
N26 Krypto versteuern in Deutschland: Bitpanda-Export, Anlage SO und was in Österreich automatisch läuft
N26 Krypto läuft über Bitpanda. In Deutschland behält niemand Steuer ein: Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres erklärst du selbst in der Anlage SO, unter 1.000 Euro Gesamtgewinn bleibt alles steuerfrei. In Österreich zieht Bitpanda seit 2024 automatisch 27,5 Prozent ab. Wir zeigen Export, Rechnung und Formular.
Die N26 Krypto Steuer funktioniert in Deutschland anders, als viele vom Aktiendepot gewohnt sind: N26 und der technische Partner Bitpanda behalten bei deutschen Kundinnen und Kunden keine Steuer ein. Verkaufst du Bitcoin oder einen anderen Coin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, musst du diesen Gewinn selbst in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung angeben. Liegt dein gesamter Gewinn aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Hältst du die Coins länger als ein Jahr, ist der Verkauf nach § 23 EStG ebenfalls steuerfrei. In Österreich dagegen zieht Bitpanda seit dem 1. Januar 2024 die 27,5 Prozent automatisch ab.
Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Daten du aus der N26-App brauchst, wie du sie für die Steuer aufbereitest, wie du Gewinne nach der FIFO-Methode berechnest und wo sie im Formular hingehören. Dazu kommen Rechenbeispiele mit echten Zahlen, die häufigsten Fehler und die Unterschiede für Österreich. Stand: November 2026. Steuerliche Grenzfälle entscheidet im Zweifel eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
N26 Krypto und Steuern auf einen Blick
- Anbieter hinter N26 Krypto
- Bitpanda, Handel und Verwahrung
- Steuerabzug in Deutschland
- Nein, du erklärst selbst
- Rechtsgrundlage
- § 23 EStG, private Veräußerungsgeschäfte
- Haltefrist
- Ein Jahr, danach steuerfrei
- Freigrenze
- Gesamtgewinn unter 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei
- Formular
- Anlage SO der Einkommensteuererklärung
- Steuersatz
- Persönlicher Einkommensteuersatz, bis 45 Prozent plus Soli
- Steuerabzug in Österreich
- Ja, 27,5 Prozent seit 1. Januar 2024
- Steuerdokumente in der App
- Wealth bzw. Investments, Einstellungen, Steuerportal
- Meldung ans Finanzamt
- DAC8: Datenerhebung ab 2026
Wie N26 Krypto aufgebaut ist und warum das für die Steuer zählt
N26 hat Krypto im Oktober 2022 in Deutschland gestartet. Der Handel und die Verwahrung laufen von Anfang an über Bitpanda. Laut der aktuellen N26-Krypto-Seite erbringt die Bitpanda Asset Management GmbH den Dienst und verwahrt die Coins im Cold-Storage-Verfahren, sie verwaltet also die privaten Schlüssel. Du kaufst in der N26-App, die Coins liegen aber bei Bitpanda. Inzwischen nennt N26 mehr als 300 handelbare Coins. Die Gebühr steckt als Aufschlag im Kurs: 1,5 Prozent bei Bitcoin, 2,5 Prozent bei den meisten anderen Coins und 3,5 Prozent bei wenig liquiden Coins. Metal-Kunden zahlen bis 5.000 Euro Handelsvolumen pro Kalendermonat 1 Prozent bei Bitcoin und 2 Prozent bei anderen Coins.
Für die Steuer folgt daraus zweierlei. Erstens hast du bei N26 echte Coins, kein Wertpapier. Es gilt damit nicht die Abgeltungsteuer, die bei Aktien, ETFs und Krypto-ETNs im Depot automatisch abgezogen wird, sondern das Einkommensteuerrecht für private Veräußerungsgeschäfte. Zweitens ist Bitpanda ein österreichisches Unternehmen. Den automatischen Steuerabzug, den Bitpanda in Österreich vornimmt, gibt es nur für Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich. Deutschland kennt für Kryptowerte bislang keinen solchen Abzug an der Quelle. Du bist selbst dafür verantwortlich, Gewinne zu ermitteln und zu erklären.
Die Regeln in Deutschland: Haltefrist, Freigrenze, Verlustverrechnung
Kryptowerte gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung als andere Wirtschaftsgüter im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft entsteht, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Als Verkauf zählt dabei nicht nur der Tausch in Euro, sondern auch der Tausch in einen anderen Coin und das Bezahlen mit Krypto. Wer bei N26 Bitcoin gegen Ether tauscht, hat steuerlich Bitcoin veräußert und Ether neu angeschafft. Für den Ether beginnt die Jahresfrist am Tag des Tauschs neu.
Die Freigrenze steht in § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt dein Gesamtgewinn bei 999 Euro, zahlst du nichts. Liegt er bei 1.000 Euro oder mehr, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. In die Grenze zählen auch Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, etwa aus Gold, Fremdwährung oder Krypto bei anderen Anbietern. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren gilt die Grenze für jede Person getrennt.
Verluste aus Krypto-Verkäufen innerhalb der Jahresfrist darfst du nach § 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit deinem Gehalt. Was im selben Jahr nicht aufgeht, kannst du ein Jahr zurücktragen oder in die Folgejahre vortragen. Damit das Finanzamt den Verlust feststellt, musst du ihn erklären, auch wenn du im Verlustjahr gar nichts zu versteuern hast. Wer einen Verlust einfach weglässt, verschenkt ihn.
| Steuerlich relevant? | Wann steuerpflichtig | |
|---|---|---|
| Kauf von Bitcoin gegen Euro | Nein | Beginn der Haltefrist |
| Verkauf gegen Euro | Ja | Bei Verkauf innerhalb eines Jahres |
| Tausch Coin gegen Coin | Ja | Bei Tausch innerhalb eines Jahres nach Kauf des abgegebenen Coins |
| Sparplan-Ausführung | Nein | Jede Ausführung startet eine eigene Haltefrist |
| Verkauf nach mehr als einem Jahr | Nein | Steuerfrei nach § 23 EStG |
| Gebühr im Kurs | Mindert den Gewinn | Ist im Kauf- und Verkaufspreis enthalten |
| Bonus oder Prämie in Krypto | Möglicherweise | Als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, Einzelfall prüfen |
Welche Daten du aus der N26-App brauchst
Für jeden Verkauf brauchst du vier Angaben: das Datum des Kaufs, den Kaufpreis in Euro, das Datum des Verkaufs und den Verkaufserlös in Euro. Bei einem Sparplan mit vielen kleinen Ausführungen sind das schnell Dutzende Positionen pro Coin. Deshalb lohnt es sich, nicht einzelne Bestätigungen abzutippen, sondern die vollständige Transaktionsliste zu sichern.
N26 hat dafür das Steuerportal in der App. Laut N26-Hilfe findest du es über den Wealth-Tab oder Investments, dann Einstellungen und Steuerportal. Dort sind die Steuerdokumente für Aktien, ETFs, Tagesgeld und Krypto über mehrere Jahre und Konten hinweg gesammelt, und du kannst sie herunterladen oder an deine Steuerberatung weitergeben. Das Steuerportal gibt es laut N26 nur in der App, nicht in der WebApp, und zum Stand der Hilfeseite zunächst für Android mit der neuesten Version. Für iOS kündigt N26 es an.
Findest du im Steuerportal keinen Bericht mit allen Einzeltransaktionen, hast du zwei weitere Wege. Erstens die Transaktionshistorie im Krypto-Bereich der App, aus der du Käufe und Verkäufe mit Datum, Menge und Euro-Betrag ablesen kannst. Zweitens eine Anfrage beim N26-Kundenservice nach einer vollständigen Liste deiner Krypto-Transaktionen. Nach Art. 15 DSGVO hast du ohnehin einen Anspruch auf eine Kopie deiner personenbezogenen Daten, zu denen auch deine Transaktionsdaten gehören. Ein eigenes Bitpanda-Konto, über das du exportieren könntest, hast du als N26-Kunde normalerweise nicht, weil Bitpanda den Dienst im Hintergrund erbringt.
Steuerdaten aus N26 Krypto sichern und aufbereiten
- Öffne die N26-App, wechsle in den Wealth- oder Investments-Bereich und tippe auf Einstellungen und dann Steuerportal.
- Lade alle Dokumente für das Steuerjahr herunter, das du erklärst, und auch für das Vorjahr, falls du Coins aus dem Vorjahr verkauft hast.
- Prüfe, ob ein Dokument jede einzelne Transaktion mit Datum, Menge, Kurs und Euro-Betrag enthält. Eine reine Jahresübersicht reicht für die FIFO-Rechnung nicht.
- Fehlt eine Einzelaufstellung, fordere sie beim N26-Support an und verweise auf Art. 15 DSGVO.
- Übertrage die Daten in eine Tabelle oder importiere sie in ein Krypto-Steuertool. Achte darauf, dass Kauf und Verkauf je Coin vollständig sind.
- Ordne die Verkäufe nach FIFO den ältesten Käufen zu und berechne je Verkauf den Gewinn oder Verlust.
- Trenne Verkäufe innerhalb eines Jahres von solchen nach mehr als einem Jahr. Nur die erste Gruppe gehört in die Anlage SO.
- Bewahre Tabelle, Exporte und Berechnung auf. Das Finanzamt kann Nachweise anfordern.
Gewinn berechnen: FIFO und drei Beispiele
Hast du einen Coin mehrfach zu unterschiedlichen Preisen gekauft, musst du festlegen, welcher Kauf zu welchem Verkauf gehört. Die Finanzverwaltung akzeptiert die FIFO-Methode, bei der die zuerst gekauften Einheiten als zuerst verkauft gelten. Das entspricht der Regel, die § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG für Fremdwährungen vorschreibt. Für Sparplan-Nutzer hat FIFO einen praktischen Vorteil: Die ältesten Ausführungen sind am ehesten schon länger als ein Jahr im Bestand und damit steuerfrei.
Beispiel 1, Verkauf mit Gewinn innerhalb der Frist: Du kaufst am 10. Februar 2026 für 2.000 Euro Bitcoin bei N26. Am 15. September 2026 verkaufst du alles für 2.900 Euro. Die Gebühr steckt bereits in Kauf- und Verkaufspreis. Dein Gewinn beträgt 900 Euro. Hast du im Jahr 2026 keine weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte, liegt der Gesamtgewinn unter 1.000 Euro und bleibt steuerfrei. Du musst ihn trotzdem in der Anlage SO angeben, wenn du ohnehin eine Steuererklärung abgibst, denn das Finanzamt prüft die Freigrenze anhand deiner Angaben.
Beispiel 2, Freigrenze überschritten: Im selben Jahr verkaufst du zusätzlich Ether mit 300 Euro Gewinn. Dein Gesamtgewinn steigt auf 1.200 Euro. Jetzt sind die vollen 1.200 Euro steuerpflichtig. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 35 Prozent zahlst du rund 420 Euro Einkommensteuer, dazu bei hohen Einkommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Hättest du den Ether-Verkauf ins nächste Jahr verschoben, wären beide Jahre unter der Grenze geblieben.
Beispiel 3, Sparplan mit gemischter Haltedauer: Du besparst seit Juli 2025 Bitcoin mit 100 Euro im Monat, insgesamt 16 Ausführungen bis Oktober 2026, zusammen 1.600 Euro. Im November 2026 verkaufst du Bitcoin im Wert von 1.000 Euro. Nach FIFO werden zuerst die Ausführungen von Juli bis Oktober 2025 verkauft, die zu diesem Zeitpunkt älter als ein Jahr sind. Ihr Verkauf ist steuerfrei. Reicht die Menge aus den alten Ausführungen nicht für den ganzen Verkauf, fällt der Rest auf Ausführungen ab November 2025, die noch innerhalb der Jahresfrist liegen. Nur dieser Teil gehört mit seinem Gewinn oder Verlust in die Anlage SO.
| Gewinn | Steuerpflichtig | Steuer bei 35 Prozent | |
|---|---|---|---|
| Nur Bitcoin-Verkauf | 900 Euro | 0 Euro (unter 1.000 Euro) | 0 Euro |
| Bitcoin und Ether | 1.200 Euro | 1.200 Euro | rund 420 Euro |
| Bitcoin mit Verlust aus Altcoin | 900 Euro minus 400 Euro = 500 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
| Verlust ohne Gewinne | minus 600 Euro | Verlust wird festgestellt | Vortrag in Folgejahre |
So trägst du N26-Krypto-Gewinne in die Anlage SO ein
Private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten gehören in den Abschnitt der Anlage SO zu privaten Veräußerungsgeschäften, im Bereich der anderen Wirtschaftsgüter. Für jedes Geschäft oder für zusammengefasste Geschäfte je Coin gibst du die Bezeichnung des Wirtschaftsguts an, etwa Bitcoin über N26 Krypto, das Datum der Anschaffung und der Veräußerung, den Veräußerungspreis, die Anschaffungskosten und die Werbungskosten. Bei vielen Einzeltransaktionen akzeptieren Finanzämter in der Praxis eine Zusammenfassung je Coin mit einer beigefügten Aufstellung. Eine ausführliche Anleitung Zeile für Zeile findest du in unserem Ratgeber /ratgeber/anlage-so-krypto-ausfuellen.
Die Gebühr, die N26 bzw. Bitpanda als Aufschlag im Kurs verlangt, steckt bereits im Kaufpreis und im Verkaufserlös. Du musst sie deshalb nicht noch einmal gesondert als Werbungskosten abziehen, sonst würdest du sie doppelt berücksichtigen. Gesonderte Kosten, etwa ein Krypto-Steuertool, dessen Kosten anteilig auf steuerpflichtige Geschäfte entfallen, können je nach Auffassung als Werbungskosten zählen. Mehr dazu erklärt /ratgeber/krypto-gebuehren-steuerlich-absetzen.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, nur weil ich bei N26 Krypto habe?
Nein. Allein der Besitz von Krypto bei N26 begründet keine Pflicht zur Steuererklärung. Auch reine Käufe sind nicht steuerrelevant. Eine Pflicht kann sich ergeben, wenn du steuerpflichtige Gewinne erzielst, also Verkäufe innerhalb eines Jahres mit einem Gesamtgewinn von 1.000 Euro oder mehr, und keine andere Pflicht zur Abgabe besteht. Angestellte, die sonst keine Erklärung abgeben, müssen nach § 46 EStG eine abgeben, wenn ihre Nebeneinkünfte, zu denen auch steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne gehören, mehr als 410 Euro betragen. Wenn du ohnehin eine Erklärung abgibst, gibst du auch Gewinne unter der Freigrenze und Verluste an.
Was das Finanzamt über deine N26-Krypto-Geschäfte weiß
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der EU die Richtlinie DAC8. Krypto-Dienstleister wie Bitpanda müssen seitdem Daten über die Transaktionen ihrer Kundinnen und Kunden erheben und an die Steuerbehörden melden, die sie an den Wohnsitzstaat weiterleiten. Die erste Meldung für das Jahr 2026 erfolgt im Laufe des Jahres 2027. Das Finanzamt wird dann wissen, dass du bei N26 Krypto gehandelt hast, und kann deine Angaben abgleichen. Für frühere Jahre gibt es diesen automatischen Datenaustausch nicht, aber das Finanzamt kann im Einzelfall Auskünfte anfordern. Was eine DAC8-Meldung enthält, erklärt /ratgeber/dac8-meldung-krypto.
Hast du in früheren Jahren steuerpflichtige Gewinne nicht angegeben, kannst du das korrigieren, solange keine Tat entdeckt ist. Bei fahrlässig oder irrtümlich unterlassenen Angaben reicht meist eine Berichtigung nach § 153 AO. Bei vorsätzlicher Hinterziehung ist eine Selbstanzeige nach § 371 AO der Weg, für die strenge formale Anforderungen gelten. In beiden Fällen ist eine Steuerberatung sinnvoll. Wie weit das Finanzamt zurückgehen kann, beschreibt /ratgeber/krypto-steuer-verjaehrung.
N26 Krypto in Österreich: Was automatisch läuft
In Österreich gilt seit der ökosozialen Steuerreform ein eigenes System. Kryptowerte, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent besteuert, unabhängig von der Haltedauer. Eine Spekulationsfrist gibt es für dieses Neuvermögen nicht mehr. Ältere Bestände, das sogenannte Altvermögen, bleiben nach einem Jahr steuerfrei. Der Tausch von Krypto gegen Krypto löst laut der N26-Hilfeseite für Österreich keine Steuer aus, die Anschaffungskosten wandern auf den neuen Coin.
Seit dem 1. Januar 2024 behält Bitpanda als inländischer Dienstleister für N26-Kundinnen und -Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich die Steuer automatisch ein. Laut N26 werden Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres automatisch verrechnet. Kommt der Verlust nach dem Gewinn, ist eine Erstattung bis zu 27,5 Prozent des Verlusts möglich. Diese Verrechnung gilt aber nur innerhalb von Krypto bei Bitpanda. Verluste aus Aktien oder Krypto bei anderen Anbietern musst du über die Steuererklärung ausgleichen. Den einbehaltenen Betrag siehst du je Transaktion in der Historie, zusätzlich gibt es eine jährliche Steuerbescheinigung zum Download in der App.
Ein Sonderfall: Wer in Österreich nur eine Zweitwohnung hat, die er nicht mehr als 70 Tage im Jahr nutzt, bleibt laut N26 zwar unter Umständen steuerpflichtig, Bitpanda behält aber keine Steuer ein. Dann musst du selbst erklären. Und wer aus Österreich nach Deutschland zieht oder umgekehrt, sollte der App die neue Adresse rechtzeitig mitteilen, weil davon abhängt, ob ein Abzug stattfindet. Einen Überblick über das österreichische System gibt /ratgeber/krypto-tausch-steuer-oesterreich.
| Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|
| Steuerabzug durch Anbieter | Nein | Ja, seit 1. Januar 2024 |
| Steuersatz | Persönlicher Einkommensteuersatz | 27,5 Prozent |
| Haltefrist | Ein Jahr, danach steuerfrei | Keine für Neuvermögen ab 1. März 2021 |
| Freigrenze | Gesamtgewinn unter 1.000 Euro steuerfrei | Keine eigene Freigrenze |
| Tausch Krypto gegen Krypto | Steuerpflichtig innerhalb der Frist | Steuerneutral |
| Formular | Anlage SO | Nur bei Bedarf in der Erklärung, etwa E1kv |
| Verlustverrechnung | Nur mit privaten Veräußerungsgeschäften | Automatisch innerhalb von Bitpanda, sonst E1kv |
Verkäufe steuerlich planen: Haltefrist und Freigrenze nutzen
Weil die Haltefrist für jeden Kauf einzeln läuft, lohnt es sich, vor einem Verkauf in der Transaktionshistorie nachzusehen, wann die ältesten noch vorhandenen Einheiten gekauft wurden. Liegt der älteste Kauf elf Monate zurück, kann ein Monat Warten den Unterschied zwischen einem steuerpflichtigen und einem steuerfreien Verkauf ausmachen. Ein Kauf am 15. März 2026 ist ab dem 16. März 2027 steuerfrei verkaufbar, denn die Frist endet mit Ablauf des Tages, der dem Kauftag ein Jahr später entspricht. Plane dafür lieber einen Tag Puffer ein.
Die Freigrenze lässt sich ebenfalls bewusst nutzen. Wer in einem Jahr mit kleinen Gewinnen knapp unter 1.000 Euro bleibt, zahlt nichts. Wer absehbar darüber liegt, kann prüfen, ob sich ein Verkauf mit Verlust im selben Jahr anbietet, um den Gesamtgewinn zu senken, oder ob sich ein weiterer Gewinnverkauf ins neue Jahr verschieben lässt. Solche Entscheidungen sollten aber nie allein aus steuerlichen Gründen fallen. Ein Kursrutsch kann in wenigen Tagen mehr kosten, als die Steuerersparnis bringt. Die aktuelle Marktlage siehst du auf /marktdaten/maerkte und die Stimmung auf /marktdaten/angst-und-gier.
Geplante Reform: Fällt die Haltefrist ab 2027?
Ende September 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen veröffentlicht. Danach sollen Gewinne aus Tauschkryptowerten wie Bitcoin und Ether, die ab dem 1. Januar 2027 gekauft werden, wie Kapitalerträge mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli besteuert werden, ohne steuerfreie Haltefrist. Coins, die du vor diesem Stichtag gekauft hast, sollen nach dem Entwurf unter der heutigen Ein-Jahres-Regel bleiben. Ein automatischer Steuerabzug durch inländische Krypto-Dienstleister ist ab 2028 vorgesehen. Ob und in welcher Form der Entwurf Gesetz wird, war bei Redaktionsschluss offen. Für N26-Kundinnen und -Kunden heißt das: Sichere die Kaufdaten deiner Bestände vor 2027 besonders sorgfältig, denn sie könnten künftig über steuerfrei oder steuerpflichtig entscheiden.
Häufige Fehler bei der N26 Krypto Steuer
Der häufigste Fehler ist die Annahme, N26 kümmere sich um die Steuer, weil die Bank bei Aktien und ETFs automatisch Abgeltungsteuer abzieht. Bei Krypto ist das in Deutschland nicht so. Der zweite Fehler betrifft den Tausch: Wer innerhalb der App Bitcoin gegen einen Altcoin tauscht, hat einen steuerlichen Verkauf, auch wenn nie Euro aufs Konto fließen. Der dritte Fehler ist die Freigrenze als Freibetrag zu verstehen. Bei 1.050 Euro Gewinn sind nicht 50 Euro, sondern 1.050 Euro steuerpflichtig.
Viertens werden Verluste vergessen. Wer 2026 mit einem Altcoin 800 Euro verloren hat, kann diesen Verlust in spätere Jahre vortragen, aber nur, wenn er ihn erklärt. Fünftens fehlen oft die Unterlagen. Wenn du N26 Krypto irgendwann nicht mehr nutzt oder dein Konto kündigst, sichere vorher alle Steuerdokumente und Transaktionslisten. Nach der Kündigung kommst du an die App-Daten nur noch über den Support. Sechstens: Krypto-Prämien und Boni, etwa aus Werbeaktionen, sind kein Kauf. Je nach Gestaltung können sie als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein. Notiere den Euro-Wert am Tag des Zuflusses.
Wann sich eine Steuerberatung oder ein Steuertool lohnt
Für ein paar Käufe und einen Verkauf pro Jahr reicht eine einfache Tabelle. Sobald du einen Sparplan über mehrere Jahre, viele Tauschgeschäfte oder Coins bei mehreren Anbietern hast, wird die FIFO-Zuordnung aufwendig. Krypto-Steuertools übernehmen sie, wenn du die Transaktionen vollständig importierst. Ob ein Tool N26-Daten direkt einlesen kann, hängt vom Format des Exports ab. Eine Steuerberatung lohnt sich, wenn es um größere Beträge, Verluste aus mehreren Jahren, Bonuszahlungen oder einen Wohnsitzwechsel geht. Was das kostet, steht in /ratgeber/krypto-steuerberater-kosten.
Häufige Fragen zur N26 Krypto Steuer
Zieht N26 bei Krypto in Deutschland Steuern ab?
Nein. Für Kundinnen und Kunden in Deutschland behalten weder N26 noch Bitpanda Steuer auf Krypto-Gewinne ein. Du erklärst steuerpflichtige Gewinne selbst in der Anlage SO.
Wann sind Gewinne aus N26 Krypto steuerfrei?
Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, oder wenn dein gesamter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro bleibt.
Ist der Tausch von Bitcoin in einen anderen Coin bei N26 steuerpflichtig?
In Deutschland ja, wenn der abgegebene Coin weniger als ein Jahr gehalten wurde. Der Tausch gilt als Verkauf. In Österreich ist der Tausch Krypto gegen Krypto steuerneutral.
Wo finde ich die Steuerdokumente in der N26-App?
Im Wealth-Tab oder unter Investments, dann Einstellungen und Steuerportal. Das Steuerportal gibt es nur in der App, laut N26 zunächst für Android.
Was mache ich, wenn N26 keine Einzelaufstellung meiner Krypto-Transaktionen liefert?
Notiere die Daten aus der Transaktionshistorie oder fordere beim Kundenservice eine vollständige Liste an. Nach Art. 15 DSGVO hast du einen Anspruch auf eine Kopie deiner Daten.
Muss ich die Gebühren von N26 Krypto gesondert angeben?
Nein. Die Gebühr steckt als Aufschlag im Kauf- und Verkaufskurs und ist damit in Anschaffungskosten und Erlös bereits enthalten.
Gilt die Ein-Jahres-Frist bei einem Sparplan für jede Ausführung?
Ja. Jede Sparplan-Ausführung ist ein eigener Kauf mit eigener Haltefrist. Bei einem Verkauf werden nach FIFO zuerst die ältesten Ausführungen verkauft.
Wie viel Steuer zahle ich in Österreich auf N26-Krypto-Gewinne?
27,5 Prozent auf Gewinne aus Neuvermögen, das nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurde. Bitpanda behält den Betrag seit 2024 automatisch ein.
Erfährt das deutsche Finanzamt von meinen N26-Krypto-Geschäften?
Ab dem Meldejahr 2026 melden Krypto-Dienstleister nach DAC8 Transaktionsdaten an die Steuerbehörden, die sie an den Wohnsitzstaat weitergeben. Die erste Meldung erfolgt 2027.
Kann ich Verluste aus N26 Krypto mit meinem Gehalt verrechnen?
Nein. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnen, aber ein Jahr zurück- oder unbegrenzt vortragen.
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und gibt Rechenbeispiele. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Grenzfälle, etwa Boni, gemischte Wohnsitze oder Verluste aus mehreren Jahren, klärt am besten eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.
Quellen
- Grant Thornton: BMF plant Reform der Krypto-Besteuerung
- N26 Hilfe: Finde deine Steuerdokumente für Investments und Sparprodukte in der N26 App
- N26 Hilfe Österreich: FAQ zur Quellensteuer beim Krypto-Handel
- N26: Krypto in deiner Banking-App (Gebühren, Verwahrung)
- N26 Pressemitteilung: N26 Krypto startet (Oktober 2022)
- Gesetze im Internet: § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte
- Gesetze im Internet: § 46 EStG Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- BMF: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte


