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Krypto-Futures versteuern 2026: Termingeschäft, Anlage KAP und das Ende der 20.000-Euro-Grenze
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Krypto-Futures versteuern 2026: Termingeschäft, Anlage KAP und das Ende der 20.000-Euro-Grenze

Gewinne aus Krypto-Futures und Perpetuals sind in Deutschland Kapitalerträge aus Termingeschäften: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli, keine Haltefrist, Erklärung in der Anlage KAP. Die 20.000-Euro-Verlustgrenze ist seit Dezember 2024 weg. Offen bleiben Funding Fees, Coin-Margin und DEX-Perps.

Die Krypto Futures Steuer folgt in Deutschland anderen Regeln als der normale Bitcoin-Kauf. Gewinne aus Futures und Perpetual Futures, die in Geld oder Stablecoins abgerechnet werden, sind nach herrschender Auffassung Einkünfte aus Termingeschäften nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG. Sie werden mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Eine Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei werden, gibt es nicht. Bei ausländischen Börsen behält niemand Steuer ein, du erklärst die Ergebnisse selbst in der Anlage KAP. Die frühere Grenze, nach der Verluste aus Termingeschäften nur bis 20.000 Euro im Jahr verrechnet werden durften, hat das Jahressteuergesetz 2024 für alle offenen Fälle gestrichen.

Weniger eindeutig sind die Details, die Trader im Alltag am meisten beschäftigen: Wie zählen Funding Fees, was passiert steuerlich bei einer Liquidation, wie werden Coin-margined Kontrakte behandelt, und gelten dieselben Regeln für Perps auf dezentralen Börsen? Dieser Ratgeber erklärt die Grundregel, rechnet Beispiele durch und zeigt für jeden offenen Punkt, welche Auffassungen es gibt und wie du dokumentierst, damit du beide Wege gehen kannst. Stand: November 2026. Grenzfälle entscheidet eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Krypto-Futures-Steuer auf einen Blick

Einkunftsart
Kapitalvermögen, Termingeschäft nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG
Steuersatz
25 Prozent plus 5,5 Prozent Soli darauf, ggf. Kirchensteuer
Haltefrist
Keine, jeder Gewinn ist steuerpflichtig
Sparer-Pauschbetrag
1.000 Euro, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung
Verlustgrenze 20.000 Euro
Aufgehoben durch Jahressteuergesetz 2024
Formular
Anlage KAP, bei Auslandsbörsen ohne Steuerabzug
Verluste verrechenbar mit
Allen Kapitalerträgen, nicht mit Gehalt
Spot-Krypto zum Vergleich
§ 23 EStG, Anlage SO, steuerfrei nach einem Jahr
Funding Fees
Nicht amtlich geregelt
Liquidation
Realisierter Verlust bei Glattstellung

Warum Futures keine privaten Veräußerungsgeschäfte sind

Wer Bitcoin kauft und später verkauft, schließt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG ab. Innerhalb eines Jahres ist der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, danach steuerfrei. Bei einem Future kaufst du aber keinen Bitcoin. Du schließt einen Vertrag, der dir die Differenz zwischen Einstiegs- und Ausstiegskurs gutschreibt oder belastet. Bei einem Perpetual Future, dem häufigsten Kontrakt an Kryptobörsen, gibt es kein Verfallsdatum, sondern einen regelmäßigen Ausgleich, die Funding Rate, die den Kontraktpreis an den Spotpreis bindet. Am Ende steht immer ein Differenzausgleich in Geld, in einem Stablecoin oder bei Coin-margined Kontrakten in der Kryptowährung selbst.

Genau das ist die Definition eines Termingeschäfts im Steuerrecht: ein Vertrag, bei dem der Erwerber einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG erfasst den Gewinn bei solchen Termingeschäften als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die herrschende Meinung in Fachliteratur und bei Steuertool-Anbietern ordnet Krypto-Futures und Perpetuals deshalb hier ein. Ein eigenes BMF-Schreiben speziell zu Krypto-Derivaten gibt es nicht. Das BMF-Schreiben zu Kryptowerten vom März 2025 behandelt vor allem den direkten Besitz von Coins, Staking, Lending und Airdrops.

Für dich bedeutet die Einordnung dreierlei. Erstens gibt es keine steuerfreie Haltefrist. Auch eine Position, die du 18 Monate offen hältst, ist beim Schließen steuerpflichtig. Zweitens gilt der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent statt des persönlichen Satzes, der bis zu 45 Prozent betragen kann. Wer einen niedrigeren persönlichen Satz hat, kann über die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG eine Besteuerung zum persönlichen Satz beantragen. Drittens kannst du tatsächliche Kosten nicht als Werbungskosten abziehen. Stattdessen gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, und nur Aufwendungen, die in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit dem Geschäft stehen, mindern den Gewinn.

Spot-Krypto und Krypto-Futures steuerlich
Spot-KryptoFutures und Perpetuals
Vorschrift§ 23 EStG§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG
SteuersatzPersönlicher Satz bis 45 Prozent25 Prozent Abgeltungsteuer
HaltefristEin Jahr, danach steuerfreiKeine
Freibetrag oder FreigrenzeFreigrenze: Gesamtgewinn unter 1.000 EuroSparer-Pauschbetrag 1.000 Euro
FormularAnlage SOAnlage KAP
VerlustverrechnungNur mit privaten VeräußerungsgeschäftenMit Kapitalerträgen, Aktienverluste ausgenommen
WerbungskostenAbziehbarPauschbetrag, keine tatsächlichen Werbungskosten

Die 20.000-Euro-Grenze: was sich geändert hat

Von 2021 an galt eine Sonderregel in § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG: Verluste aus Termingeschäften durften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Stillhalterprämien verrechnet werden, und zwar nur bis 20.000 Euro im Jahr. Der Rest wurde vorgetragen und jedes Folgejahr wieder nur bis 20.000 Euro verrechnet. Für Krypto-Trader war das besonders hart. Wer im Jahr 120.000 Euro Gewinn und 110.000 Euro Verlust mit Perps machte, musste auf 100.000 Euro Steuern zahlen, obwohl er real nur 10.000 Euro verdient hatte.

Der Bundesfinanzhof äußerte am 7. Juni 2024 in einem Beschluss ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regel. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Jahressteuergesetz 2024, das am 5. Dezember 2024 verkündet wurde und am Folgetag in Kraft trat. Es hebt die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte auf, und zwar in allen offenen Fällen. Seitdem mindern Verluste aus Futures alle Kapitalerträge des Jahres, also auch Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Fonds. Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen. Ausnahme bleibt die Sonderregel für Aktien: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen weiterhin nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

In allen offenen Fällen heißt: Für Jahre, deren Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, gilt die alte Grenze nicht mehr. Hast du etwa gegen deinen Bescheid für 2022 Einspruch eingelegt, weil die 20.000-Euro-Grenze gegriffen hat, oder steht der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, sollte das Finanzamt die Verluste jetzt vollständig berücksichtigen. Ist der Bescheid bestandskräftig, lässt sich in der Regel nichts mehr ändern. Prüfe deine Bescheide ab 2021 auf einen Vorbehaltsvermerk und frag im Zweifel bei einer Steuerberatung nach.

Gewinn berechnen: Beispiele mit echten Zahlen

Beispiel 1, ein Perpetual mit Gewinn: Du eröffnest an einer ausländischen Börse eine Long-Position in BTC-USDT mit 0,2 Bitcoin Kontraktwert bei einem Kurs von 60.000 US-Dollar, Hebel 5, Margin 2.400 USDT. Du schließt bei 66.000 US-Dollar. Der Differenzausgleich beträgt 0,2 mal 6.000 gleich 1.200 USDT. An Handelsgebühren zahlst du beim Öffnen und Schließen zusammen 14 USDT. Gewinn vor Funding: 1.186 USDT. Umgerechnet mit einem Kurs von 0,92 Euro je US-Dollar am Tag der Glattstellung sind das rund 1.091 Euro. Ist dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht durch Zinsen oder Dividenden aufgebraucht, bleiben 91 Euro steuerpflichtig, darauf 22,75 Euro Abgeltungsteuer und 1,25 Euro Soli.

Beispiel 2, Gewinne und Verluste im Jahr: Du machst 2026 mit Perps an verschiedenen Tagen 18.000 Euro Gewinn und 12.500 Euro Verlust. Dazu hast du 400 Euro Zinsen auf dem Tagesgeldkonto, auf die die Bank Abgeltungsteuer einbehalten hat. Seit der Gesetzesänderung saldierst du: 18.000 minus 12.500 gleich 5.500 Euro Nettogewinn aus Termingeschäften. Mit dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, von dem bei der Bank schon 400 Euro für die Zinsen verbraucht sind, bleiben 4.900 Euro steuerpflichtig, darauf 1.225 Euro Abgeltungsteuer und 67,38 Euro Soli. Nach alter Rechtslage wäre es genauso gewesen, weil der Verlust unter 20.000 Euro lag. Den Unterschied merkst du erst bei großen Beträgen.

Beispiel 3, ein Verlustjahr: 2025 hast du mit Futures 60.000 Euro verloren und 25.000 Euro gewonnen, dazu 3.000 Euro Dividenden. Nach heutiger Rechtslage verrechnest du die Verluste vollständig: 25.000 plus 3.000 minus 60.000 ergibt einen Verlust von 32.000 Euro, der festgestellt und ins Jahr 2026 vorgetragen wird. Die bei den Dividenden einbehaltene Steuer bekommst du über die Veranlagung zurück, wenn du die Verrechnung beantragst. Nach der alten Regel hättest du nur 20.000 Euro Verlust mit den Termingeschäftsgewinnen verrechnen dürfen und auf 5.000 Euro Gewinn plus Dividenden Steuer gezahlt.

Beispiel 2 und 3 im Überblick
GewinneVerlusteSteuerpflichtiges Ergebnis
Beispiel 2 (2026)18.000 Euro Futures + 400 Euro Zinsen12.500 Euro4.900 Euro nach Pauschbetrag
Beispiel 3, heutige Regel25.000 Euro Futures + 3.000 Euro Dividenden60.000 EuroVerlustvortrag 32.000 Euro
Beispiel 3, Regel bis 202425.000 Euro Futures + 3.000 Euro Dividenden60.000 Euro, davon 20.000 Euro verrechenbar8.000 Euro minus Pauschbetrag, Rest vorgetragen

Funding Fees: zwei Auffassungen

Die Funding Rate ist bei Perpetuals der größte laufende Posten. Je nach Marktlage zahlen Longs an Shorts oder umgekehrt, an den meisten großen Börsen alle acht Stunden. In Phasen mit hoher Hebelnachfrage auf der Long-Seite können sich die Zahlungen über Wochen zu mehreren Prozent des Positionswerts summieren. Wie hoch die Funding-Raten gerade sind, zeigt unsere Übersicht unter /marktdaten/funding-raten. Funding ist keine Gebühr an die Börse, sondern eine Zahlung zwischen Tradern.

Steuerlich hat die Finanzverwaltung Funding Fees nicht geregelt. Die erste Auffassung sieht Funding als Teil des Termingeschäfts: Erhaltene Zahlungen erhöhen den Gewinn der Position, gezahlte mindern ihn, weil sie in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit dem Kontrakt stehen. Nach § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG ist der Gewinn bei Termingeschäften der Differenzausgleich abzüglich solcher Aufwendungen. Die zweite Auffassung behandelt erhaltene Funding-Zahlungen als eigenständige Kapitalerträge und gezahlte als nicht abziehbare Werbungskosten, die wegen des Werbungskostenabzugsverbots unter den Tisch fallen. Für Trader, die viel Funding zahlen, wäre das deutlich teurer.

Praktisch gehen viele Steuertools und Beraterinnen den ersten Weg. Damit du im Zweifel beide Rechnungen belegen kannst, dokumentiere Funding getrennt von Handelsgebühren: Datum, Kontrakt, Betrag und Richtung. Die meisten Börsen bieten dafür einen eigenen Export unter Funding History oder Transaction History. Wer Funding als Ertrag aktiv sammelt, etwa mit einem Basis-Trade aus Spot-Long und Perp-Short, muss zusätzlich bedenken, dass die Spot-Seite unter § 23 EStG fällt und die Perp-Seite unter § 20. Gewinne und Verluste beider Beine lassen sich steuerlich nicht miteinander verrechnen. Mehr dazu erklärt /ratgeber/basis-trade-bitcoin-erklaert.

Liquidation, Margin und Coin-margined Kontrakte

Eine Liquidation ist steuerlich ein Schließen der Position, nur nicht von dir ausgelöst. Der Verlust steht in dem Moment fest, in dem die Börse die Position glattstellt. Er zählt als Verlust aus einem Termingeschäft und ist nach heutiger Rechtslage voll mit Kapitalerträgen verrechenbar. Eine Liquidationsgebühr, die manche Börsen zusätzlich in den Versicherungsfonds abführen, gehört zu den Aufwendungen der Position. Eine ausdrückliche Aussage der Finanzverwaltung zur Zwangsliquidation an Kryptobörsen gibt es nicht. Wie viele Positionen täglich liquidiert werden, siehst du unter /marktdaten/liquidationen.

Die Margin selbst ist weder Gewinn noch Verlust. Wichtig wird sie aber, wenn du sie in Krypto hinterlegst. Tauschst du Bitcoin in USDT, um Margin für einen USDT-margined Kontrakt zu stellen, ist dieser Tausch ein eigenes privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, wenn du den Bitcoin weniger als ein Jahr hattest. Bei Coin-margined oder inversen Kontrakten, etwa BTC-USD mit Abrechnung in Bitcoin, erhältst du Gewinne in Bitcoin. Nach verbreiteter Auffassung ist der Gewinn mit dem Euro-Wert am Tag der Gutschrift ein Ertrag aus dem Termingeschäft. Der gutgeschriebene Bitcoin gilt mit diesem Wert als angeschafft, und für ihn läuft ab diesem Tag eine eigene Jahresfrist nach § 23 EStG. Ein Verlust in Bitcoin ist entsprechend eine Veräußerung des abgegebenen Bitcoins und gleichzeitig ein Verlust aus dem Termingeschäft. Diese Doppelwirkung ist nicht amtlich geklärt.

Margin-Handel auf Spot-Märkten, bei dem du dir tatsächlich Coins leihst und kaufst oder verkaufst, ist kein Termingeschäft. Hier liegen echte Käufe und Verkäufe vor, die unter § 23 EStG fallen, und die Zinsen für das geliehene Geld können Werbungskosten sein. Achte darauf, dass dein Steuertool Futures und Spot-Margin getrennt erkennt. Ein Export, in dem beides als Trade erscheint, führt sonst zu falschen Ergebnissen.

Ausländische Börsen und DEX-Perps

Die steuerliche Einordnung hängt nicht vom Sitz der Börse ab. Ein Perpetual an einer Börse mit Sitz außerhalb Deutschlands ist ebenso ein Termingeschäft wie ein Future an der Eurex. Der Unterschied liegt beim Steuerabzug: Eine deutsche Bank oder ein deutscher Broker behält Kapitalertragsteuer ein und meldet die Ergebnisse auf der Jahressteuerbescheinigung. Eine ausländische Kryptobörse tut das nicht. Nach § 32d Abs. 3 EStG musst du Kapitalerträge, die keinem Steuerabzug unterlegen haben, selbst in der Anlage KAP erklären. Damit ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht.

Die Ergebnisse musst du in Euro umrechnen. Rechne jeden Gewinn und Verlust mit dem Kurs am Tag der Realisierung um, nicht mit einem Jahresdurchschnitt. Für USDT kannst du in der Praxis einen US-Dollar-Referenzkurs ansetzen, solange der Stablecoin nicht deutlich vom Dollar abweicht. Dokumentiere die Quelle. Ab dem Meldejahr 2026 melden Krypto-Dienstleister in der EU nach DAC8 Transaktionsdaten an die Steuerbehörden, die sie an den Wohnsitzstaat weitergeben. Auch Börsen außerhalb der EU sind über den OECD-Standard CARF zunehmend erfasst. Was das konkret bedeutet, erklärt /ratgeber/dac8-meldung-krypto.

Perps auf dezentralen Börsen sind ein offenes Feld. Wirtschaftlich sind sie dasselbe Termingeschäft, und viele Beraterinnen behandeln sie genauso. Amtlich geregelt ist das nicht. Das größere Problem ist die Dokumentation: Es gibt keinen Kontoauszug, nur Transaktionen auf der Blockchain. Exportiere deine Historie regelmäßig über die Oberfläche der DEX oder über ein Steuertool, das die Adresse ausliest. Die größten offenen Positionen auf Hyperliquid zeigt /marktdaten/hyperliquid-wale.

So trägst du Futures-Ergebnisse in die Anlage KAP ein

Futures-Ergebnisse für die Anlage KAP vorbereiten

  1. Exportiere bei jeder Börse die vollständige Historie des Jahres: geschlossene Positionen bzw. realisierte PnL, Handelsgebühren und Funding getrennt.
  2. Rechne jedes Ergebnis mit dem Tageskurs der Realisierung in Euro um und notiere die Kursquelle.
  3. Trenne Futures und Perps von Spot-Trades, Spot-Margin und Krypto-Tauschgeschäften. Letztere gehören in die Anlage SO.
  4. Saldiere Gewinne und Verluste aller Futures des Jahres. Entscheide und dokumentiere, wie du Funding behandelst.
  5. Trage die Ergebnisse, für die keine Steuer einbehalten wurde, in der Anlage KAP bei den Kapitalerträgen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
  6. Gib Gewinne und Verluste aus Termingeschäften in den dafür vorgesehenen Feldern an, sofern das Formular des Jahres sie noch getrennt abfragt.
  7. Beantrage bei Bedarf die Günstigerprüfung und die Verrechnung mit Kapitalerträgen, auf die deine Bank schon Steuer einbehalten hat.
  8. Lege eine Aufstellung als Anlage bei oder halte sie bereit. Das Finanzamt fragt bei hohen Beträgen häufig nach.

Die Zeilennummern der Anlage KAP ändern sich von Jahr zu Jahr. Nach der Abschaffung der Verlustbeschränkung kann das Formular die Felder für Termingeschäfte anders aufteilen als in den Vorjahren. Orientiere dich am Formular und an der Anleitung des jeweiligen Steuerjahres. Deine Spot-Krypto-Verkäufe gehören weiter in die Anlage SO, wie in /ratgeber/anlage-so-krypto-ausfuellen beschrieben.

Krypto-Hebelprodukte bei deutschen Brokern

Nicht jedes Hebelprodukt auf Bitcoin ist steuerlich ein Termingeschäft. Knock-out-Zertifikate und Faktor-Zertifikate, die du bei deutschen Banken und Neobrokern kaufst, sind Schuldverschreibungen. Die Finanzverwaltung behandelt Gewinne daraus als Veräußerungsgewinne aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, nicht als Termingeschäft. Das hatte unter der alten 20.000-Euro-Regel einen großen Unterschied gemacht, heute ist er geringer. CFDs dagegen sind Termingeschäfte. In allen Fällen behält ein deutscher Broker die Abgeltungsteuer ein und verrechnet Verluste im Verlustverrechnungstopf, sodass du nur in Ausnahmefällen selbst etwas eintragen musst.

Auch Krypto-Futures an regulierten Terminbörsen wie die Bitcoin-Futures der CME oder Kontrakte, die über einen deutschen Broker an der Eurex gehandelt werden, sind Termingeschäfte. Der Unterschied zur Kryptobörse liegt dann nur in der Abwicklung: Steuerabzug durch den Broker, Ergebnis auf der Jahressteuerbescheinigung.

Was die geplante Krypto-Steuerreform für Futures ändert

Ende September 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen vorgelegt. Er sieht vor, dass Gewinne aus Tauschkryptowerten wie Bitcoin und Ether, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden, künftig wie Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer besteuert werden, ohne steuerfreie Haltefrist. Einen Steuerabzug durch inländische Krypto-Dienstleister soll es ab 2028 geben. Für Futures und Perpetuals ändert der Entwurf nach Darstellung von CoinTracking nichts Grundsätzliches, sie sind schon heute Kapitalerträge. Interessant wird die Reform für den Basis-Trade und für Coin-margined Kontrakte: Wenn Spot-Bitcoin und Futures künftig in derselben Einkunftsart landen, könnten Gewinne und Verluste beider Beine miteinander verrechenbar werden. Der Entwurf ist noch kein Gesetz.

Verluste aus Auslandsbörsen mit Bankerträgen verrechnen

Ein Punkt, den viele übersehen: Verluste aus Perps an einer ausländischen Börse verrechnet deine deutsche Bank nicht automatisch mit deinen Dividenden oder Fondsgewinnen, denn sie kennt die Verluste nicht. Die Bank hat auf diese Erträge bereits Abgeltungsteuer einbehalten. Erst in der Steuererklärung bringst du beides zusammen. Dafür gibst du in der Anlage KAP die Erträge aus der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank mit der einbehaltenen Steuer an und beantragst die Überprüfung des Steuereinbehalts nach § 32d Abs. 4 EStG. Das Finanzamt verrechnet dann die Auslandsverluste und erstattet die zu viel gezahlte Steuer.

Umgekehrt gilt: Hast du bei einem deutschen Broker Verluste, die im Verlustverrechnungstopf liegen, und Gewinne an einer Auslandsbörse, kannst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Der Verlust wird dann nicht ins nächste Jahr vorgetragen, sondern du verrechnest ihn in der Steuererklärung mit den Auslandsgewinnen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist, ein verspäteter Antrag lässt sich nicht nachholen.

Häufige Fehler

Der teuerste Fehler ist, Futures-Gewinne in die Anlage SO einzutragen und auf die Ein-Jahres-Frist oder die 1.000-Euro-Freigrenze zu hoffen. Beides gilt für Termingeschäfte nicht. Der zweite Fehler ist, nur die Gewinne der Gewinntage zu addieren und Verluste wegzulassen, weil sie früher ohnehin begrenzt waren. Seit Dezember 2024 sind Verluste voll verrechenbar und damit bares Geld wert. Der dritte Fehler betrifft die Umrechnung: Ein Jahresergebnis in USDT, mit einem einzigen Kurs umgerechnet, ist nicht das, was das Finanzamt sehen will.

Viertens übersehen viele den Tausch in die Margin-Währung. Wer im März Ether kauft und im Mai gegen USDT tauscht, um Perps zu handeln, hat einen steuerpflichtigen Spot-Verkauf, auch wenn der USDT nie das Konto verlässt. Fünftens fehlt nach einer Kontoschließung oder einer Börsenpleite oft die Historie. Exportiere deine Daten mindestens einmal im Jahr und speichere sie außerhalb der Börse. Sechstens: Wer in großem Umfang, mit fremdem Geld oder organisiert wie ein Unternehmen handelt, kann in die Gewerblichkeit rutschen. Dann gelten ganz andere Regeln, siehe /ratgeber/krypto-gewerblich-handeln.

Häufige Fragen zur Krypto-Futures-Steuer

Sind Gewinne aus Krypto-Futures nach einem Jahr steuerfrei?

Nein. Futures und Perpetuals gelten als Termingeschäfte nach § 20 EStG. Eine steuerfreie Haltefrist gibt es dort nicht.

Wie hoch ist die Steuer auf Perpetual-Gewinne?

25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, also 26,375 Prozent, ohne Kirchensteuer. Mit Kirchensteuer liegt die Belastung etwas höher.

Gilt die 20.000-Euro-Verlustgrenze noch?

Nein. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Grenze für Verluste aus Termingeschäften aufgehoben, und zwar in allen offenen Fällen. Verluste sind seitdem voll mit Kapitalerträgen verrechenbar.

Kann ich Futures-Verluste mit Spot-Gewinnen aus Bitcoin verrechnen?

Nein. Spot-Gewinne fallen unter § 23 EStG, Futures unter § 20 EStG. Die beiden Einkunftsarten lassen sich nicht miteinander verrechnen.

Wie werden Funding Fees versteuert?

Amtlich geregelt ist das nicht. Verbreitet ist, gezahltes Funding als Minderung und erhaltenes als Erhöhung des Positionsergebnisses zu behandeln. Dokumentiere Funding getrennt.

Ist eine Liquidation ein steuerlicher Verlust?

Ja. Mit der Glattstellung durch die Börse steht der Verlust fest. Er zählt als Verlust aus einem Termingeschäft.

Muss ich bei einer ausländischen Börse eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug musst du nach § 32d Abs. 3 EStG in der Anlage KAP erklären.

Zählt der Sparer-Pauschbetrag auch für Futures-Gewinne?

Ja. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung, gilt für alle Kapitalerträge zusammen.

Sind Knock-out-Zertifikate auf Bitcoin Termingeschäfte?

Nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht. Sie gelten als sonstige Kapitalforderungen. Der deutsche Broker behält die Abgeltungsteuer ein.

Wie werden Perps auf dezentralen Börsen besteuert?

Wirtschaftlich wie Termingeschäfte, amtlich ist das nicht geregelt. Die größte Hürde ist die vollständige Dokumentation der On-Chain-Transaktionen.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und gibt Beispiele. Gerade bei Funding, Coin-margined Kontrakten und DEX-Perps fehlen amtliche Aussagen. Wie du in deinem Fall vorgehst, entscheidet am besten eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater mit Erfahrung bei Krypto-Derivaten.

Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 20 EStG Kapitalvermögen
  2. Gesetze im Internet: § 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
  3. Gesetze im Internet: § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte
  4. CoinTracking: Krypto-Futures versteuern (Stand 1. Oktober 2026)
  5. Rechner-Hub: Krypto-Futures Steuern
  6. Grant Thornton: BMF plant Reform der Krypto-Besteuerung
  7. Börsen-Zeitung: BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Neuregelung der Kryptobesteuerung

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