlungs-Token im Privatvermögen als steuerfreie Kapitalgewinne; Verluste kannst du dafür nicht abziehen. Steuerpflichtig wird es, wenn dein Handel als gewerbsmäßig gilt. Den Bestand musst du zum 31. Dezember in der Steuererklärung angeben, er unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer. Staking- und Mining-Erträge sind als Einkommen steuerbar.
Fällt auf Krypto-Gewinne Solidaritätszuschlag an?
Nur, wenn deine gesamte Einkommensteuer im Jahr über der Soli-Freigrenze liegt. Für 2026 sind das 20.350 Euro Einkommensteuer bei Einzelveranlagung und 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung, darüber steigt der Zuschlag in einer Milderungszone auf 5,5 Prozent an. Die meisten Angestellten mit mittlerem Einkommen zahlen deshalb auch auf einen Krypto-Gewinn keinen Soli. Im Rechner kannst du ihn deshalb ein- oder ausschalten.
Wie genau ist ein Krypto-Steuerrechner?
So genau wie die Eingaben, und nur für den eingegebenen Verkauf. Der Rechner kennt dein übriges Einkommen nicht und nimmt einen festen Grenzsteuersatz an, obwohl ein großer Gewinn den Satz erhöhen kann. Weitere Verkäufe im Jahr, Verlustvorträge, FIFO bei mehreren Käufen und gewerblicher Handel fließen nicht ein. Nutze das Ergebnis zur Planung und zum Rücklegen der Steuer, nicht als Ersatz für die Erklärung oder eine Beratung.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte
- Gesetze im Internet: § 22 EStG, Arten der sonstigen Einkünfte
- Bundesministerium der Finanzen: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (6. März 2025)
- Bund der Steuerzahler: Das 1 x 1 des Solidaritätszuschlags, Januar 2026 (PDF)
- Grant Thornton: BMF plant Reform der Krypto-Besteuerung (September 2026)
- Börsen-Zeitung: BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Neuregelung der Kryptobesteuerung
- BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
- ESTV: Kryptowährungen, Besteuerung
Hinweis: Alle Ergebnisse sind Schätzungen und keine Anlage- oder Steuerberatung. Jede Zahl folgt aus den Eingaben und der angezeigten Formel.