Unabhängige Krypto-Nachrichten und Ratgeber auf Deutsch
Bitcoin als Zahlungsmittel im Unternehmen akzeptieren: Umsatzsteuer, Buchung und Lightning-Kasse 2026
Steuern

Bitcoin als Zahlungsmittel im Unternehmen akzeptieren: Umsatzsteuer, Buchung und Lightning-Kasse 2026

Unternehmen dürfen Bitcoin als Bezahlung annehmen. Umsatzsteuer fällt wie bei Euro auf die Leistung an, umgerechnet zum Kurs bei Ausführung. Der Bitcoin wird Betriebsvermögen, spätere Kursgewinne sind ohne Haltefrist steuerpflichtig. Wir zeigen Buchung, Beispiele, Kassenlösungen und MiCA-Fragen.

Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren darfst du als Unternehmen in Deutschland ohne besondere Erlaubnis, solange du Bitcoin nur für deine eigenen Waren und Dienstleistungen annimmst. Steuerlich gilt eine klare Grundregel: Für die Umsatzsteuer behandelt die Finanzverwaltung Bitcoin wie ein gesetzliches Zahlungsmittel. Du schuldest Umsatzsteuer auf deine Leistung in Euro, umgerechnet zum Bitcoin-Kurs bei Ausführung des Umsatzes, so steht es im BMF-Schreiben vom 27. Februar 2018. Der erhaltene Bitcoin wird Betriebsvermögen. Verkaufst du ihn später teurer oder billiger, ist die Differenz ein betrieblicher Gewinn oder Verlust, und zwar ohne die Ein-Jahres-Frist, die Privatleute kennen.

Dieser Ratgeber erklärt für Selbstständige, Händler, Gastronomie und kleine GmbHs, wie die Umsatzsteuer berechnet wird, wie du Bitcoin-Zahlungen buchst, welche Kassenlösungen es für Lightning und On-Chain gibt und wann MiCA oder das Geldwäschegesetz eine Rolle spielen. Mit Beispielrechnungen, einer Schritt-für-Schritt-Einrichtung und den typischen Fehlern. Stand: November 2026. Für deine konkrete Buchhaltung entscheidet im Zweifel deine Steuerberatung.

Bitcoin im Unternehmen annehmen auf einen Blick

Erlaubnis nötig?
Nein, für eigene Waren und Leistungen
Umsatzsteuer
Auf die Leistung, wie bei Euro-Zahlung
Umrechnung
Letzter veröffentlichter Verkaufskurs, dokumentiert
Tausch Bitcoin in Euro
Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG
Ertragsteuer
Betriebseinnahme in Höhe des Euro-Werts
Haltefrist im Betrieb
Keine, Kursgewinne sind steuerpflichtig
Rechtsgrundlage USt
BMF-Schreiben vom 27.2.2018, UStAE 4.8.3 Abs. 3a
EuGH-Grundsatzurteil
Hedqvist, C-264/14, 22.10.2015
Lightning-Gebühren
Meist Bruchteile eines Cents bis wenige Cent
Selbst gehostete Kasse
z. B. BTCPay Server, Open Source

Ist Bitcoin in Deutschland ein Zahlungsmittel?

Gesetzliches Zahlungsmittel ist in Deutschland nur der Euro. Niemand muss Bitcoin annehmen. Du darfst aber mit deinen Kundinnen und Kunden vereinbaren, dass sie in Bitcoin bezahlen, genauso wie du einen Gutschein oder einen Tausch vereinbaren kannst. Zivilrechtlich ist das ein Kaufvertrag mit einer Zahlungsabrede, manche Juristen sprechen bei Bitcoin auch von einem Tausch. Für dich praktisch wichtig ist, dass der Preis klar vereinbart ist: Entweder nennst du einen Euro-Preis, der zum aktuellen Kurs in Bitcoin umgerechnet wird, oder du nennst einen festen Bitcoin-Preis. Der erste Weg ist im Alltag üblich und steuerlich deutlich einfacher.

Steuerlich ist die Lage klarer als zivilrechtlich. Der Europäische Gerichtshof hat 2015 im Fall Hedqvist entschieden, dass der Umtausch von Bitcoin gegen herkömmliche Währungen von der Mehrwertsteuer befreit ist, weil Bitcoin als Zahlungsmittel dient. Das Bundesfinanzministerium hat das im Schreiben vom 27. Februar 2018 übernommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass um Abschnitt 4.8.3 Absatz 3a ergänzt. Danach werden Bitcoin und andere virtuelle Währungen, die als Zahlungsmittel verwendet werden, den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, sofern sie nicht nur Spielwährungen in einem Online-Spiel sind.

Umsatzsteuer: So rechnest du richtig

Wenn eine Kundin bei dir mit Bitcoin bezahlt, verkaufst du ganz normal eine Ware oder Leistung. Der Bitcoin ist nur das Entgelt. Umsatzsteuer fällt auf diesen Verkauf an, nicht auf die Hingabe des Bitcoins. Die Kundin zahlt auf ihre Bitcoin-Zahlung keine Umsatzsteuer, und du zahlst später beim Umtausch des Bitcoins in Euro ebenfalls keine, weil dieser Umtausch nach § 4 Nr. 8 Buchstabe b UStG steuerfrei ist.

Für die Bemessungsgrundlage musst du den Bitcoin in Euro umrechnen, wie bei einer Zahlung in einer fremden Währung. Das BMF verlangt die Umrechnung zum letzten veröffentlichten Verkaufskurs, etwa auf einem Umrechnungsportal im Internet, und dass du als leistender Unternehmer dokumentierst, welchen Kurs du verwendet hast. Fachautoren weisen darauf hin, dass die Kurse an verschiedenen Börsen voneinander abweichen und offen ist, welche Börse maßgeblich ist. In der Praxis wählst du eine Quelle, etwa den Kurs deines Zahlungsanbieters zum Zeitpunkt der Rechnung, und bleibst konsequent dabei.

Beispiel: Du verkaufst in deinem Laden einen Artikel für 119 Euro brutto, also 100 Euro netto plus 19 Euro Umsatzsteuer. Die Kundin zahlt per Lightning. Deine Kassen-App rechnet zum Kurs von 90.000 Euro je Bitcoin um und erstellt eine Zahlungsaufforderung über 132.222 Satoshi, also 0,00132222 Bitcoin. Die Umsatzsteuer beträgt unabhängig von der Kursentwicklung 19 Euro. Diese 19 Euro führst du mit der Voranmeldung an das Finanzamt ab, auch wenn der Bitcoin bis dahin an Wert verloren hat. Das Kursrisiko zwischen Zahlung und Steuerzahlung trägst du.

Bei der Ist-Versteuerung, die viele kleine Unternehmen nutzen, entsteht die Umsatzsteuer erst mit Vereinnahmung des Entgelts, also mit Eingang des Bitcoins. Bei der Soll-Versteuerung entsteht sie mit Ausführung der Leistung. Zahlt die Kundin erst Wochen nach Lieferung mit Bitcoin, kann der Kurs bei Leistung und bei Zahlung auseinanderfallen. Kläre in diesem Fall mit deiner Steuerberatung, welcher Zeitpunkt für die Umrechnung bei dir maßgeblich ist, und halte beide Kurse fest.

Umsatzsteuer bei Bitcoin-Zahlungen
UmsatzsteuerlichHinweis
Dein Verkauf gegen BitcoinSteuerbar und steuerpflichtig wie gegen EuroBemessung in Euro zum Kurs
Hingabe von Bitcoin durch die KundinKein eigener UmsatzZahlung, keine Leistung
Dein Umtausch Bitcoin gegen EuroSteuerbar, aber steuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG
Gebühr des ZahlungsanbietersJe nach Anbieter mit oder ohne UStRechnung des Anbieters prüfen
KleinunternehmerKeine UmsatzsteuerGilt auch bei Bitcoin-Zahlungen
Mining-Gebühren im NetzwerkNicht umsatzsteuerbarLaut BMF 2018

Rechnung und Kassenbeleg

Eine Rechnung, die in Bitcoin bezahlt wird, muss die üblichen Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Das Entgelt und den Steuerbetrag gibst du am besten in Euro an. Dazu kannst du vermerken, dass der Betrag in Bitcoin beglichen wurde, mit dem Bitcoin-Betrag, dem verwendeten Kurs und dem Zeitpunkt. Für die Buchhaltung ist zusätzlich die Transaktions-ID oder bei Lightning die Zahlungs-ID hilfreich, damit sich jede Zahlung eindeutig zuordnen lässt.

Im Ladengeschäft mit elektronischem Kassensystem gilt die Kassensicherungsverordnung. Eine Bitcoin-Zahlung erfasst du in der Kasse als eigene Zahlungsart, ähnlich wie Kartenzahlung. Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zeichnet den Verkauf auf, der Bon nennt den Euro-Betrag. Wichtig ist, dass die Lightning- oder Bitcoin-App nicht neben der Kasse ein Eigenleben führt. Jede Zahlung, die in der Bitcoin-App eingeht, muss einem Verkauf in der Kasse entsprechen. Prüfe, ob dein Kassenanbieter eine Bitcoin-Zahlungsart vorsieht oder ob du sie als sonstige unbare Zahlung führst.

Ertragsteuer und Buchung: Bitcoin als Betriebsvermögen

Der Bitcoin, den du als Bezahlung erhältst, ist eine Betriebseinnahme. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung buchst du ihn im Zeitpunkt des Zuflusses mit seinem Euro-Wert als Erlös. Im Beispiel oben sind das 100 Euro Erlös und 19 Euro Umsatzsteuer. Bilanzierende Unternehmen buchen bei Leistung eine Forderung über 119 Euro, die mit Eingang des Bitcoins ausgeglichen wird. Der Bitcoin selbst steht dann als Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen, mit Anschaffungskosten in Höhe des Euro-Werts bei Zufluss.

Ab diesem Zeitpunkt läuft ein Kursrisiko, und das hat steuerliche Folgen. Im Betriebsvermögen gibt es keine Ein-Jahres-Frist. Tauschst du den Bitcoin nach zwei Wochen für 125 Euro in Euro, hast du 6 Euro zusätzlichen betrieblichen Gewinn. Bekommst du nur 110 Euro, entsteht ein Verlust von 9 Euro, der deinen Gewinn mindert. Behältst du den Bitcoin über Jahre, bleibt der Kursgewinn so lange unversteuert, bis du verkaufst, tauschst oder ihn entnimmst. Auch eine Entnahme ins Privatvermögen ist ein steuerpflichtiger Vorgang, bewertet mit dem Teilwert. Wie Kryptowerte nach HGB bilanziert und bewertet werden, steht in /ratgeber/kryptowaehrung-bilanzierung-hgb.

Bei bilanzierenden Unternehmen kommt das Niederstwertprinzip hinzu. Liegt der Bitcoin-Kurs am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten, kann oder muss je nach Zuordnung abgeschrieben werden, steuerlich ist eine Teilwertabschreibung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Steigt der Kurs, darfst du über die Anschaffungskosten hinaus nicht aufwerten. Für eine GmbH, die Bitcoin hält, gelten außerdem die Besonderheiten der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, siehe /ratgeber/bitcoin-gmbh-steuer.

Beispiel: 119 Euro per Bitcoin, verschiedene Verläufe
Erlös aus VerkaufErgebnis beim UmtauschSteuerlicher Gewinn gesamt
Sofort in Euro getauscht (119 Euro)100 Euro netto0 Euro100 Euro
Kurs steigt, Umtausch 125 Euro100 Euro nettoplus 6 Euro106 Euro
Kurs fällt, Umtausch 110 Euro100 Euro nettominus 9 Euro91 Euro
Bitcoin bleibt im Betrieb100 Euro nettoNoch nicht realisiert100 Euro

Die Umsatzsteuer von 19 Euro bleibt in allen vier Fällen gleich. Gerade bei steigenden Kursen ist das unproblematisch, bei fallenden Kursen musst du sie aber aus anderen Mitteln bezahlen, wenn du den Bitcoin nicht verkaufen willst. Viele Händler tauschen deshalb mindestens den Umsatzsteueranteil sofort in Euro.

Welche technischen Wege es gibt

Für die Annahme gibt es drei Grundmodelle. Erstens eine einfache Wallet-App auf dem Smartphone oder Tablet, die eine Lightning-Rechnung oder eine Bitcoin-Adresse als QR-Code erzeugt. Das reicht für einen Marktstand oder ein Café mit wenigen Zahlungen. Der Nachteil: Die App kennt deine Kasse nicht, und du musst die Zahlungen von Hand mit den Verkäufen abgleichen. Wie du eine Lightning-Adresse einrichtest, zeigt /ratgeber/lightning-adresse-erstellen.

Zweitens ein selbst betriebener Zahlungsserver. Der bekannteste ist BTCPay Server, eine Open-Source-Software, die du auf einem eigenen Server oder bei einem Hoster betreibst. BTCPay wirbt mit 0 Prozent Gebühren und ohne Dritte. Die Zahlungen gehen direkt auf deine eigene Wallet. Eine Point-of-Sale-App ist in jede Instanz eingebaut, außerdem gibt es Integrationen für Shopify, WooCommerce, Wix, Magento, OpenCart und weitere Shopsysteme sowie eine API. Du verwahrst den Bitcoin selbst und trägst damit die Verantwortung für Backups und Sicherheit.

Drittens ein Zahlungsdienstleister, der Bitcoin für dich annimmt und auf Wunsch sofort in Euro umtauscht und auf dein Geschäftskonto auszahlt. Für dich ist das am bequemsten, weil das Kursrisiko wegfällt und die Buchhaltung einer Kartenzahlung ähnelt. Dafür zahlst du eine Gebühr pro Transaktion. Achte darauf, dass der Anbieter in der EU nach MiCA als Krypto-Dienstleister zugelassen ist, denn der Umtausch von Kryptowerten in Euro für Dritte ist eine erlaubnispflichtige Krypto-Dienstleistung. Ob ein Anbieter zugelassen ist, kannst du im Register der ESMA prüfen.

Drei Wege, Bitcoin anzunehmen
Wallet-AppBTCPay ServerZahlungsdienstleister
EinrichtungMinutenStunden bis TageVertrag und Prüfung
Laufende GebührenNur NetzwerkgebührenHosting, sonst 0 ProzentGebühr pro Zahlung
KursrisikoBei dirBei dirEntfällt bei Sofortumtausch
VerwahrungBei dir oder Wallet-AnbieterBei dirBeim Dienstleister, bis Auszahlung
Kassen- und Shop-AnbindungKeinePoint of Sale, Shop-Plugins, APIJe nach Anbieter
BuchhaltungsexportBegrenztExporte vorhandenMeist wie Kartenzahlung
Geeignet fürMarktstand, TestphaseOnlineshop, Laden mit TechnikaffinitätHändler ohne Kryptobestand

Lightning oder On-Chain?

Für Zahlungen im Laden ist das Lightning-Netzwerk praktisch die einzige sinnvolle Wahl. Eine Lightning-Zahlung ist in Sekunden bestätigt, die Gebühren liegen meist bei Bruchteilen eines Cents bis zu wenigen Cents, und es gibt keine Rückbuchungen. Eine On-Chain-Zahlung dauert dagegen im Schnitt zehn Minuten bis zur ersten Bestätigung, bei hoher Netzlast länger, und die Gebühr kann je nach Auslastung von Cent-Beträgen bis zu mehreren Euro reichen. Wie voll das Netzwerk gerade ist, siehst du auf /marktdaten/bitcoin.

On-Chain lohnt sich bei größeren Beträgen, etwa bei einer Rechnung über einige Tausend Euro an einen Geschäftskunden. Dort ist die Gebühr relativ gering, und du hast nach einigen Bestätigungen eine sehr hohe Sicherheit. Lege für größere Beträge fest, ab wie vielen Bestätigungen du die Zahlung als eingegangen betrachtest. Für Lightning musst du bedenken, dass ein eigener Knoten mit eingehender Liquidität Einrichtung und Pflege braucht. Viele Händler nutzen deshalb eine Lightning-Lösung, bei der ein Dienstleister den Knoten betreibt.

MiCA, Geldwäsche und Kundenprüfung

Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA, regelt Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, also etwa Börsen, Verwahrer und Tauschdienste. Ein Unternehmen, das Bitcoin nur als Bezahlung für seine eigenen Waren und Dienstleistungen annimmt, erbringt keine solche Dienstleistung und braucht keine Zulassung. Anders ist es, wenn du für andere Bitcoin tauschst, verwahrst oder überträgst, etwa als Wechselstube im Laden. Das wäre erlaubnispflichtig.

Beim Geldwäschegesetz gilt: Händler mit Gütern sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, und für bestimmte Transaktionen ab festgelegten Schwellen gelten Sorgfaltspflichten, etwa die Identifizierung der Kundin. Ob und ab welchem Betrag diese Pflichten bei Zahlungen mit Kryptowerten greifen, solltest du vor der Annahme größerer Beträge mit deiner Beratung klären. Für Alltagsbeträge im Café spielt das keine Rolle, für den Autohändler oder den Juwelier, der ein Auto oder eine Uhr gegen Bitcoin verkauft, dagegen sehr wohl.

Schritt für Schritt: Bitcoin-Zahlung im Geschäft einführen

Bitcoin-Zahlungen einführen

  1. Kläre mit deiner Steuerberatung, wie Bitcoin-Zahlungen in deiner Buchhaltung erfasst werden, und lege eine feste Kursquelle für die Umrechnung fest.
  2. Entscheide dich für ein Modell: Wallet-App, selbst betriebener Server wie BTCPay oder ein MiCA-zugelassener Zahlungsdienstleister mit Euro-Auszahlung.
  3. Lege fest, ob du Bitcoin behältst oder sofort in Euro tauschst. Mindestens die Umsatzsteuer solltest du in Euro vorhalten.
  4. Richte in deinem Kassensystem eine eigene Zahlungsart für Bitcoin ein, damit jede Zahlung einem Kassenbon zugeordnet ist.
  5. Teste mit kleinen Beträgen: Zahlung, Bon, Buchung, Umtausch, Kontoauszug. Prüfe, ob der Export alle Angaben enthält.
  6. Sichere die Wallet: Seed Phrase offline aufbewahren, Zugriffsrechte für Mitarbeitende beschränken, Tagesgrenzen setzen.
  7. Schule dein Team, wie eine Zahlung bestätigt aussieht und was bei Abbruch oder doppelter Zahlung zu tun ist.
  8. Kommuniziere die Annahme sichtbar, etwa mit einem Aufkleber an der Kasse und einem Hinweis im Onlineshop.
  9. Prüfe monatlich, ob alle Bitcoin-Eingänge in der Kasse und in der Buchhaltung auftauchen, und bewahre Exporte zehn Jahre auf.

Typische Fehler bei der Einführung

Der häufigste Fehler ist, Bitcoin-Zahlungen nur in der Wallet zu sehen und nicht in der Kasse zu erfassen. Bei einer Betriebsprüfung fallen solche Lücken auf. Der zweite Fehler ist, die Umsatzsteuer vom späteren Umtauschbetrag statt vom Verkaufspreis zu berechnen. Der dritte: private und betriebliche Wallet zu mischen, sodass sich nicht mehr sagen lässt, welcher Bitcoin aus welchem Verkauf stammt. Und viertens wird oft vergessen, den verwendeten Kurs festzuhalten. Ohne Kursnachweis kann das Finanzamt schätzen.

Rückerstattung, Kursschwankung und andere Praxisfragen

Gibt eine Kundin eine Ware zurück, erstattest du den Euro-Betrag, nicht zwingend dieselbe Menge Bitcoin. Das solltest du in deinen Geschäftsbedingungen oder am Aushang klar regeln. Erstattest du in Bitcoin, zum aktuellen Kurs, hat die Kundin bei gestiegenem Kurs weniger Bitcoin als vorher. Erstattest du dieselbe Bitcoin-Menge, trägst du das Kursrisiko. Umsatzsteuerlich wird die Rückgabe wie bei Euro-Zahlungen behandelt: Die Bemessungsgrundlage wird berichtigt.

Kursschwankungen während des Zahlvorgangs fängt die Kassen-App ab, indem eine Lightning-Rechnung nur wenige Minuten gültig ist. Läuft sie ab, wird mit neuem Kurs eine neue erstellt. Für Onlineshops mit On-Chain-Zahlung gilt Ähnliches: Die Rechnung ist meist 15 bis 60 Minuten gültig. Zahlt jemand zu wenig, zu spät oder doppelt, brauchst du einen klaren Prozess, wie du nachforderst oder erstattest. BTCPay und Zahlungsdienstleister kennzeichnen solche Fälle meist automatisch.

Bitcoin aus Kundenzahlungen landet manchmal auch beim Inhaber privat, etwa wenn ein Freiberufler eine private Wallet nutzt. Steuerlich ist das trotzdem eine Betriebseinnahme. Trenne von Anfang an eine betriebliche Wallet von deiner privaten. Wie die Steuer aussieht, wenn du selbst privat mit Bitcoin bezahlst, erklärt /ratgeber/mit-bitcoin-bezahlen-steuer.

Lohnt sich das? Eine ehrliche Kostenrechnung

Ob sich Bitcoin-Zahlungen rechnen, hängt weniger von den Gebühren ab als von deiner Kundschaft. Rechne für ein Café mit 50 Bitcoin-Zahlungen im Monat zu je 6 Euro. Über eine Wallet-App mit Lightning fallen Netzwerkgebühren im Cent-Bereich an, über einen Zahlungsdienstleister eine prozentuale Gebühr. Dem stehen der Aufwand für den monatlichen Abgleich, die zusätzliche Buchung jedes Umtauschs und das Kursrisiko gegenüber. Bei 300 Euro Monatsumsatz in Bitcoin ist die Gebührenersparnis gegenüber der Kartenzahlung gering, der Buchhaltungsaufwand aber real. Viele kleine Betriebe machen es deshalb weniger aus Kostengründen als wegen der Sichtbarkeit in der Bitcoin-Community, die gezielt Orte sucht, an denen sie mit Bitcoin bezahlen kann.

Anders sieht es bei Onlineshops mit internationaler Kundschaft und bei hochpreisigen Waren aus. Für eine Rechnung über 4.000 Euro an einen Geschäftskunden in einem Land außerhalb des Euroraums ist eine On-Chain-Zahlung mit einer Netzwerkgebühr von wenigen Euro oft schneller und günstiger als eine Auslandsüberweisung. Hier lohnt es sich, im Vertrag festzulegen, zu welchem Kurs und bis wann der Betrag zu zahlen ist und wer eine Unter- oder Überzahlung trägt.

Bitcoin behalten statt tauschen: Was das für den Betrieb bedeutet

Manche Unternehmerinnen nehmen Bitcoin an, weil sie ihn langfristig halten wollen. Das ist zulässig, verändert aber dein Risiko. Bitcoin-Bestände im Betrieb schwanken im Wert, und diese Schwankung schlägt sich bei Verkauf oder Bilanzierung im Ergebnis nieder. Ein Verlust mindert den steuerpflichtigen Gewinn, ein späterer Kursgewinn erhöht ihn voll. Die private Steuerfreiheit nach einem Jahr kannst du im Betrieb nicht nutzen. Wer den Bitcoin lieber privat halten möchte, muss ihn entnehmen, und die Entnahme zum aktuellen Wert ist selbst ein steuerpflichtiger betrieblicher Vorgang. Erst ab dann läuft für dich privat eine neue Haltefrist.

Für die Verwahrung gelten dieselben Grundsätze wie privat, nur mit mehr Beteiligten. Lege fest, wer Zugriff auf die betriebliche Wallet hat, nutze bei größeren Beständen eine Hardware-Wallet oder eine Multisig-Lösung und dokumentiere, wo die Wiederherstellungsdaten liegen. Ein Unternehmen, dessen einziger Geschäftsführer die Seed Phrase im Kopf hat, hat ein Problem, sobald er ausfällt. Wie du eine Seed Phrase sicher lagerst, beschreibt /ratgeber/seed-phrase-sicher-aufbewahren.

Österreich und Schweiz in Kürze

In Österreich gilt umsatzsteuerlich dasselbe EU-Recht. Der Umtausch von Bitcoin in Euro ist auch dort steuerfrei, und die Lieferung gegen Bitcoin ist wie gegen Euro umsatzsteuerpflichtig. Ertragsteuerlich sind Kryptowerte im Betriebsvermögen mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent belegt, sofern sie nicht in den Kernbereich der betrieblichen Tätigkeit fallen. In der Schweiz behandelt die Eidgenössische Steuerverwaltung Bitcoin-Zahlungen mehrwertsteuerlich ebenfalls als Zahlungsmittel. Hier lohnt sich wegen kantonaler Unterschiede die Abstimmung mit einer lokalen Treuhand.

Häufige Fragen zur Annahme von Bitcoin im Unternehmen

Brauche ich eine Erlaubnis, um Bitcoin als Zahlung anzunehmen?

Nein, solange du Bitcoin nur als Bezahlung für deine eigenen Waren oder Leistungen annimmst. Erlaubnispflichtig wäre es, für andere Bitcoin zu tauschen, zu verwahren oder zu übertragen.

Fällt auf eine Bitcoin-Zahlung zweimal Umsatzsteuer an?

Nein. Umsatzsteuer fällt nur auf deine Leistung an. Die Hingabe des Bitcoins und dein späterer Umtausch in Euro sind umsatzsteuerlich kein zusätzlicher steuerpflichtiger Umsatz.

Welchen Kurs muss ich für die Umsatzsteuer verwenden?

Laut BMF den letzten veröffentlichten Verkaufskurs, etwa von einem Umrechnungsportal. Du musst dokumentieren, welchen Kurs du verwendet hast. Bleib bei einer festen Quelle.

Gilt im Unternehmen die Ein-Jahres-Frist für Bitcoin?

Nein. Bitcoin im Betriebsvermögen unterliegt keiner Haltefrist. Jeder Gewinn oder Verlust beim Umtausch, Tausch oder bei der Entnahme ist betrieblich steuerpflichtig.

Wie buche ich eine Bitcoin-Zahlung?

Als Erlös in Höhe des Euro-Werts beim Zufluss, getrennt nach Netto und Umsatzsteuer. Der Bitcoin wird mit diesem Wert als Wirtschaftsgut erfasst. Beim späteren Umtausch buchst du die Differenz als Ertrag oder Aufwand.

Kann ich als Kleinunternehmer Bitcoin annehmen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung gilt unabhängig vom Zahlungsmittel. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, die ertragsteuerlichen Regeln gelten trotzdem.

Was kostet BTCPay Server?

Die Software ist Open Source und wirbt mit 0 Prozent Gebühren. Es fallen Kosten für Hosting und die Netzwerkgebühren der Blockchain an.

Ist Lightning für den Laden sicher genug?

Für kleine bis mittlere Beträge ja. Zahlungen sind in Sekunden final und lassen sich nicht zurückbuchen. Die Sicherheit hängt vor allem davon ab, wie gut die Wallet gesichert ist.

Muss ich Bitcoin-Zahlungen in der Kasse erfassen?

Ja. Jeder Verkauf muss in der Kasse erfasst werden. Bitcoin führst du als eigene Zahlungsart, damit Kasse und Wallet-Eingänge abgeglichen werden können.

Was ist bei Rückgaben zu beachten?

Lege vorher fest, ob du den Euro-Betrag oder die Bitcoin-Menge erstattest. Umsatzsteuerlich wird die Bemessungsgrundlage wie bei jeder Rückgabe berichtigt.

Dieser Ratgeber erklärt die steuerlichen und technischen Grundlagen. Er ersetzt keine Steuerberatung. Gerade bei Bilanzierung, Geldwäschepflichten und größeren Beträgen solltest du die Einführung mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater abstimmen.

Risikohinweis: Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.

Quellen

  1. Deubner Steuern: BMF-Schreiben vom 27.2.2018, Az. III C 3 - S 7160-b/13/10001
  2. Haufe: Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoins und anderen virtuellen Währungen
  3. CMS: Neues zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin
  4. EuGH, Urteil vom 22.10.2015, C-264/14 (Hedqvist)
  5. Gesetze im Internet: § 4 UStG Steuerbefreiungen
  6. BTCPay Server: Projektseite
  7. BMF: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (2025)

Das könnte dich auch interessieren