
Bitcoin in der GmbH halten: rund 30 % Steuer ab dem ersten Verkauf, Gewerbesteuer und wann eine Holding lohnt
In einer GmbH sind Bitcoin-Gewinne immer steuerpflichtig, mit rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer ab dem ersten Euro. Privat sind sie nach einem Jahr steuerfrei. Wir rechnen beide Wege über mehrere Jahre durch, erklären Einlage, Bewertung und Ausschüttung und zeigen, wann sich die GmbH trotzdem rechnet.
Die Bitcoin-GmbH-Steuer ist schnell erklärt und wird oft unterschätzt: Hält eine GmbH Bitcoin, ist jeder realisierte Gewinn steuerpflichtig, unabhängig davon, wie lange die Bitcoin gehalten wurden. Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozent fallen 2026 zusammen rund 29,8 Prozent Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Die einjährige Haltefrist, nach der Privatanleger Bitcoin steuerfrei verkaufen können, gilt in der GmbH nicht. Auch die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer, die vermögensverwaltende Immobilien-GmbHs nutzen, greift für Kryptowerte nicht. Wer sich den Gewinn später ausschüttet, zahlt darauf noch einmal rund 26,4 Prozent Abgeltungsteuer mit Soli, insgesamt also rund 48 Prozent. Trotzdem kann eine GmbH sinnvoll sein, vor allem für Unternehmer, die Gewinne ohnehin in der Gesellschaft lassen, und für aktive Händler. Hier stehen die Regeln, mehrjährige Rechenbeispiele privat gegen GmbH und die Fallen bei Einlage, Bewertung und Entnahme.
Bitcoin in der GmbH: die Zahlen (Rechtslage November 2026)
- Körperschaftsteuer
- 15 Prozent bis 2027, danach schrittweise sinkend auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 KStG)
- Solidaritätszuschlag
- 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- 3,5 Prozent Messzahl mal Hebesatz, bei 400 Prozent also 14 Prozent
- Gesamtbelastung 2026
- Rund 25,6 Prozent bei Hebesatz 280, 29,8 Prozent bei 400, 33,3 Prozent bei 500
- Haltefrist
- Keine: Gewinne in der GmbH sind immer steuerpflichtig
- Erweiterte Kürzung
- Nicht anwendbar, sie gilt nur für eigenen Grundbesitz
- Ausschüttung an Privatperson
- 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls Kirchensteuer
- Gesamtlast bei voller Ausschüttung
- Rund 48,3 Prozent bei Hebesatz 400
- Privat zum Vergleich
- Nach mehr als einem Jahr steuerfrei, sonst persönlicher Steuersatz (§ 23 EStG)
Warum Bitcoin in der GmbH immer steuerpflichtig ist
Privatanleger versteuern Bitcoin nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz als private Veräußerungsgeschäfte. Diese Vorschrift kennt die Haltefrist: Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Eine GmbH hat aber kein Privatvermögen. Alles, was sie besitzt, ist Betriebsvermögen, und jede GmbH ist kraft ihrer Rechtsform ein Gewerbebetrieb. Ihre Einkünfte sind deshalb stets gewerblich. Kauft die GmbH Bitcoin und verkauft sie später mit Gewinn, erhöht dieser Gewinn ihren steuerpflichtigen Gewinn wie jeder andere Ertrag. Paragraf 23 Einkommensteuergesetz spielt in der GmbH keine Rolle, und damit auch keine Haltefrist.
Auf diesen Gewinn fallen zwei Steuern an. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent, dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer, zusammen 15,825 Prozent. Die Gewerbesteuer berechnet sich aus einer Messzahl von 3,5 Prozent multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz liegt in Deutschland zwischen dem gesetzlichen Minimum von 200 Prozent und rund 500 Prozent in einigen Großstädten. Bei 400 Prozent sind es 14 Prozent Gewerbesteuer, und die Gesamtbelastung liegt bei 29,825 Prozent. Ein Ratgeber nennt für einen Hebesatz von 280 Prozent rund 25,6 Prozent und für 500 Prozent rund 33,3 Prozent.
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm von 2025 wird die Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Schritten um je einen Prozentpunkt gesenkt, auf 10 Prozent ab 2032. Bei gleichem Hebesatz sinkt die Gesamtbelastung dann bei 400 Prozent auf rund 24,6 Prozent. Das macht die GmbH über die Jahre etwas attraktiver, ändert aber nichts am Grundprinzip: Jeder Gewinn ist steuerpflichtig, und die Steuer fällt im Jahr des Verkaufs an. Für die Rechenbeispiele in diesem Ratgeber verwenden wir den Satz von 2026 mit einem Hebesatz von 400 Prozent.
| Gewerbesteuer | Gesamt 2026 (KSt 15 Prozent) | Gesamt ab 2032 (KSt 10 Prozent) | |
|---|---|---|---|
| Hebesatz 200 (Minimum) | 7,0 Prozent | rund 22,8 Prozent | rund 17,6 Prozent |
| Hebesatz 280 | 9,8 Prozent | rund 25,6 Prozent | rund 20,4 Prozent |
| Hebesatz 400 | 14,0 Prozent | rund 29,8 Prozent | rund 24,6 Prozent |
| Hebesatz 490 (z. B. Großstadt) | 17,15 Prozent | rund 33,0 Prozent | rund 27,7 Prozent |
Die Gewerbesteuer-Falle und warum die erweiterte Kürzung nicht hilft
Wer sich mit vermögensverwaltenden GmbHs beschäftigt, stößt schnell auf die erweiterte Kürzung nach Paragraf 9 Nummer 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz. Sie erlaubt einer GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, den Teil ihres Gewinns aus diesem Grundbesitz von der Gewerbesteuer abzuziehen. Immobilien-GmbHs zahlen so oft nur rund 15,8 Prozent statt rund 30 Prozent. Die Frage liegt nahe, ob das auch für Bitcoin geht. Die Antwort ist nein. Die Vorschrift ist auf Grundbesitz beschränkt, und das Halten anderer Vermögenswerte schadet der Kürzung sogar, wenn es über bestimmte, eng begrenzte Ausnahmen hinausgeht.
Für eine reine Bitcoin-GmbH bedeutet das: volle Gewerbesteuer auf jeden Gewinn. Für eine Immobilien-GmbH, die zusätzlich Bitcoin kaufen will, ist die Lage noch heikler. Wer neben dem Grundbesitz in nennenswertem Umfang Kryptowerte hält, riskiert nach der überwiegenden Auffassung in der Fachliteratur die erweiterte Kürzung für die gesamten Mieteinkünfte. Die Ersparnis, die eine Immobilien-GmbH über Jahre aufgebaut hat, könnte so mit einem einzigen Bitcoin-Kauf gefährdet werden. Wer beides will, trennt es in getrennte Gesellschaften und lässt die Konstruktion vorher von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Rechenbeispiel 1: Privatanleger gegen GmbH bei langfristigem Halten
Angenommen, du hast 100.000 Euro, kaufst damit Bitcoin und verkaufst nach drei Jahren zum doppelten Preis. Die Kursentwicklung ist eine reine Annahme. Privat ist der Gewinn von 100.000 Euro nach heutiger Rechtslage steuerfrei, weil du länger als ein Jahr gehalten hast. In der GmbH zahlt die Gesellschaft auf den Gewinn rund 29.825 Euro Steuern. Es bleiben 70.175 Euro Gewinn nach Steuern in der GmbH. Schüttest du diesen Gewinn aus, behält die GmbH 26,375 Prozent Kapitalertragsteuer mit Soli ein, rund 18.510 Euro. Netto kommen bei dir rund 51.665 Euro Gewinn an. Die eingezahlten 100.000 Euro bekommst du als Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto grundsätzlich steuerfrei zurück.
| Privat, Verkauf nach 3 Jahren | GmbH, Gewinn bleibt in der GmbH | GmbH, Gewinn ausgeschüttet | |
|---|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 100.000 Euro | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
| Steuer auf Ebene der GmbH | 0 Euro | rund 29.825 Euro | rund 29.825 Euro |
| Steuer auf Ausschüttung | 0 Euro | 0 Euro (noch) | rund 18.510 Euro |
| Gewinn nach Steuern | 100.000 Euro | rund 70.175 Euro in der GmbH | rund 51.665 Euro privat |
| Laufende Kosten der GmbH (3 Jahre, grob) | 0 Euro | mehrere tausend Euro | mehrere tausend Euro |
Für den klassischen Langfristanleger ist das Ergebnis eindeutig: Privat zu halten ist erheblich günstiger. Hinzu kommen die Kosten der GmbH, die in der Tabelle nur grob angedeutet sind. Gründung mit Notar und Handelsregister, ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, von dem bei Gründung die Hälfte eingezahlt sein muss, laufende Buchführung, Jahresabschluss mit Bilanz, Offenlegung im Unternehmensregister und Steuererklärungen kosten je nach Umfang einige tausend Euro pro Jahr. Bei einem Bitcoin-Bestand im unteren sechsstelligen Bereich fressen diese Kosten einen spürbaren Teil der Rendite.
Rechenbeispiel 2: Unternehmer mit Gewinnen in der GmbH
Ganz anders sieht es aus, wenn das Geld bereits in einer GmbH liegt. Nehmen wir eine Unternehmerin, deren Betriebs-GmbH 100.000 Euro Gewinn vor Steuern erzielt. Sie hat zwei Möglichkeiten. Weg A: Die GmbH versteuert den Gewinn mit rund 29,8 Prozent, schüttet den Rest aus, die Unternehmerin zahlt 26,375 Prozent Abgeltungsteuer und kauft privat Bitcoin. Weg B: Die GmbH versteuert den Gewinn und kauft mit dem Rest selbst Bitcoin. In beiden Fällen nehmen wir an, dass sich Bitcoin nach drei Jahren verdoppelt.
| Weg A: ausschütten, privat kaufen | Weg B: GmbH kauft, später ausschütten | Weg B: GmbH kauft, Geld bleibt in der GmbH | |
|---|---|---|---|
| Investierbarer Betrag | rund 51.665 Euro | rund 70.175 Euro | rund 70.175 Euro |
| Wert nach Verdopplung | rund 103.330 Euro | rund 140.350 Euro | rund 140.350 Euro |
| Steuer beim Bitcoin-Verkauf | 0 Euro (nach 1 Jahr) | rund 20.930 Euro | rund 20.930 Euro |
| Ergebnis | rund 103.330 Euro privat | rund 87.920 Euro privat nach Ausschüttung | rund 119.420 Euro in der GmbH |
Die Tabelle zeigt den Kern der Abwägung. Will die Unternehmerin das Geld am Ende privat nutzen, ist Weg A trotz der Ausschüttungssteuer am Anfang besser: rund 103.330 gegen rund 87.920 Euro, weil der Bitcoin-Gewinn privat steuerfrei bleibt. Bleibt das Geld dagegen dauerhaft in der GmbH, etwa für Investitionen, Rücklagen oder spätere Unternehmenskäufe, liegt Weg B mit rund 119.420 Euro vorn, weil die Ausschüttungssteuer gar nicht anfällt und mehr Kapital von Anfang an arbeitet. Die GmbH lohnt sich also vor allem für Geld, das nicht privat gebraucht wird. Je höher der Kursanstieg, desto stärker wirkt allerdings die Steuer auf den Bitcoin-Gewinn in der GmbH.
Rechenbeispiel 3: aktive Händler
Der dritte typische Fall sind Anleger, die häufig handeln und Gewinne innerhalb eines Jahres realisieren. Privat werden solche Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent plus Soli liegt die Belastung bei rund 44,3 Prozent, beim Reichensteuersatz von 45 Prozent noch darüber. In der GmbH sind es rund 29,8 Prozent. Wer seine Handelsgewinne in der Gesellschaft lässt und weiter handelt, hat damit mehr Kapital zur Verfügung. Ein Gewinn von 50.000 Euro kostet privat bei 42 Prozent Grenzsteuersatz rund 22.150 Euro Steuern, in der GmbH rund 14.910 Euro.
Ein zweiter Vorteil für Händler betrifft Verluste. Privat dürfen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden. In der GmbH werden Bitcoin-Verluste mit allen anderen Gewinnen der Gesellschaft verrechnet, und ein Verlustvortrag ist im Rahmen der allgemeinen Regeln der Mindestbesteuerung möglich. Außerdem entfällt in der GmbH die Unterscheidung nach Haltedauer, was die Buchführung bei vielen Transaktionen einfacher macht. Dafür ist die GmbH buchführungspflichtig und muss jede Transaktion ordnungsgemäß erfassen. Und: Wer die Gewinne irgendwann privat haben will, zahlt bei der Ausschüttung die zweite Steuerstufe.
Bitcoin in die GmbH einlegen: Vorsicht bei der Haltefrist
Viele, die über eine Bitcoin-GmbH nachdenken, besitzen bereits privat Bitcoin. Sie in die GmbH zu übertragen, ist steuerlich kein neutraler Vorgang. Die Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, etwa bei einer Gründung oder Kapitalerhöhung, ist nach der Systematik des Einkommensteuerrechts ein tauschähnlicher Vorgang. Und eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft, also eine Einlage ohne neue Anteile, gilt nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 5 Nummer 2 Einkommensteuergesetz ausdrücklich als Veräußerung. Liegt der private Kauf weniger als ein Jahr zurück, kann die Einlage deshalb einen steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgewinn auslösen.
Liegt der Kauf länger als ein Jahr zurück, ist die Einlage nach heutiger Rechtslage privat steuerfrei. Die GmbH setzt die Bitcoin dann in der Regel mit ihrem Wert zum Zeitpunkt der Einlage an. Daraus ergibt sich ein Effekt, den manche Berater als Vorteil nennen: Die stillen Reserven aus der Privatzeit werden nicht in die GmbH übertragen, nur Wertsteigerungen ab der Einlage sind in der GmbH steuerpflichtig. Das macht eine Einlage aber nicht automatisch sinnvoll, denn ab dann gilt in der GmbH die volle Steuer auf jeden weiteren Gewinn. Dokumentiere bei einer Einlage Datum, Menge, Wallet-Adressen, ursprüngliche Anschaffungskosten und den Marktwert zum Zeitpunkt der Übertragung genau.
Bevor du Bitcoin in eine GmbH einbringst
- Prüfe für jede Bitcoin-Tranche das private Kaufdatum. Tranchen, die noch nicht ein Jahr alt sind, können bei der Einlage einen steuerpflichtigen Gewinn auslösen.
- Kläre mit der Steuerberatung, ob die Übertragung als Sacheinlage gegen Anteile oder als verdeckte Einlage erfolgen soll, und welche Bewertung die GmbH ansetzt.
- Bei einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung verlangt das Handelsregister einen Nachweis über den Wert der Sacheinlage. Plane Zeit und Kosten dafür ein.
- Lege für die GmbH eigene Konten und Wallets an. Vermische private und betriebliche Bestände nicht, auch nicht vorübergehend.
- Halte die Übertragung schriftlich fest, mit Gesellschafterbeschluss, Kursnachweis zum Übertragungszeitpunkt und Transaktions-IDs.
Bewertung in der Bilanz: Abschreibung ja, Zuschreibung begrenzt
In der Bilanz der GmbH werden Bitcoin mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Steigt der Kurs, darf die GmbH den höheren Wert nicht ausweisen; Gewinne entstehen erst beim Verkauf. Das ist ein Vorteil, denn es gibt keine Steuer auf Buchgewinne. Fällt der Kurs, gelten die Regeln zur Abschreibung. Nach dem Handelsrecht muss bei Umlaufvermögen auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden, bei Anlagevermögen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Ob Bitcoin in einer GmbH Anlage- oder Umlaufvermögen sind, hängt von der Absicht ab: zum dauerhaften Halten eher Anlagevermögen, zum Handeln eher Umlaufvermögen.
Steuerlich ist eine Teilwertabschreibung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig, und bei einem so schwankenden Wert wie Bitcoin ist das schwer zu begründen. Steigt der Kurs nach einer Abschreibung wieder, muss die GmbH bis höchstens zu den ursprünglichen Anschaffungskosten zuschreiben, und die Zuschreibung ist steuerpflichtig. Für Gewinnverschiebungen taugt die Abschreibung also kaum. Bei der Ermittlung, welche Bitcoin verkauft wurden, sind auch in der GmbH Verbrauchsfolgen wie FIFO oder die Durchschnittsmethode üblich; welches Verfahren gewählt wird, sollte mit der Steuerberatung festgelegt und dann beibehalten werden.
Holding-Struktur: wann sie sich lohnt
Eine Holding ist eine GmbH, die Anteile an anderen GmbHs hält. Ihr großer Vorteil liegt in Paragraf 8b Körperschaftsteuergesetz: Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen sind bei der Holding zu 95 Prozent steuerfrei, die effektive Belastung liegt bei rund 1,5 Prozent. Für Bitcoin gilt das nicht. Paragraf 8b erfasst Anteile an Kapitalgesellschaften, keine Kryptowerte. Verkauft die Holding Bitcoin mit Gewinn, zahlt sie die volle Steuer von rund 30 Prozent.
Die Holding lohnt sich für Bitcoin deshalb nur auf einem Umweg. Eine Unternehmerin mit Betriebs-GmbH kann Gewinne fast steuerfrei an ihre Holding ausschütten und die Holding mit diesem Geld Bitcoin kaufen lassen, statt die Gewinne privat mit rund 26,4 Prozent zu versteuern. Das ist der Weg B aus dem zweiten Rechenbeispiel, nur sauberer getrennt vom operativen Risiko. Für eine Privatperson ohne Unternehmen, die nur Bitcoin halten will, bringt eine Holding keinen Vorteil. Sie verursacht zusätzliche Gründungs- und Verwaltungskosten, ohne die Steuer auf Bitcoin-Gewinne zu senken.
| Naheliegender Weg | Warum | |
|---|---|---|
| Privatanleger, hält langfristig | Privat halten | Nach einem Jahr steuerfrei, keine GmbH-Kosten |
| Unternehmer, Geld soll privat genutzt werden | Ausschütten, privat halten | Zweite Steuerstufe einmal, Bitcoin-Gewinn danach steuerfrei |
| Unternehmer, Geld bleibt im Unternehmen | GmbH oder Holding kauft | Mehr Kapital arbeitet, keine Ausschüttungssteuer |
| Aktiver Händler mit hohem Grenzsteuersatz | GmbH prüfen | Rund 30 statt bis zu 47 Prozent auf kurzfristige Gewinne, Verlustverrechnung |
| Immobilien-GmbH mit erweiterter Kürzung | Bitcoin getrennt halten | Krypto im selben Mantel kann die Kürzung gefährden |
Geld aus der GmbH holen: Ausschüttung, Gehalt, Darlehen
Das Geld in der GmbH gehört nicht dir, sondern der Gesellschaft. Um es privat zu nutzen, gibt es im Wesentlichen drei Wege. Die Gewinnausschüttung ist der übliche: Die GmbH behält 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Wer zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist oder zu mindestens 1 Prozent beteiligt und beruflich für die GmbH tätig ist, kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren wählen; dann sind 60 Prozent der Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, was sich vor allem lohnt, wenn Kosten wie Finanzierungszinsen gegenzurechnen sind. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent liegt die Belastung mit rund 26,6 Prozent ähnlich hoch wie die Abgeltungsteuer.
Ein Geschäftsführergehalt ist für die GmbH eine Betriebsausgabe und mindert ihren Gewinn, wird aber privat als Arbeitslohn voll versteuert und muss angemessen sein. Ein Darlehen der GmbH an den Gesellschafter ist möglich, muss aber wie unter Fremden gestaltet sein, mit Zinsen, Tilgungsplan und Sicherheiten; sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Bitcoin einfach aus der GmbH-Wallet auf eine private Wallet zu überweisen, ist keine Lösung, sondern eine Entnahme, die steuerlich wie eine Ausschüttung zum Marktwert behandelt wird und auf Ebene der GmbH die stillen Reserven aufdeckt. Genau diese Vermischung ist einer der häufigsten Fehler.
Was eine geplante Reform der Krypto-Steuer ändern würde
Das Bundesfinanzministerium hat 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem die einjährige Haltefrist für private Kryptowerte, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, entfallen soll. Stattdessen soll eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent gelten, mit Bestandsschutz für ältere Käufe. Beschlossen ist das nach den vorliegenden Berichten nicht. Käme die Reform, würde sich der Vergleich verschieben: Privat wären auch langfristige Gewinne mit rund 26,4 Prozent belastet, in der GmbH mit rund 30 Prozent plus Ausschüttungssteuer. Für Langfristanleger wäre die GmbH weiterhin nicht günstiger, für Unternehmer mit thesaurierten Gewinnen würde sich der Vorteil der GmbH etwas vergrößern. Eine GmbH nur auf Verdacht einer Reform zu gründen, ist nicht sinnvoll.
Auch die Meldepflichten ändern sich nicht zugunsten der GmbH. Kryptobörsen melden seit 2026 nach der Richtlinie DAC8 nicht nur Privatkunden, sondern auch Unternehmen als Kunden an die Steuerbehörden. Eine GmbH muss sich bei der Börse als Firmenkunde identifizieren, mit Handelsregisterauszug, wirtschaftlich Berechtigten und Steuernummer. Die Transaktionen erscheinen dann in den Meldungen und müssen zur Buchführung der GmbH passen. Unser Ratgeber zur DAC8-Meldung erklärt, was gemeldet wird.
Häufige Fehler bei der Bitcoin-GmbH
| Was passiert | Richtig ist | |
|---|---|---|
| Haltefrist in der GmbH erwartet | Steuerfreiheit nach einem Jahr eingeplant | In der GmbH gibt es keine Haltefrist |
| Erweiterte Kürzung angenommen | Nur Körperschaftsteuer eingeplant | Volle Gewerbesteuer, Kürzung gilt nur für Grundbesitz |
| Private und GmbH-Wallets vermischt | Verdeckte Gewinnausschüttung oder Einlage | Strikte Trennung von Konten und Wallets |
| Junge Bitcoin eingelegt | Steuerpflichtiger Gewinn bei der Einlage | Einlage erst nach Ablauf der privaten Frist prüfen |
| Kosten der GmbH ignoriert | Rendite geringer als gedacht | Gründung, Buchhaltung, Abschluss einrechnen |
| Paragraf 8b auf Bitcoin angewandt | 95-Prozent-Freistellung erwartet | Gilt nur für Anteile an Kapitalgesellschaften |
Häufige Fragen zur Bitcoin-GmbH-Steuer
Wie hoch ist die Steuer auf Bitcoin-Gewinne in einer GmbH?
Rund 30 Prozent bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozent im Jahr 2026: 15 Prozent Körperschaftsteuer plus Soli und 14 Prozent Gewerbesteuer. Je nach Gemeinde liegt die Belastung zwischen rund 23 und 33 Prozent.
Gilt die einjährige Haltefrist auch in der GmbH?
Nein. Die Haltefrist steht in Paragraf 23 Einkommensteuergesetz und gilt nur für Privatvermögen. In der GmbH ist jeder realisierte Gewinn steuerpflichtig, egal wie lange die Bitcoin gehalten wurden.
Kann eine Bitcoin-GmbH die erweiterte Kürzung nutzen?
Nein. Die erweiterte Kürzung nach Paragraf 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gilt nur für Gesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten. Kryptowerte sind kein Grundbesitz, und ihr Halten kann einer Immobilien-GmbH die Kürzung sogar kosten.
Lohnt sich eine GmbH für Bitcoin?
Für Privatanleger, die langfristig halten, meist nicht, weil privat nach einem Jahr Steuerfreiheit gilt. Sinnvoll sein kann sie für Unternehmer, deren Gewinne ohnehin in der Gesellschaft bleiben, und für aktive Händler mit hohem persönlichem Steuersatz.
Was kostet die Ausschüttung von Bitcoin-Gewinnen aus der GmbH?
25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls Kirchensteuer. Zusammen mit der Steuer in der GmbH liegt die Gesamtbelastung bei Hebesatz 400 bei rund 48,3 Prozent.
Kann ich private Bitcoin steuerfrei in meine GmbH einlegen?
Wenn die Bitcoin privat länger als ein Jahr gehalten wurden, löst die Einlage nach heutiger Rechtslage in der Regel keine private Steuer aus. Bei jüngeren Bitcoin kann sie als Veräußerung steuerpflichtig sein. Die Gestaltung sollte vorher mit der Steuerberatung geklärt werden.
Hilft eine Holding bei der Bitcoin-Steuer?
Nicht direkt. Die 95-Prozent-Freistellung nach Paragraf 8b KStG gilt für Anteile an Kapitalgesellschaften, nicht für Bitcoin. Eine Holding hilft nur, wenn Gewinne einer Betriebs-GmbH fast steuerfrei in die Holding fließen und dort in Bitcoin angelegt werden.
Unterm Strich: Bitcoin in der GmbH bedeutet rund 30 Prozent Steuer auf jeden Gewinn und rund 48 Prozent, wenn das Geld am Ende privat ankommen soll. Für Privatanleger mit langem Anlagehorizont ist das fast immer schlechter als das private Halten mit Steuerfreiheit nach einem Jahr. Für Unternehmer mit Gewinnen, die in der Firma bleiben, und für aktive Händler kann die GmbH dagegen Vorteile haben. Weil Einlage, Bewertung, Entnahme und Gewerbesteuer viele Fallstricke haben, sollte eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater den Einzelfall prüfen, bevor du eine GmbH gründest oder Bitcoin überträgst. Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Steuerberatung.
Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.
Quellen
- cryptoticker: Krypto-GmbH, 25,6 Prozent Steuer ab dem ersten Verkauf
- cryptoticker: Bitcoin im Unternehmen, Privat- oder Betriebsvermögen
- gesetze-im-internet.de: § 23 KStG Steuersatz
- gesetze-im-internet.de: § 8b KStG Beteiligung an anderen Körperschaften
- gesetze-im-internet.de: § 9 GewStG Kürzungen
- gesetze-im-internet.de: § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte
- Lohnsteuer kompakt: Wie werden Gewinne und Verluste aus Bitcoins steuerlich behandelt
- PwC: BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten
- Grant Thornton: BMF plant Reform der Krypto-Besteuerung


