
Bitpanda-Steuer 2026: Wo der Export liegt, warum er kein Steuerbericht ist und wie du die Anlage SO befüllst
Bitpanda zieht für deutsche Kunden keine Steuer auf Krypto ab und erklärt selbst, dass CSV- und PDF-Exporte kein Steuerbericht sind. Wir zeigen, wo der Export liegt, wie du daraus Gewinne nach FIFO berechnest, welche Bitpanda-Vorgänge steuerpflichtig sind und wie du die Anlage SO ausfüllst.
Für die Bitpanda-Steuer in Deutschland gilt: Bitpanda behält auf Kryptogewinne deutscher Kunden keine Steuer ein, und die Exporte, die du in der App herunterladen kannst, sind nach Bitpandas eigener Aussage kein Steuerbericht. Die CSV- und PDF-Dateien dienen nur zur Information und ersetzen nicht die Unterlagen, die du für die Steuererklärung brauchst. Du musst Gewinne aus Verkäufen und Tauschgeschäften innerhalb eines Jahres nach dem Kauf deshalb selbst berechnen und in die Anlage SO eintragen; Staking-Belohnungen gehören in den Abschnitt Leistungen. Den Transaktionsverlauf findest du in der App im Bereich der Einstellungen unter der Transaktionshistorie. Bitpanda arbeitet für Steuerberichte mit dem Anbieter Blockpit zusammen; du kannst die Rechnung aber auch selbst in einer Tabelle machen. Achtung bei Bitpanda-spezifischen Produkten: Krypto-Indizes mit automatischer Umschichtung, Zahlungen mit der Bitpanda Card und Sparpläne erzeugen viele steuerlich relevante Vorgänge. Hier steht Schritt für Schritt, wie du zur fertigen Anlage SO kommst.
Bitpanda und Steuer in Deutschland auf einen Blick (Stand: November 2026)
- Steuerabzug auf Krypto für deutsche Kunden
- Nein, du erklärst selbst
- Exporte als Steuerbericht
- Nein: Bitpanda wertet CSV und PDF ausdrücklich nur als Information
- Wo der Export liegt
- In der App unter Einstellungen beziehungsweise Profil, Transaktionshistorie, Export als CSV
- Steuerbericht
- Über die Bitpanda-Partnerschaft mit Blockpit oder andere Tools, alternativ eigene Rechnung
- Verkauf und Tausch von Krypto
- § 23 EStG, steuerfrei nach mehr als einem Jahr, Freigrenze 1.000 Euro
- Staking und Prämien
- Meist § 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 Euro
- Edelmetalle bei Bitpanda
- Ebenfalls § 23 EStG mit einjähriger Haltefrist
- Aktien und ETFs bei Bitpanda
- Kapitaleinkünfte; ohne deutschen Steuerabzug in der Anlage KAP zu erklären
- DAC8
- Bitpanda meldet als MiCA-Anbieter Transaktionsdaten ab 2026, erste Meldung für 2026 bis 31. Juli 2027
Warum Bitpanda für dich keine Steuer abführt
Bitpanda hat seinen Sitz in Wien. In Österreich ist das Unternehmen als inländischer Anbieter seit 2023 in den Abzug der Kapitalertragsteuer auf Kryptowerte eingebunden, für österreichische Kunden zieht Bitpanda die Steuer also teilweise direkt ab. Für Kunden in Deutschland gilt das nicht. Das deutsche Steuerrecht kennt für private Kryptogewinne keinen Steuerabzug an der Quelle, weil sie nicht unter die Abgeltungsteuer fallen, sondern unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Diese musst du in deiner Einkommensteuererklärung selbst angeben, egal bei welcher Plattform du handelst.
Dass Bitpanda die Exporte ausdrücklich nicht als Steuerbericht bezeichnet, hat einen praktischen Grund. Bitpanda kennt nur die Vorgänge auf der eigenen Plattform. Hast du Coins von einer anderen Börse oder einer eigenen Wallet eingezahlt, weiß Bitpanda nicht, wann und zu welchem Preis du sie gekauft hast. Ohne diese Angaben lassen sich Gewinn und Haltefrist nicht korrekt berechnen. Außerdem hängt die Berechnung von deiner gewählten Verbrauchsfolge ab und davon, wie du Vorgänge wie Staking oder Indizes einordnest. Ein fertiger Steuerbericht muss deshalb alle deine Plattformen und Wallets zusammenführen.
Was bei Bitpanda steuerlich zählt
Bitpanda bietet viel mehr als Kryptowerte. Steuerlich musst du die Produkte deshalb nach ihrer Art trennen. Kryptowerte und Edelmetalle fallen unter Paragraf 23 Einkommensteuergesetz mit einjähriger Haltefrist. Staking-Belohnungen und manche Prämien sind sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3. Aktien, ETFs und andere Wertpapiere führen zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20, für die eine Haltefrist keine Rolle spielt. Die folgende Tabelle ordnet die typischen Bitpanda-Vorgänge zu. Grundlage ist das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. März 2025 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten.
| Steuerlich relevant? | Wo es hingehört | |
|---|---|---|
| Kauf von Krypto mit Euro, auch per Sparplan | Nein, aber Kaufdatum und Preis notieren | Liefert Anschaffungskosten |
| Verkauf von Krypto gegen Euro | Ja, innerhalb eines Jahres | Anlage SO, private Veräußerungsgeschäfte |
| Tausch Krypto gegen Krypto (Swap) | Ja, Veräußerung des abgegebenen Coins | Anlage SO, private Veräußerungsgeschäfte |
| Krypto-Index-Rebalancing | Ja, jede Umschichtung ist ein Tausch | Anlage SO, private Veräußerungsgeschäfte |
| Zahlung mit der Bitpanda Card aus Krypto | Ja, Verkauf der eingesetzten Coins | Anlage SO, private Veräußerungsgeschäfte |
| Staking-Belohnungen | Ja, bei Zufluss | Anlage SO, Abschnitt Leistungen |
| Edelmetalle verkaufen | Ja, innerhalb eines Jahres | Anlage SO, andere Wirtschaftsgüter |
| Aktien, ETFs, Dividenden | Ja, unabhängig von der Haltedauer | Anlage KAP, wenn kein deutscher Steuerabzug erfolgt |
| Senden an eigene Wallet | Nein, Haltefrist läuft weiter | Nur dokumentieren |
Die Bitpanda-Fallen: Indizes, Card und Sparplan
Die Bitpanda-Krypto-Indizes bündeln mehrere Kryptowerte in einem Korb, etwa die fünf, zehn oder 25 größten. Damit der Korb die Zusammensetzung hält, schichtet Bitpanda regelmäßig um, verkauft also Teile von Coins, die gestiegen sind, und kauft Coins, die gefallen sind oder neu aufgenommen werden. Für dich sieht das aus wie eine einzige Position. Steuerlich ist jede Umschichtung aber ein Tausch: Du veräußerst Anteile des einen Coins und erwirbst Anteile eines anderen. Für jeden veräußerten Anteil entsteht ein Gewinn oder Verlust, und für jeden neu erworbenen Anteil beginnt eine eigene Haltefrist. Über ein Jahr können so viele hundert Einzelvorgänge entstehen.
Für die Steuer hat das zwei Folgen. Erstens wird die Rechnung ohne Tool praktisch unmöglich, weil du jeden Rebalancing-Vorgang mit Menge und Kurs erfassen musst. Zweitens erreichen Teile deines Index-Bestands die Einjahresfrist nie, weil sie vorher umgeschichtet werden. Wer einen Index fünf Jahre hält, hat am Ende trotzdem Anteile, die erst wenige Wochen alt sind. Ein Verkauf des Index ist deshalb oft nur teilweise steuerfrei. Das ist kein Grund, Indizes grundsätzlich zu meiden, aber du solltest es vor dem Kauf wissen und die Rebalancing-Vorgänge im Export prüfen.
Die Bitpanda Card erlaubt dir, im Alltag mit Guthaben aus der App zu bezahlen, auch mit Kryptowerten. Bezahlst du mit Bitcoin, verkauft Bitpanda im Hintergrund die nötige Menge. Steuerlich ist jede Kartenzahlung aus einem Krypto-Guthaben damit ein Verkauf. Liegt der Kauf der eingesetzten Coins weniger als ein Jahr zurück, entsteht für jede Zahlung ein Gewinn oder Verlust. Wer jeden Kaffee mit Bitcoin bezahlt, erzeugt im Jahr hunderte kleine Veräußerungen. Wer die Karte nutzen will, ohne diese Rechnung, bezahlt aus dem Euro-Guthaben. Beim Sparplan ist es einfacher: Jede Ausführung ist ein eigener Kauf mit eigenem Datum. Steuerlich relevant wird es erst beim Verkauf, dann aber mit vielen Tranchen und unterschiedlichen Fristen.
Schritt 1: den Bitpanda-Export herunterladen
So exportierst du deinen Bitpanda-Verlauf
- Öffne die Bitpanda-App oder die Website und gehe in dein Profil beziehungsweise die Einstellungen. Wähle dort die Transaktionshistorie oder den Bereich für Berichte.
- Wähle den Export als CSV, und zwar für den gesamten Zeitraum seit Kontoeröffnung, nicht nur für das Steuerjahr. Ältere Käufe liefern die Anschaffungskosten für spätere Verkäufe.
- Lade zusätzlich die PDF-Übersichten herunter, die Bitpanda für einzelne Jahre anbietet. Sie helfen beim Abgleich, ersetzen aber nicht die CSV.
- Hast du früher Bitpanda Pro genutzt oder nutzt du Bitpanda Fusion, prüfe, ob diese Vorgänge im Export enthalten sind. Für das frühere Bitpanda Pro gab es nach Angaben von Steuer-Tools keine öffentliche Schnittstelle, dort bleibt nur der CSV-Export.
- Sammle die Exporte aller anderen Börsen und Wallets, von denen du Coins zu Bitpanda geschickt hast oder an die du Coins gesendet hast.
- Speichere alle Originaldateien unverändert und arbeite nur mit Kopien. Sie sind deine Belege, falls das Finanzamt nachfragt.
Bitpanda bietet außerdem die Möglichkeit, einen API-Schlüssel mit Leserechten zu erstellen, den Steuer-Tools nutzen können, um deinen Verlauf automatisch abzurufen. Das spart den manuellen Export, und neue Vorgänge kommen automatisch dazu. Erstelle den Schlüssel nur mit Leserechten, ohne Handels- oder Auszahlungsrechte, und lösche ihn, wenn du das Tool nicht mehr nutzt. Gib API-Schlüssel nur an Tools weiter, denen du vertraust, und nie an Personen, die dich per Nachricht darum bitten.
Schritt 2: Gewinne berechnen, mit Tool oder in der Tabelle
Für die Berechnung gibt es zwei Wege. Der einfache ist ein Steuer-Tool. Bitpanda arbeitet laut eigener Hilfeseite mit Blockpit zusammen, einem Anbieter für Krypto-Steuerberichte, und Blockpit bezeichnet Bitpanda als offiziellen Partner. Andere Tools wie CoinTracking, Divly oder Waltio können den Bitpanda-Export ebenfalls einlesen. Die Tools rechnen nach FIFO, trennen Vorgänge innerhalb und außerhalb der Jahresfrist und erstellen einen Bericht, den du für die Anlage SO verwenden kannst. Die Preise und kostenlosen Stufen ändern sich; prüfe sie vor der Wahl. Prüfe die Ergebnisse trotzdem mit Stichproben, besonders bei Einzahlungen von außen und bei Index-Umschichtungen.
Der zweite Weg ist die eigene Rechnung in einer Tabelle, sinnvoll bei wenigen Vorgängen. Das Bundesfinanzministerium lässt für Kryptowerte im Privatvermögen die Verbrauchsfolge first in, first out zu, kurz FIFO: Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft. Filtere den Export nach einem Coin, sortiere nach Datum und führe eine Liste der Kaufposten mit Menge und Euro-Kosten pro Einheit. Bei jedem Verkauf ziehst du die Menge von den ältesten offenen Posten ab. Für jeden verbrauchten Teil prüfst du, ob mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegt. Nur die Teile innerhalb der Frist sind steuerpflichtig.
| Datum | Menge | Euro je ETH | Status beim Verkauf am 15.10.2026 | |
|---|---|---|---|---|
| Kauf 1 (Sparplan) | 01.09.2025 | 0,2 ETH | 3.800 Euro | Über ein Jahr: steuerfrei |
| Kauf 2 (Sparplan) | 01.03.2026 | 0,3 ETH | 2.400 Euro | Innerhalb eines Jahres: steuerpflichtig |
| Verkauf | 15.10.2026 | 0,4 ETH | 3.200 Euro Erlös je ETH | 0,2 ETH aus Kauf 1, 0,2 ETH aus Kauf 2 |
Rechnen wir das durch. Du verkaufst 0,4 ETH für 1.280 Euro. Nach FIFO stammen zuerst die 0,2 ETH aus dem Kauf vom September 2025. Dieser Teil ist über ein Jahr alt und steuerfrei, sein Verlust von 120 Euro zählt steuerlich ebenfalls nicht. Die anderen 0,2 ETH stammen aus dem Kauf vom März 2026. Erlös 640 Euro minus Anschaffungskosten 480 Euro ergibt einen steuerpflichtigen Gewinn von 160 Euro. Weil Bitpanda sein Premium in den Kurs einpreist, enthält der ausgeführte Preis bereits die Kosten; du musst den Aufschlag nicht gesondert erfassen. Wie hoch dieser Aufschlag ist, erklärt unser Ratgeber zu den Bitpanda-Gebühren und zum Spread.
Staking, Prämien und BEST bei Bitpanda
Bitpanda bietet Staking für zahlreiche Kryptowerte an. Die Belohnungen werden dir regelmäßig gutgeschrieben und erscheinen im Verlauf als eigene Vorgangsart. Nach dem BMF-Schreiben sind Staking-Belohnungen bei Privatanlegern in der Regel sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz. Steuerpflichtig ist der Eurowert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Für diese Einkünfte gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Die erhaltenen Coins haben den versteuerten Zuflusswert als Anschaffungskosten und eine eigene Haltefrist. Die Haltefrist deiner ursprünglich gestakten Coins verlängert sich durch das Staking nicht.
Bitpanda vergibt außerdem gelegentlich Prämien, etwa für Empfehlungen oder Aktionen, teils in Kryptowerten oder im hauseigenen Token BEST. Solche Prämien sind je nach Anlass als Leistung einzuordnen oder als Teil eines Kaufs; die Einordnung ist nicht immer eindeutig. Erfasse sie mit dem Eurowert zum Zuflusstag und ordne sie im Zweifel dem Abschnitt Leistungen zu. Wer BEST hält, um Gebührenrabatte zu bekommen, sollte wissen: BEST ist steuerlich ein Kryptowert wie jeder andere, und ein Verkauf innerhalb eines Jahres kann steuerpflichtig sein.
Aktien, ETFs und Edelmetalle bei Bitpanda
Bei Aktien und ETFs ist Bitpanda für deutsche Kunden kein inländisches Kreditinstitut, das Abgeltungsteuer einbehält. Gewinne aus Verkäufen, Dividenden und Ausschüttungen musst du deshalb in der Anlage KAP selbst erklären, in den Zeilen für Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Für ETFs gelten die Regeln des Investmentsteuergesetzes mit Vorabpauschale und Teilfreistellung, und gerade die Vorabpauschale musst du bei einem ausländischen Anbieter selbst berechnen oder vom Fondsanbieter beziehen. Den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro, kannst du über die Steuererklärung nutzen. Prüfe, welche Steuerunterlagen Bitpanda für Wertpapiere bereitstellt, denn sie unterscheiden sich von den Krypto-Exporten.
Edelmetalle wie Gold oder Silber, die Bitpanda für dich physisch verwahrt, sind steuerlich wie Kryptowerte andere Wirtschaftsgüter nach Paragraf 23. Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr ist steuerfrei, innerhalb eines Jahres gilt die gemeinsame Freigrenze von 1.000 Euro für alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Gewinne und Verluste aus Gold und Kryptowerten werden zusammengerechnet. Wer im selben Jahr mit Bitcoin 800 Euro und mit Gold 300 Euro Gewinn innerhalb der Frist macht, liegt bei 1.100 Euro und muss den gesamten Betrag versteuern.
Schritt 3: die Anlage SO ausfüllen
Mit deinen Zahlen gehst du in die Anlage SO. Im Vordruck für das Steuerjahr 2025, den du 2026 abgibst, fragt Zeile 45, ob du Kryptowerte veräußert hast. In den Zeilen 46 bis 51 trägst du Bezeichnung, Zeitpunkte, Veräußerungspreis, Anschaffungskosten, Werbungskosten und den Gewinn oder Verlust ein, entweder je Vorgang oder als Sammeleintrag mit Verweis auf eine Aufstellung. Edelmetalle gehören in den allgemeinen Bereich für andere Wirtschaftsgüter. Staking-Belohnungen trägst du im Abschnitt Leistungen weiter vorn im Formular ein. Die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr; prüfe sie auf dem Vordruck deines Steuerjahres oder in der ELSTER-Maske. Unser Ratgeber zur Anlage SO erklärt jedes Feld ausführlich.
Bitpanda-Gewinne in die Steuererklärung übertragen
- Fasse aus deiner Rechnung oder dem Tool-Bericht die Summen zusammen: Veräußerungserlöse, Anschaffungskosten und Werbungskosten der steuerpflichtigen Vorgänge, getrennt nach Kryptowerten und anderen Wirtschaftsgütern wie Gold.
- Setze in Zeile 45 eine 1 für Ja und fülle die Zeilen 46 bis 51 aus, bei vielen Vorgängen als Sammeleintrag mit dem Hinweis Kryptowerte Bitpanda laut Anlage.
- Trage einen Verlust mit Minus ein. Nur so stellt das Finanzamt ihn fest, und du kannst ihn mit späteren Gewinnen verrechnen.
- Trage Staking-Belohnungen und Prämien im Abschnitt Leistungen ein, auch wenn die Summe unter 256 Euro liegt.
- Trage Kapitalerträge aus Aktien und ETFs bei Bitpanda in der Anlage KAP ein, wenn kein deutscher Steuerabzug erfolgt ist.
- Halte Exporte, Berechnung oder Tool-Bericht bereit und reiche sie auf Anforderung nach.
Ein Bitpanda-Jahr komplett durchgerechnet
Nehmen wir Jonas, der 2026 mehrere Bitpanda-Produkte nutzt. Er spart monatlich 100 Euro in Bitcoin, das allein ist steuerlich noch kein Vorgang. Im Mai verkauft er Solana, die er im Dezember 2025 für 2.000 Euro gekauft hat, für 2.600 Euro: 600 Euro Gewinn innerhalb der Frist. Er hält einen Krypto-Index, dessen Umschichtungen im Jahr laut Tool zu einem Saldo von plus 140 Euro führen. Mit der Bitpanda Card zahlt er mehrmals aus seinem Ether-Bestand, der erst im Februar 2026 gekauft wurde; die Kartenzahlungen ergeben zusammen einen Verlust von 60 Euro. Im September verkauft er Gold, das er im Januar 2026 gekauft hat, mit 250 Euro Gewinn. Für Staking auf Ether und Cardano erhält er Belohnungen im Wert von 180 Euro.
Die privaten Veräußerungsgeschäfte summieren sich auf 600 plus 140 minus 60 plus 250, also 930 Euro. Das liegt unter der Freigrenze von 1.000 Euro, und alles bleibt steuerfrei. Die 180 Euro Staking liegen unter der Freigrenze von 256 Euro und bleiben ebenfalls steuerfrei. Jonas trägt trotzdem beides ein, damit das Finanzamt die Freigrenzen prüfen kann. Hätte er den Gold-Verkauf erst nach Ablauf eines Jahres gemacht, läge die Summe bei 680 Euro. Hätte er im Dezember noch Bitcoin aus dem Sparplan mit 100 Euro Gewinn verkauft, läge sie bei 1.030 Euro, und der gesamte Betrag wäre steuerpflichtig. Das Beispiel zeigt, warum ein vollständiger Überblick über alle Bitpanda-Produkte nötig ist: Die Freigrenze gilt für alle zusammen.
Für Kunden in Österreich sieht die Rechnung anders aus: Dort zieht Bitpanda auf Kryptogewinne aus Neuvermögen die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent ab, unabhängig von der Haltedauer. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, aber früher in Österreich gewohnt hat, sollte prüfen, ob Bitpanda den Wohnsitz korrekt erfasst hat, damit kein falscher Abzug erfolgt.
Was Bitpanda seit 2026 meldet
Bitpanda ist in der EU nach der MiCA-Verordnung als Kryptowerte-Dienstleister zugelassen und unterliegt damit auch der Richtlinie DAC8. Seit dem 1. Januar 2026 erfasst Bitpanda die Transaktionen seiner Kunden und meldet sie jährlich an die Steuerbehörden, von dort gehen die Daten deutscher Kunden über den automatischen Informationsaustausch an das Bundeszentralamt für Steuern. Die erste Meldung für das Jahr 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Gemeldet werden Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer und je Kryptowert die Summen der Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte und Übertragungen, nicht aber dein Gewinn. Deshalb fragt Bitpanda nach deiner Steuer-ID; warum Börsen sie verlangen, steht in unserem Ratgeber zur Steuer-ID bei Kryptobörsen, und was DAC8 im Detail bedeutet, im Ratgeber zur DAC8-Meldung.
Häufige Fehler bei der Bitpanda-Steuer
| Was passiert | Richtig ist | |
|---|---|---|
| PDF-Übersicht als Steuerbericht genutzt | Gewinne und Fristen falsch oder unvollständig | Bitpanda wertet die Exporte selbst nicht als Steuerbericht; eigene Rechnung oder Tool |
| Index-Rebalancing übersehen | Viele Tauschgewinne fehlen | Jede Umschichtung ist ein Tausch |
| Kartenzahlungen mit Krypto vergessen | Veräußerungen fehlen | Jede Zahlung aus Krypto ist ein Verkauf |
| Nur das Steuerjahr exportiert | Anschaffungskosten fehlen | Export ab Kontoeröffnung |
| Aktien-Gewinne nicht erklärt | Kapitalerträge fehlen in der Anlage KAP | Ohne deutschen Steuerabzug selbst erklären |
| Gold und Krypto getrennt auf Freigrenze geprüft | Freigrenze falsch angewendet | Alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammenrechnen |
| Freigrenze als Freibetrag behandelt | Nur der Teil über 1.000 Euro angesetzt | Ab 1.000 Euro ist alles steuerpflichtig |
Ein weiterer Fehler betrifft Einzahlungen von außen. Schickst du Bitcoin von einer anderen Börse oder einer Hardware-Wallet zu Bitpanda, erscheint im Bitpanda-Export nur der Eingang. Ein Tool, das diesen Eingang als Kauf zum Tageskurs wertet, setzt falsche Anschaffungskosten und ein falsches Kaufdatum an. Im schlimmsten Fall wird ein eigentlich steuerfreier Verkauf von Bitcoin, die du seit Jahren besitzt, als steuerpflichtig berechnet. Die Lösung: Lade den Export der Ursprungsplattform oder die Adresse der Wallet ebenfalls ins Tool und markiere die Übertragung als intern. Dann übernimmt das Tool das ursprüngliche Kaufdatum.
Häufige Fragen zur Bitpanda-Steuer in Deutschland
Zieht Bitpanda Steuern für deutsche Kunden ab?
Auf Kryptogewinne nicht. Den Steuerabzug auf Kryptowerte gibt es bei Bitpanda nur für Kunden in Österreich. In Deutschland erklärst du Gewinne aus Krypto und Edelmetallen selbst in der Anlage SO, Kapitalerträge aus Wertpapieren ohne deutschen Abzug in der Anlage KAP.
Ist der Bitpanda-Export ein Steuerbericht?
Nein. Bitpanda schreibt selbst, dass CSV- und PDF-Exporte nur zur Information dienen und keine Unterlagen für die Steuererklärung ersetzen. Du brauchst eine eigene Berechnung oder einen Bericht aus einem Steuer-Tool.
Wo finde ich den Bitpanda-Export?
In der App oder auf der Website im Profil beziehungsweise in den Einstellungen unter der Transaktionshistorie. Wähle den Export als CSV für den gesamten Zeitraum seit Kontoeröffnung.
Sind Bitpanda-Indizes steuerlich problematisch?
Sie sind aufwendig. Jede automatische Umschichtung ist steuerlich ein Tausch mit eigenem Gewinn oder Verlust, und neu erworbene Anteile haben eine neue Haltefrist. Ein Index wird deshalb selten vollständig steuerfrei.
Ist eine Zahlung mit der Bitpanda Card steuerpflichtig?
Wenn du aus einem Krypto-Guthaben zahlst, ja. Bitpanda verkauft die nötigen Coins, und das ist eine Veräußerung. Innerhalb eines Jahres nach Kauf kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Zahlungen aus dem Euro-Guthaben sind steuerlich neutral.
Wie versteuere ich Bitpanda-Staking?
Als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 EStG mit dem Eurowert bei Zufluss. Die Freigrenze liegt bei 256 Euro im Jahr. Die Einträge gehören in den Abschnitt Leistungen der Anlage SO.
Meldet Bitpanda meine Daten an das Finanzamt?
Ja, seit 2026 nach DAC8. Bitpanda erfasst die Transaktionssummen und meldet sie jährlich, erstmals bis 31. Juli 2027 für 2026. Gewinne werden nicht gemeldet.
Kurz gesagt: Lade den vollständigen Bitpanda-Verlauf als CSV herunter, verlass dich nicht auf die PDF-Übersicht als Steuerbericht, berechne steuerpflichtige Vorgänge nach FIFO selbst oder mit einem Tool und achte besonders auf Indizes, Kartenzahlungen und Einzahlungen von außen. Trage Krypto und Gold in die Anlage SO ein, Staking unter Leistungen und Wertpapiererträge in die Anlage KAP. Dieser Text erklärt die Rechtslage für Privatanleger in Deutschland und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.
Quellen
- Bitpanda Hilfe: Crypto tax reporting with Blockpit
- Bitpanda Hilfe: Transaktionsverlauf und Exporte
- Blockpit: Bitpanda Steuern Integration
- CoinTracking: Bitpanda Steuern
- CoinTracking: Bitpanda Pro Steuern
- PwC: BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten
- gesetze-im-internet.de: § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte
- § 9 KStTG: Meldepflicht und Frist (buzer.de)


